Gottes Bund mit seinem Volk (Kapitel 19–24)

Die Ankunft am Berg Sinai

19 Genau am 1. Tag des 3. Monats nachdem die Israeliten Ägypten verlassen hatten, erreichten sie die Wüste Sinai. Sie waren von Refidim aufgebrochen und schlugen nun in der Wüste, am Fuß des Berges Sinai, ihr Lager auf.

Mose bestieg den Berg, um Gott zu begegnen. Der Herr rief ihm vom Berg aus zu: »Richte den Israeliten, den Nachkommen von Jakob, diese Botschaft von mir aus: Ihr habt selbst gesehen, was ich mit den Ägyptern gemacht habe. Ich habe euch sicher hierher zu mir gebracht, wie ein Adler, der seine Jungen trägt. Wenn ihr nun auf mich hört und euch an den Bund haltet, den ich mit euch schließen will, dann werdet ihr mir mehr bedeuten als alle anderen Völker. Mir gehört die ganze Welt, aber ihr seid in besonderer Weise mein Eigentum. Ja, ihr sollt ein heiliges Volk sein, das allein mir gehört. Als königliche Priester sollt ihr mir dienen![a] Sag dies den Israeliten weiter!«

Mose ging zurück, rief die Sippenoberhäupter des Volkes zusammen und erzählte ihnen, was der Herr ihm aufgetragen hatte. Das ganze Volk Israel war sich einig: »Wir wollen alles tun, was der Herr befiehlt!« Mose überbrachte ihre Entscheidung dem Herrn. Nachdem er berichtet hatte, was die Israeliten geantwortet hatten, sagte der Herr zu Mose: »Ich werde in einer dichten Wolke zu dir kommen und so mit dir sprechen, dass auch das Volk es hört. Es soll nie wieder einen Zweifel geben, dass du in meinem Auftrag redest.

10 Geh nun wieder zurück! Die Israeliten sollen sich heute und morgen darauf vorbereiten, mir zu begegnen. Sie sollen ihre Kleider waschen 11 und sich am dritten Tag bereithalten. Denn an diesem Tag werde ich vor aller Augen auf den Berg Sinai herabkommen. 12 Zieh eine Grenze rings um den Berg, und warne die Leute davor, sie zu überschreiten! Sie dürfen ihn nicht besteigen und sich auch nicht am Fuß des Berges aufhalten. Wer dem Berg zu nahe kommt, muss sterben: 13 Er soll gesteinigt oder mit Pfeilen erschossen werden. Das Gleiche gilt für die Tiere, sie dürfen nicht am Leben bleiben! Erst wenn das Widderhorn lang anhaltend ertönt, dürfen die Israeliten auf den Berg kommen.«

14 Wieder stieg Mose vom Berg herunter; er sorgte dafür, dass die Leute ihre Kleider wuschen und sich darauf vorbereiteten, Gott zu begegnen. 15 »Haltet euch am dritten Tag bereit«, befahl er ihnen, »und so lange soll niemand von euch mit seiner Frau schlafen!«

Der Herr erscheint

16 Früh am Morgen des dritten Tages begann es, zu donnern und zu blitzen. Eine dichte Wolke umhüllte den Berg, und man hörte den lauten Klang eines Widderhorns. Die Israeliten im Lager zitterten vor Angst. 17 Mose führte sie aus dem Lager, Gott entgegen, und sie stellten sich am Fuß des Berges auf. 18 Der Berg Sinai war in dichten Rauch gehüllt, denn der Herr war im Feuer herabgekommen. Rauch stieg auf wie aus einem Schmelzofen, und der ganze Berg bebte. 19 Das Horn ertönte immer lauter. Mose redete, und Gott antwortete ihm mit lauter Stimme.

20 So kam der Herr herab auf den Gipfel des Berges Sinai. Von dort rief er Mose zu sich, und Mose stieg auf den Berg. 21 Doch der Herr befahl ihm: »Geh sofort wieder hinunter und schärfe dem Volk ein, sie sollen ja nicht die Grenze überschreiten, um mich zu sehen! Wenn sie es trotzdem tun, werden viele von ihnen sterben. 22 Auch die Priester sollen sich reinigen, bevor sie sich mir nähern, sonst ist ihr Leben in Gefahr!«

23 Mose erwiderte: »Das Volk kann gar nicht auf den Berg Sinai steigen. Du hast uns ja schon gewarnt und befohlen, eine Grenze um den Berg zu ziehen, weil er heilig ist.« 24 Doch der Herr befahl: »Steig trotzdem hinunter und komm zusammen mit Aaron wieder herauf. Die Priester und das Volk dürfen die Grenze nicht überschreiten, sonst bricht mein Zorn gegen sie los!«

25 Da stieg Mose vom Berg hinunter und erklärte dem Volk, was Gott gesagt hatte.

Die Zehn Gebote (5. Mose 5,1‒33)

20 Dann redete Gott. Er sprach: »Ich bin der Herr, dein Gott; ich habe dich aus der Sklaverei in Ägypten befreit. Du sollst außer mir keine anderen Götter verehren!

