Beginning
Die Sühnung von Blutvergießen
21 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Land, das dir der Herr, dein Gott, gibt, um es in Besitz zu nehmen, und er auf dem Feld liegt und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat,
2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und [die Entfernungen] messen von dem Erschlagenen bis zu den Städten, die ringsum liegen.
3 Und die Ältesten der Stadt, die am nächsten bei dem Erschlagenen liegt, sollen eine junge Kuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet wurde [und] die noch an keinem Joch gezogen hat.
4 Und die Ältesten jener Stadt sollen die junge Kuh hinabführen in das Tal eines immerfließenden Baches, wo weder gearbeitet noch gesät wird, und sollen dort der jungen Kuh bei dem Bach das Genick brechen.
5 Dann sollen die Priester herzutreten, die Söhne Levis, denn sie hat der Herr, dein Gott, erwählt, dass sie ihm dienen und in dem Namen des Herrn segnen; und nach ihrem Ausspruch soll jede Streitigkeit und jede Körperverletzung geschlichtet werden.
6 Und alle Ältesten dieser Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der bei dem Bach das Genick gebrochen worden ist,
7 und sie sollen das Wort ergreifen und sprechen: »Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, auch haben es unsere Augen nicht gesehen.
8 Vergib deinem Volk Israel, das du, o Herr, erlöst hast, und mache dein Volk Israel nicht verantwortlich für das unschuldige Blut, das in seiner Mitte vergossen wurde!«[a] So wird ihnen die Blutschuld vergeben werden.
9 Und du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte wegschaffen;[b] denn du sollst das tun, was recht ist in den Augen des Herrn.
Ehen mit kriegsgefangenen Frauen
10 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und der Herr, dein Gott, sie in deine Hand gibt, sodass du von ihnen Gefangene heimführst,
11 und du unter den Gefangenen eine schöne Frau siehst und dich in sie verliebst und sie zur Frau nimmst,
12 so führe sie in dein Haus und lass sie ihre Haare abschneiden[c] und sich die Nägel schneiden
13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und lass sie in deinem Haus wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; danach kannst du zu ihr eingehen und sie zur Ehe nehmen, dass sie deine Frau sei.
14 Wenn du aber keinen Gefallen [mehr] an ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, aber sie keineswegs um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, weil du sie geschwächt hast.
Das Recht des Erstgeborenen
15 Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er verschmäht[d], und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Verschmähte, und wenn der Erstgeborene von der Verschmähten ist
16 und die Zeit kommt, dass er seinen Söhnen seinen Besitz als Erbe austeilt, so kann er nicht dem Sohn der Geliebten vor dem erstgeborenen Sohn der Verschmähten das Erstgeburtsrecht verleihen;
17 sondern er soll den Erstgeborenen, nämlich den Sohn der Verschmähten, anerkennen, indem er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gibt; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm.
Widerspenstige Kinder
18 Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, der der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen,
19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor jenes Ortes,
20 und sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht; er ist ein Schlemmer und ein Säufer!
21 Dann sollen ihn alle Leute seiner Stadt steinigen, damit er stirbt. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, dass ganz Israel es hört und sich fürchtet.
Wer am Holz hängt, ist verflucht
22 Wenn auf einem Mann eine Sünde ist, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet und du hängst ihn an ein Holz,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt an jenem Tag begraben. Denn von Gott verflucht[e] ist derjenige, der [ans Holz] gehängt wurde, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbe gibt.
Rücksicht auf den Nächsten
22 Du sollst nicht zusehen, wie das Rind oder Schaf deines Bruders irregeht, und du sollst dich ihnen nicht entziehen; sondern du sollst sie deinem Bruder unbedingt wieder zurückbringen.
2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt oder du ihn nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, dass sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben.
3 Ebenso sollst du es auch mit seinem Esel machen, und so sollst du es mit seinem Gewand machen, und so sollst du es mit allem Verlorenen machen, das dein Bruder verliert und das du findest; du kannst dich [ihm] nicht entziehen.
4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg fallen, und du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen unbedingt aufhelfen.
Gebote gegen ungöttliche Vermischung
5 Eine Frau soll keine Männersachen auf sich haben, und ein Mann soll keine Frauenkleider anziehen; denn jeder, der dies tut, ist dem Herrn, deinem Gott, ein Gräuel.
6 Wenn du zufällig auf dem Weg ein Vogelnest antriffst, auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht samt den Jungen nehmen;
7 sondern du sollst die Mutter auf jeden Fall fliegen lassen, und die Jungen kannst du dir nehmen, damit es dir gut geht und du lange lebst.
8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, falls jemand von ihm herunterfällt.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfällt, der Same, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinbergs.
10 Du sollst nicht zugleich mit einem Rind und einem Esel pflügen.
11 Du sollst keine Kleidung aus verschiedenartigen Garnen anziehen, die aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist.
12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, mit dem du dich bedeckst.
Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau
13 Wenn jemand eine Frau nimmt und zu ihr eingeht, danach aber verschmäht[f] er sie,
14 und er legt ihr Dinge zur Last, die sie ins Gerede bringen, und bringt sie in einen schlechten Ruf, indem er spricht: Ich habe diese Frau genommen; als ich ihr aber nahte, habe ich die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht an ihr gefunden!,
15 so sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau sie nehmen und die Zeichen der Jungfräulichkeit der jungen Frau zu den Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen.
16 Und der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zur Frau gegeben, aber er verschmäht sie,
17 und siehe, er legt ihr Dinge zur Last, die sie ins Gerede bringen, indem er spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht gefunden — aber dies sind doch die Zeichen der Jungfräulichkeit meiner Tochter! Und sie sollen das Tuch[g] vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn bestrafen;
19 und sie sollen ihm eine Strafe von 100 Schekel Silber auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie als Frau behalten, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen.
20 Wenn aber diese Sache wahr ist und die Zeichen der Jungfräulichkeit an der jungen Frau nicht gefunden worden sind,
21 so soll man die junge Frau vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen hat, indem sie Unzucht trieb im Haus ihres Vaters. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.
22 Wenn jemand ertappt wird, dass er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide zusammen sterben, der Mann, der bei der Frau gelegen hat, und die Frau. So sollst du das Böse aus Israel ausrotten.
23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, mit einem Mann verlobt ist, und ein anderer Mann trifft sie in der Stadt an und liegt bei ihr,
24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, dass sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie in der Stadt nicht geschrien hat; den Mann deshalb, weil er die Frau seines Nächsten geschwächt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.
25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Feld antrifft und sie ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.
26 Dem Mädchen aber sollst du nichts tun, weil das Mädchen keine Sünde getan hat, die den Tod verdient. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich gegen seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; so verhält es sich auch damit.
27 Denn er fand sie auf dem Feld, das verlobte Mädchen schrie; es gab aber niemand, der sie retten konnte.
28 Wenn jemand ein Mädchen, eine Jungfrau, antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden,
29 so soll der Mann, der bei dem Mädchen gelegen hat, dem Vater des Mädchens 50 [Schekel] Silber geben, und er soll sie zur Frau haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang.
Ausschluss von der Gemeinde des Herrn
23 Niemand soll die Frau seines Vaters nehmen und so die Decke seines Vaters aufdecken.
2 Es soll niemand mit zerstoßenen Hoden und auch kein Verschnittener[h] in die Gemeinde des Herrn kommen.
3 Es soll auch kein Bastard[i] in die Gemeinde des Herrn kommen; auch die zehnte Generation seiner Nachkommen soll nicht in die Gemeinde des Herrn kommen.
4 Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des Herrn kommen; auch die zehnte Generation ihrer Nachkommen soll nicht in die Gemeinde des Herrn kommen auf ewig,
5 weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid, und dazu Bileam, den Sohn Beors, aus Petor in Aram-Naharajim[j] gegen euch in Lohn genommen haben, damit er dich verfluche.
6 Aber der Herr, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der Herr, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, denn der Herr, dein Gott, hat dich lieb.
7 Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, alle deine Tage, ewiglich.
8 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Land ein Fremdling gewesen.
9 Von ihnen dürfen Kinder, die ihnen in der dritten Generation geboren werden, in die Gemeinde des Herrn kommen.
Reinhaltung des Heerlagers
10 Wenn du im Heerlager gegen deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen.
11 Ist jemand bei dir infolge eines nächtlichen Vorfalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen;
12 aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, darf er wieder in das Lager hineinkommen.
13 Und du sollst außerhalb des Lagers einen Ort haben, wohin du [zur Notdurft] hinausgehst.
14 Und du sollst einen Spaten unter deinem Gerät haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit ein Loch graben und dich umdrehen und zuscharren, was von dir gegangen ist.
15 Denn der Herr, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Darum soll dein Lager heilig sein, dass er nichts Schändliches an dir sieht und sich nicht von dir abwendet.
Verschiedene Verordnungen
16 Du sollst den Knecht, der sich von seinem Herrn weg zu dir gerettet hat, seinem Herrn nicht ausliefern.
17 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht bedrücken.
18 Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer[k] sein.
19 Du sollst keinen Hurenlohn, noch Hundegeld[l] in das Haus des Herrn, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde; denn beides ist dem Herrn, deinem Gott, ein Gräuel.
20 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder Zins für Geld noch Zins für Speise, noch Zins für irgendetwas, das verzinst werden kann.
21 Dem Fremden darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, damit dich der Herr, dein Gott, segne in allem, was du unternimmst in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
22 Wenn du dem Herrn, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der Herr, dein Gott, wird es gewiss von dir fordern, und es würde eine Sünde für dich sein.
23 Wenn du es aber unterlässt, zu geloben, so ist es keine Sünde für dich.
24 Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten und tun, so wie du es dem Herrn, deinem Gott, freiwillig gelobt hast; das, was du mit deinem Mund versprochen hast.
25 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten gehst, so darfst du Trauben essen, so viel du willst, bis du satt bist; aber du sollst nichts in dein Gefäß tun.
26 Wenn du durch das Getreidefeld deines Nächsten gehst, so darfst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreidefeld deines Nächsten schwingen!
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