Beginning
Anordnungen für den Tempeldienst
46 So spricht Gott, der Herr: Das Tor des innern Vorhofs, welches gegen Osten sieht, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattage und am Tage des Neumonds soll es geöffnet werden. 2 Und der Fürst soll alsdann durch die Halle des Tores von außen her eintreten, aber an den Pfosten des Tores stehen bleiben. Dann sollen die Priester seine Brandopfer und seine Dankopfer verrichten; er aber soll auf der Schwelle des Tores anbeten und alsdann wieder hinausgehen, und das Tor soll nicht geschlossen werden bis an den Abend. 3 Auch das Volk des Landes soll beim Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem Herrn anbeten.
4 Dies ist das Brandopfer, welches der Fürst dem Herrn am Sabbattage darbringen soll: sechs tadellose Lämmer und einen tadellosen Widder. 5 Und als Speisopfer ein Epha zum Widder; und als Speisopfer zu den Lämmern, was seine Hand geben kann, und ein Hin Öl zu einem Epha. 6 Und am Tage des Neumonds soll er einen jungen, tadellosen Farren und sechs Lämmer und einen Widder geben, die tadellos sein sollen. 7 Und zum Farren soll er ein Epha und zum Widder auch ein Epha geben als Speisopfer; zu den Lämmern aber, soviel seine Hand vermag und je ein Hin Öl auf ein Epha.
8 Und wenn der Fürst kommt, so soll er durch die Torhalle eintreten und auf demselben Wege wieder hinausgehen.
9 Wenn aber das Volk des Landes an den hohen Festen vor den Herrn kommt, so soll, wer zum nördlichen Tor hineingeht, um anzubeten, durch das südliche Tor wieder hinausgehen; wer aber zum südlichen Tor hineingeht, soll zum nördlichen Tor wieder hinausgehen; man soll nicht durch das gleiche Tor, durch welches man eingetreten ist, zurückkehren, sondern gerade vor sich hinausgehen. 10 Und der Fürst soll mit ihnen eintreten, und sie sollen zusammen hinausgehen.
11 Und an den Festen und Feiertagen soll das Speisopfer bestehen in einem Epha zu dem Farren und einem Epha zu dem Widder, zu den Lämmern aber, soviel seine Hand vermag, und in einem Hin Öl auf ein Epha. 12 Wenn aber der Fürst dem Herrn ein freiwilliges Brandopfer oder freiwillige Dankopfer bringen will, so soll man ihm das östliche Tor auftun, daß er seine Brandopfer und seine Dankopfer bringe, wie er am Sabbat zu tun pflegt. Wenn er aber hinausgeht, so soll man das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist.
13 Du sollst dem Herrn täglich ein einjähriges tadelloses Lamm als Brandopfer zurichten; jeden Morgen sollst du das darbringen. 14 Und dazu sollst du jeden Morgen als Speisopfer ein Sechstel Epha geben und ein Drittel Hin Öl, zur Besprengung des Semmelmehls als Speisopfer für den Herrn. Das sind ewig gültige Satzungen! 15 Also sollen sie das Lamm, das Speisopfer und das Öl alle Morgen als ein beständiges Brandopfer darbringen.
16 So spricht Gott, der Herr: Wenn der Fürst einem seiner Söhne von seinem Erbbesitz ein Geschenk gibt, so soll es seinen Söhnen verbleiben als ihr erblicher Besitz! 17 Wenn er aber einem seiner Knechte etwas von seinem Erbbesitz schenkt, so soll es diesem bis zum Freijahr gehören und alsdann wieder an den Fürsten zurückfallen. Nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz verbleiben. 18 Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, daß er sie mit Gewalt von ihrer Besitzung verstoße. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, daß nicht jemand von meinem Volke aus seinem Besitz verdrängt werde!
19 Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tores zu den heiligen Kammern, welche den Priestern gehören und gegen Norden liegen. Und siehe, daselbst war ein Raum zuhinterst, nach Westen zu. 20 Da sprach er zu mir: Dies ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußern Vorhof tragen müssen, wodurch sie das Volk heiligen würden.