Fertige dir keine Götzenstatue an, auch kein Abbild von irgendetwas am Himmel, auf der Erde oder im Meer. Wirf dich nicht vor solchen Götterfiguren nieder, bring ihnen keine Opfer dar! Denn ich bin der Herr, dein Gott. Ich dulde keinen neben mir! Wer mich verachtet, den werde ich bestrafen. Sogar seine Kinder, Enkel und Urenkel werden die Folgen spüren! Doch denen, die mich lieben und sich an meine Gebote halten, bin ich gnädig. Sie und ihre Nachkommen werden meine Liebe über Tausende von Generationen erfahren.

Du sollst meinen Namen nicht missbrauchen, denn ich bin der Herr, dein Gott! Ich lasse keinen ungestraft, der das tut!

Denke an den Sabbat als einen Tag, der mir allein geweiht ist! Sechs Tage sollst du deine Arbeit verrichten, 10 aber der siebte Tag ist ein Ruhetag, der mir, dem Herrn, deinem Gott, gehört. An diesem Tag sollst du nicht arbeiten, weder du noch deine Kinder, weder dein Knecht noch deine Magd, auch nicht deine Tiere oder der Fremde, der bei dir lebt. 11 Denn in sechs Tagen habe ich, der Herr, den Himmel, die Erde und das Meer geschaffen und alles, was lebt. Aber am siebten Tag ruhte ich. Darum habe ich den Sabbat gesegnet und für heilig erklärt.

12 Ehre deinen Vater und deine Mutter, dann wirst du lange in dem Land leben, das ich, der Herr, dein Gott, dir gebe.

13 Du sollst nicht töten!

14 Du sollst nicht die Ehe brechen!

15 Du sollst nicht stehlen!

16 Sag nichts Unwahres über deinen Mitmenschen![b]

17 Du sollst nicht begehren, was deinem Mitmenschen gehört: weder sein Haus noch seine Frau, seinen Knecht oder seine Magd, Rinder oder Esel oder irgendetwas anderes, was ihm gehört.«

18 Als die Israeliten den Donner und den Klang des Horns hörten, als sie die Blitze und den rauchenden Berg sahen, zitterten sie vor Angst und zogen sich vom Fuß des Berges zurück. 19 Sie sagten zu Mose: »Rede nur du mit uns, wir wollen auf dich hören! Gott selbst aber soll nicht mehr zu uns sprechen, sonst sterben wir noch!« 20 Doch Mose beruhigte sie: »Habt keine Angst! Gott ist gekommen, um euch auf die Probe zu stellen. Er will, dass ihr Ehrfurcht vor ihm habt und keine Schuld auf euch ladet.« 21 Das Volk blieb in einiger Entfernung vom Berg stehen. Nur Mose näherte sich der dunklen Wolke, in der Gott war.

Vorschriften für das Errichten von Altären

22 Der Herr sprach zu Mose: »Sag den Israeliten: Ihr habt selbst gesehen, wie ich vom Himmel her zu euch geredet habe. 23 Macht euch keine Götterfiguren aus Silber oder Gold, die ihr außer mir noch verehrt! 24 Errichtet stattdessen für mich einen Altar aus Erde und bringt auf ihm Schafe, Ziegen oder Rinder als Brand- und Friedensopfer dar! Ich selbst werde euch zeigen, wo ihr dies tun und mich anbeten sollt. Dann will ich zu euch kommen und euch segnen.

25 Wenn ihr mir einen Altar aus Steinen errichtet, so verwendet dazu nur unbehauene Feldsteine. Denn ihr würdet den Altar entweihen, sobald ihr ihn mit dem Meißel bearbeitet. 26 Baut den Altar ohne Stufen, damit man euch nicht unter das Gewand sehen kann, wenn ihr hinaufsteigt!«

Die Rechte israelitischer Sklaven und Sklavinnen (5. Mose 15,12‒18)

21 »Gib den Israeliten folgende Gesetze weiter:

Wenn ein Israelit sich wegen seiner Armut als Sklave an einen anderen Israeliten verkauft hat, soll er sechs Jahre lang für ihn arbeiten. Im siebten Jahr soll er freigelassen werden, ohne dass ihn jemand freikaufen muss.