21 Und er führte mich in den äußern Vorhof hinaus und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorbeigehen. Und siehe, in einer jeden Ecke des Vorhofs war noch ein kleiner Hof. 22 In allen vier Ecken des Vorhofs waren kleine Höfe abgesondert, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit. Diese vier Eckhöfe hatten einerlei Maß. 23 Und es ging eine Mauer rings um alle vier herum; und unter derselben hatte man ringsum Kochherde gemacht. 24 Da sagte er zu mir: Das ist die Küche, wo die Diener des Hauses das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen.
Der Wasserstrom aus dem Tempel
47 Und er führte mich zur Tür des Hauses zurück, und siehe, da floß unter der Schwelle des Hauses Wasser heraus, nach Osten hin; denn die Vorderseite des Hauses lag gegen Osten. Und das Wasser floß hinab, unterhalb der südlichen Seite des Hauses, südlich vom Altar. 2 Und er führte mich durch das nördliche Tor hinaus und brachte mich auf dem Weg außen herum zum äußern Tor, das nach Osten gerichtet ist; und siehe, da floß von der Südseite das Wasser heraus!
3 Während nun der Mann mit der Meßrute in seiner Hand nach Osten hinausging, maß er tausend Ellen und führte mich daselbst durch das Wasser; und das Wasser ging mir bis an die Knöchel. 4 Und er maß noch tausend Ellen und führte mich durch das Wasser; da ging mir das Wasser bis an die Knie. Und er maß noch tausend Ellen und führte mich hinüber, da ging mir das Wasser bis an die Lenden. 5 Als er aber noch tausend Ellen maß, da war es ein Strom, den ich nicht durchschreiten konnte. Denn das Wasser war so tief, daß man darin schwimmen mußte, ein Strom, der nicht zu durchschreiten war. 6 Da sprach er zu mir: Hast du das gesehen, Menschensohn?
Und er führte mich und brachte mich wieder an das Ufer des Stromes zurück. 7 Als ich nun zurückkehrte, siehe, da standen auf dieser und jener Seite am Ufer des Stromes sehr viele Bäume. 8 Und er sprach zu mir: Dieses Wasser fließt hinaus zum östlichen Kreis und ergießt sich über die [Jordan-]Ebene und mündet ins [Tote] Meer, und wenn es ins Meer geflossen ist, dann wird das Meerwasser gesund. 9 Und alle lebendigen Wesen, alles, was sich da tummelt, wohin diese fließenden Wasser kommen, das wird leben. Es werden auch sehr viele Fische sein, weil dieses Wasser dorthin kommt, und es wird alles gesund werden und leben, wohin dieser Strom kommt. 10 Und es werden Fischer von En-Gedi bis En-Eglaim an ihm stehen und ihre Fischernetze darin ausspannen. Seiner Fische werden sehr viele sein, gleich den Fischen im großen Meer, nach ihrer Art. 11 Seine Sümpfe aber und seine Lachen werden nicht gesund; sie bleiben dem Salz überlassen. 12 Aber an diesem Strom, auf beiden Seiten seines Ufers, werden allerlei fruchtbare Bäume wachsen, deren Blätter nicht abfallen und deren Früchte nicht aufhören werden. Alle Monate werden sie neue Früchte bringen; denn ihr Wasser fließt aus dem Heiligtum. Ihre Frucht dient zur Speise und ihre Blätter zur Arznei.
Die Grenzen des Landes
13 So spricht Gott, der Herr: Das ist die Grenze, innert welcher ihr den zwölf Stämmen Israels das Land zum Erbe austeilen sollt; dem Joseph gehören zwei Lose. 14 Und zwar sollt ihr es, einer wie der andere, zum Erbbesitz erhalten, wie ich denn geschworen habe, es euren Vätern zu geben; und dieses Land soll euch als Erbbesitz zufallen.
15 Das ist aber die Grenze des Landes an der nördlichen Seite: Vom großen Meer an, da man von Hetlon gen Zedad geht, Hamat, 16 Berota, Sibraim, welches zwischen dem Gebiet von Damaskus und dem Gebiet von Hamat liegt, bis Hazar-Zichon, das an der Grenze des Hauran liegt. 17 Also soll die Grenze reichen vom Meer bis Hazar-Enon; nördlich davon das Gebiet von Damaskus und Hamat.
18 Das ist die Nordseite. Was aber die Ostseite betrifft, so bildet zwischen Hauran, Damaskus und Gilead einerseits und dem Lande Israel anderseits der Jordan die Grenze; ihn sollt ihr bis zum östlichen Meer, nach Tainar hin, als Grenze nehmen, und zwar als Ostseite.
19 Aber die Südseite gegen Mittag geht von Tamar bis an das Haderwasser von Kades, durch den Bach bis zum großen Meer. Das ist die Mittagsseite nach Süden.
20 Und die Westseite bildet das große Meer, von der [Süd-]Grenze an bis man gegenüber von Hamat kommt. Das ist die Westseite.
21 Dieses Land sollt ihr unter euch verteilen nach den Stämmen Israels. 22 Ihr sollt es aber als Erbbesitz verlosen unter euch und unter die Fremdlinge, die unter euch wohnen und unter euch Kinder zeugen; denn ihr sollt sie halten, als wären sie unter den Kindern Israel geboren. Sie sollen mit euch unter den Stämmen Israels ihren Erbbesitz erlosen. 23 In dem Stamme, unter welchem der Fremdling wohnt, sollt ihr ihm sein Erbteil geben, spricht Gott, der Herr.
Die Aufteilung des Landes
48 Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis nach Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, soll Dan seinen Teil haben von der Ostseite bis zur Westseite.
2 Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite Asser einen Anteil; neben dem Gebiet von Asser,
3 von der Ostseite bis zur Westseite, Naphatli einen Anteil;
4 neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen Anteil;
5 neben Manasses Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen Anteil;
6 neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen Teil;
7 neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen Teil.
8 Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Gemarkung liegen, die ihr abgeben sollt, 25,000 breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; in der Mitte derselben soll das Heiligtum stehen.
9 Und die Gemarkung, welche ihr dem Herrn abzugeben habt, soll 25,000 lang und 20,000 breit sein. 10 Und diese heilige Gemarkung soll diesen gehören: Den Priestern ein Bezirk von 25,000 nach Norden, 10,000 nach Westen und 10,000 nach Osten in der Breite, und nach Süden 25,000 lang. In der Mitte desselben aber soll das Heiligtum des Herrn stehen. 11 Den geheiligten Priestern soll das zugehören, den Söhnen Zadoks, welche meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israel irre gingen. 12 Also soll ihnen von der Gemarkung des geschenkten Landes ein Bezirk gehören, das Allerheiligste, neben dem Gebiet der Leviten.
13 Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, eine Gemarkung 25,000 lang und 10,000 breit. Die ganze Länge soll 25,000 und die Breite 10,000 betragen. 14 Und von diesem [Gebiet] sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in andern Besitz übergehen; denn er ist dem Herrn geheiligt.
15 Die übrigen 5000 aber, welche von der ganzen Breite von 25,000 übrig sind, sollen als Allmende zur Stadt gehören, als Wohnplatz und Weideland, und die Stadt soll mitten drin stehen. 16 Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500. 17 Die Allmende soll im Norden 250, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 messen. 18 Aber das Übrige von der Länge der heiligen Gemarkung, die 10,000 im Osten und die 10,000 im Westen, was neben der heiligen Gemarkung liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen. 19 Und die Arbeiter der Stadt sollen aus allen Stämmen Israels genommen werden.
20 Die ganze Gemarkung soll 25,000 ins Geviert betragen; als heilige Gemarkung sollt ihr sie samt dem Grundbesitz der Stadt abgeben.
21 Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25,000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25,000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin. 22 Es soll auch von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt an, welches zwischen dem Teil des Fürsten liegt, alles was zwischen dem Gebiet von Juda und Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.
23 Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen Teil empfangen;
24 und neben Benjamins Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen Teil;
25 neben Simeons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen Teil;
26 neben Issaschars Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen Teil;
27 neben Sebulons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen Teil;
28 neben Gads Gebiet aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und durch den Bach zum großen Meere laufen.
29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der Herr.
30 Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: An der Nordseite, welche 4500 mißt,-
31 und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden -: drei Tore gegen Norden; das erste Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi.
32 Und auf der Ostseite 4500 und drei Tore: das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan.
33 Auch die Südseite mißt 4500 und hat drei Tore: das erste Simeon, das zweite Issaschar, das dritte Sebulon.
34 Die Westseite mißt auch 4500 und hat ihre drei Tore: das erste Gad, das zweite Asser, das dritte Naphtali.
35 Der ganze Umfang beträgt 18,000. Und der Name der Stadt soll fortan lauten:
„Der Herr ist hier!“
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