Ist er unverheiratet gekommen, soll er auch als Lediger wieder gehen. Ist er als Verheirateter gekommen, soll er zusammen mit seiner Frau wieder gehen. Hat ihm jedoch sein Herr während dieser Zeit eine Frau gegeben, mit der er nun Kinder hat, dann bleiben die Frau und die Kinder Eigentum des Herrn. Nur der Sklave selbst wird im siebten Jahr wieder frei.

Doch wenn er an seinem Herrn hängt, wenn er seine Frau und die Kinder liebt und darum nicht frei sein will, soll sein Herr mit ihm zum Heiligtum kommen und die Entscheidung dort bestätigen lassen. Danach soll er den Sklaven an den Türpfosten stellen und mit einem spitzen Werkzeug ein Loch in sein Ohrläppchen bohren. Nun muss der Sklave auf Lebenszeit bei seinem Herrn bleiben.

Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie im siebten Jahr nicht zu denselben Bedingungen freigelassen werden wie ein Sklave. Wenn ihr Herr sie für sich als Ehefrau bestimmt hatte, sie ihm aber nicht gefällt, muss er ihren Verwandten anbieten, sie freizukaufen. Er hat nicht das Recht, sie an Ausländer weiterzuverkaufen, denn er hat sein Eheversprechen nicht gehalten.

Hat er sie für seinen Sohn als Frau bestimmt, muss er sie rechtlich einer Tochter gleichstellen.

10 Wenn er sie jedoch selber heiratet und nach ihr noch eine zweite Frau nimmt, darf er die erste nicht benachteiligen. Er muss ihr Nahrung und Kleidung geben und wie bisher den ehelichen Verkehr mit ihr pflegen. 11 Wenn er diese drei Verpflichtungen ihr gegenüber nicht erfüllt, muss er sie freilassen, ohne Geld für sie zu bekommen.«

Strafen für schwere Verbrechen

12 »Wer einen Menschen schlägt und dabei so schwer verletzt, dass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. 13 Hat er ihn aber nicht mit Absicht getötet, sondern durch einen Unfall, den ich, euer Gott, geschehen ließ, dann soll er an einen Ort fliehen, den ich bestimmen werde. 14 Doch wer einen Menschen vorsätzlich und heimtückisch umbringt, der muss sterben. Selbst wenn er an meinem Altar Schutz sucht, sollt ihr ihn von dort wegholen und töten.

15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tod bestraft werden.

16 Wer einen Menschen entführt, muss ebenfalls getötet werden, ganz gleich ob der Entführte schon als Sklave verkauft wurde oder sich noch in der Gewalt des Entführers befindet.

17 Auch wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, muss sterben.«

Körperverletzungen

18 »Wenn ein Mann einen anderen im Streit mit einem Stein oder der Faust so verletzt, dass er zwar nicht stirbt, aber bettlägerig wird, dann soll der Schuldige bestraft werden. 19 Er kann nur dann straffrei bleiben, wenn der Verletzte wieder aufstehen und am Stock umhergehen kann. Er muss ihn aber auf jeden Fall gesundpflegen lassen und für die Zeit entschädigen, in der er nicht arbeiten konnte.

20-21 Schlägt ein Herr seinen Sklaven mit einem Stock so sehr, dass er auf der Stelle stirbt, muss der Besitzer die gerechte Strafe bekommen. Ist der Sklave aber nach ein bis zwei Tagen wieder auf den Beinen, soll der Besitzer nicht bestraft werden; der Sklave ist schließlich sein Eigentum.[c] Dasselbe gilt für Sklavinnen.

22 Wenn Männer im Streit handgreiflich werden und dabei eine schwangere Frau so stoßen, dass sie eine Frühgeburt[d] hat, aber keine weiteren Verletzungen erleidet, soll dem Schuldigen eine Geldstrafe auferlegt werden. Die Höhe der Strafe wird vom Ehemann festgelegt und muss durch ein Gericht bestätigt werden.

23 Wenn die Frau oder das Kind aber einen Schaden davontragen,[e] dann wird die Strafe nach dem Grundsatz festgelegt: Leben um Leben, 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

26 Wenn ein Herr seinen Sklaven so schlägt, dass er dabei ein Auge verliert, soll er ihn zur Entschädigung freilassen. 27 Schlägt er ihm einen Zahn aus, soll er ihn dafür ebenfalls freilassen. Dasselbe gilt für Sklavinnen.«

Schadensersatz

28 »Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass sie sterben, muss das Rind gesteinigt werden, und niemand darf von seinem Fleisch essen; der Besitzer aber geht straffrei aus. 29 Falls aber das Rind schon vorher auf Menschen losgegangen ist und der Besitzer es trotz Warnung nicht eingesperrt hat, muss das Tier gesteinigt werden, und auch der Besitzer soll sterben. 30 Ihr könnt ihm aber die Möglichkeit geben, sich durch ein Sühnegeld freizukaufen. Dieses Geld muss er in voller Höhe zahlen.

31 Das gilt auch dann, wenn das Tier einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt hat. 32 Tötet das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin, muss der Besitzer ihrem Herrn 30 Silberstücke bezahlen, und das Tier soll gesteinigt werden.

33 Wenn jemand die Abdeckung von einer Zisterne wegnimmt oder eine Zisterne neu aushebt und die Öffnung nicht zudeckt, und ein Rind oder Esel fällt hinein, 34 dann muss der Besitzer der Zisterne Schadensersatz leisten. Er soll dem Besitzer des Tieres den Wert erstatten, das tote Tier aber gehört ihm.

35 Wenn ein Rind das eines anderen niederstößt und tötet, sollen beide Besitzer das lebende Rind verkaufen und sich den Erlös teilen; ebenso sollen sie das tote Tier unter sich aufteilen. 36 Wenn aber das Rind schon vorher auf andere Tiere losgegangen ist und sein Besitzer es trotz Warnung nicht eingesperrt hat, dann muss er das tote Rind durch eines seiner Tiere ersetzen; das getötete Tier aber gehört ihm.«

Gesetze zum Schutz des Eigentums

37 »Hat jemand ein Rind oder Schaf gestohlen und es geschlachtet oder verkauft, dann soll er für ein gestohlenes Rind fünf Rinder erstatten und für ein gestohlenes Schaf vier Schafe.

22 Wenn ein Einbrecher bei Nacht auf frischer Tat ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, dann ist der, der ihn getötet hat, kein Mörder. Wenn es aber schon hell war, gilt die Tat als Mord.

Ein Dieb muss das Gestohlene erstatten; besitzt er nichts, soll er als Sklave verkauft werden. Das Geld steht dem Bestohlenen als Entschädigung zu.

Wenn sich ein gestohlenes Tier – ob Rind, Esel, Schaf oder Ziege – noch lebend im Besitz des Diebes befindet, muss er doppelten Ersatz leisten.

Wenn jemand sein Feld oder seinen Weinberg abweiden lässt und das Vieh nicht beaufsichtigt, so dass es das Feld eines anderen abgrast, soll er den Schaden ersetzen: Die besten Früchte seines Weinbergs und das beste Getreide von seinen Feldern muss er dem Geschädigten geben.

Entzündet sich durch ein Feuer Gestrüpp, und die Flammen greifen auf ein benachbartes Feld über und vernichten dort Garben, stehendes Getreide oder junge Ähren, dann muss der Schadensersatz leisten, der das Feuer angezündet hat.

Wenn jemand einem anderen Geld oder wertvolle Gegenstände zur Aufbewahrung anvertraut und sie aus dessen Haus gestohlen werden, soll der Dieb – falls er gefasst wird – das Gestohlene doppelt ersetzen. Wird der Dieb nicht gefasst, muss derjenige, der die Wertgegenstände aufbewahrte, vor mir, eurem Gott, erscheinen, damit herauskommt, ob er selbst die ihm anvertrauten Dinge unterschlagen hat.

Wenn sich zwei Leute um etwas Wertvolles streiten – ganz gleich ob um ein Rind, einen Esel, ein Schaf oder eine Ziege, um Kleider oder um etwas anderes – und jeder behauptet, dass es ihm gehört, dann soll ihr Streitfall vor mich gebracht werden. Wen ich für schuldig erkläre, der soll dem rechtmäßigen Besitzer sein Eigentum doppelt zurückerstatten.

Wenn jemand einem anderen Israeliten einen Esel, ein Rind, ein Schaf, eine Ziege oder sonst ein Tier anvertraut und es dort stirbt, sich verletzt oder gestohlen wird, ohne dass es Zeugen gibt, 10 dann soll der Streit zwischen beiden durch einen Eid vor mir, dem Herrn, geschlichtet werden: Der Beschuldigte soll schwören, dass er sich nicht selbst am Eigentum des anderen vergriffen hat. Der Besitzer muss diese Erklärung gelten lassen, und der Beschuldigte braucht keinen Ersatz zu leisten. 11 Wenn ihm das Tier aber nachweislich gestohlen wurde, soll er es dem Besitzer ersetzen. 12 Hat ein wildes Tier es gerissen, soll er die Überreste als Beweis herbringen; dann muss er keinen Schadensersatz leisten.

13 Wenn sich jemand ein Arbeitstier ausleiht, und es verletzt sich oder stirbt, muss er Schadensersatz leisten, sofern der Besitzer nicht dabei gewesen ist. 14 War der Besitzer dabei, braucht derjenige, der das Tier geliehen hat, keinen Ersatz zu leisten. Hatte er das Tier gemietet, so ist der Schaden mit dem Mietpreis abgegolten.«

Verführung eines Mädchens

15 »Wenn ein Mann ein Mädchen, das noch nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis für sie bezahlen und sie heiraten. 16 Falls sich ihr Vater aber weigert, sie ihm zur Frau zu geben, muss der Mann ihm dennoch den Brautpreis bezahlen, der einer Jungfrau angemessen ist.«

Vergehen, die mit dem Tod bestraft werden

17 »Eine Zauberin sollt ihr nicht am Leben lassen!

18 Jeder, der mit einem Tier verkehrt, muss mit dem Tod bestraft werden.

19 Wer anderen Göttern Opfer darbringt und nicht mir, dem Herrn, allein, der soll mir übereignet werden und sterben.«

Schutzbestimmungen für die Schwachen

20 »Unterdrückt die Fremden nicht und beutet sie nicht aus! Denn ihr selbst seid einmal Fremde in Ägypten gewesen.

21 Benachteiligt die Witwen und Waisen nicht! 22 Wenn ihr es doch tut und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich sie ganz sicher erhören. 23 Mein Zorn wird losbrechen, und ich lasse euch von euren Feinden töten. Dann werden eure Frauen Witwen sein und eure Kinder Waisen!

24 Wenn ihr einem Armen aus meinem Volk Geld leiht, sollt ihr euch nicht daran bereichern. Verlangt keine Zinsen von ihm!

25 Wenn ihr den Mantel eures Schuldners als Pfand nehmt, müsst ihr ihn vor Sonnenuntergang zurückgeben, 26 denn er ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn ihr den Mantel nicht zurückgebt und der Mann zu mir um Hilfe ruft, werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig.«

Verpflichtungen gegenüber Gott

27 »Mich, euren Gott, sollt ihr nicht verhöhnen, und ein Oberhaupt aus eurem Volk sollt ihr nicht verfluchen!

28 Gebt mir rechtzeitig die Opfergaben vom Ertrag eurer Getreidefelder und Weingärten! Auch eure ältesten Söhne sollt ihr mir weihen. 29 Eure erstgeborenen männlichen Rinder, Schafe und Ziegen dürfen sieben Tage lang bei ihrer Mutter bleiben; am achten Tag sollt ihr sie mir als Opfer darbringen.

30 Heilige Menschen sollt ihr sein, die mir allein gehören. Esst darum kein Fleisch von einem Tier, das von Raubtieren gerissen wurde! Wenn ihr einen Kadaver findet, werft ihn den Hunden vor!«

Gerechtigkeit vor Gericht und Feindesliebe

23 »Verbreite kein falsches Gerücht! Weißt du aber sicher, dass jemand Unrecht getan hat, dann darfst du ihn nicht durch eine falsche Aussage entlasten. Folge nicht der Mehrheit, wenn sie im Unrecht ist! Musst du vor Gericht aussagen, sollst du nicht der Mehrheit nach dem Mund reden und so ein gerechtes Urteil verhindern. Du darfst aber auch einen Armen vor Gericht nicht begünstigen!

Wenn du ein Rind oder einen Esel deines Feindes umherirren siehst, dann bring das Tier auf jeden Fall zurück! Wenn der Esel eines Menschen, der dich hasst, unter einer Last zusammengebrochen ist, dann geh nicht einfach vorüber! Hilf deinem Feind, das Tier wieder auf die Beine zu bringen.

Verweigere einem Armen vor Gericht nicht sein Recht! Wenn vor Gericht gelogen wird, beteilige dich nicht daran! Verurteile den Unschuldigen nicht zum Tode, denn ich spreche niemanden frei, der ein solches Unrecht begeht. Nimm keine Bestechungsgeschenke an, denn sie machen die Sehenden blind und verleiten dazu, das Recht zu beugen.

Unterdrückt die Fremden nicht! Ihr wisst ja, wie ihnen zumute sein muss, denn ihr seid selbst einmal Fremde in Ägypten gewesen.«

Sabbatgebote

10 »Sechs Jahre lang sollt ihr eure Felder bewirtschaften und die Ernte einbringen. 11 Aber im siebten Jahr lasst sie brachliegen, sät und erntet nicht! Was dann noch auf ihnen wächst, soll den Armen gehören, und den Rest mag das Wild fressen. Dasselbe gilt für eure Weinberge und Olivenhaine.

12 Sechs Tage lang sollt ihr eure Arbeit tun, aber am siebten Tag sollt ihr ruhen, damit eure Rinder und Esel sich erholen und auch eure Sklaven und die Fremden bei euch sich ausruhen können.

13 Haltet euch an alles, was ich euch befohlen habe! Betet nicht zu anderen Göttern, ich will ihre Namen aus eurem Mund nicht hören!«

Die drei Jahresfeste

14 »Dreimal im Jahr sollt ihr mir zu Ehren ein Fest feiern: 15 Feiert als erstes das Fest der ungesäuerten Brote! Sieben Tage im Monat Abib sollt ihr Brot essen, das ohne Sauerteig gebacken wurde, wie ich es euch befohlen habe. Denn in diesem Monat seid ihr aus Ägypten fortgezogen. Keiner soll mit leeren Händen zu meinem Heiligtum kommen! 16 Feiert dann das Erntefest[f], bei dem ihr mir den ersten Ertrag von dem Getreide darbringt, das ihr ausgesät habt. Als drittes sollt ihr das Fest der Wein- und Obsternte am Ende des Jahres[g] feiern, wenn ihr die Früchte aus den Weinbergen und Gärten geerntet habt. 17 Dreimal im Jahr sollen alle Männer Israels zum Heiligtum kommen und sich dort vor mir, dem Herrn, versammeln.

18 Wenn ihr ein Tier schlachtet und opfert, dürft ihr sein Blut nicht zusammen mit Speisen darbringen, die Sauerteig enthalten! Vom Fett der Tiere, die ihr mir an den Festtagen opfert, darf nichts bis zum nächsten Morgen übrig bleiben.

19 Bringt das Beste vom ersten Ertrag eurer Felder als Gabe in mein Heiligtum! Kocht ein Ziegenböckchen nicht in der Milch seiner Mutter!«

Der Engel des Herrn wird Israel führen

20 »Ich verspreche euch: Ich werde einen Engel vor euch hersenden, der euch auf dem Weg bewahrt und in das Land bringt, das ich für euch bestimmt habe. 21 Achtet ihn und hört auf seine Worte! Widersetzt euch ihm nicht! Er wird euch nicht vergeben, wenn ihr euch gegen ihn auflehnt, denn ich selbst bin in ihm gegenwärtig. 22 Wenn ihr aber bereitwillig auf das hört, was ich euch durch ihn mitteile, dann werden eure Feinde auch meine Feinde sein und eure Gegner meine Gegner.

23 Denn mein Engel wird vor euch herziehen und euch in das Land bringen, in dem jetzt noch die Amoriter, Hetiter, Perisiter, Kanaaniter, Hiwiter und Jebusiter leben. Alle diese Völker rotte ich aus. 24 Werft euch nicht vor ihren Göttern nieder und betet sie nicht an! Übernehmt auch nicht die heidnischen Bräuche dieser Völker! Ihr müsst ihre Götterfiguren zerstören und ihre heiligen Steinsäulen kurz und klein schlagen. 25 Dient mir, dem Herrn, eurem Gott! Dann werde ich euch reichlich Essen und Trinken geben und Krankheiten von euch fernhalten. 26 In eurem Land wird keine Frau Fehlgeburten haben, keine wird unfruchtbar sein; ich werde euch ein langes Leben schenken.

27 Den Völkern, zu denen ihr kommt, werde ich Angst und Schrecken einjagen; aus lauter Verwirrung werden eure Feinde Hals über Kopf vor euch fliehen. 28 Ich lasse Hornissen ausschwärmen[h], um die Hiwiter, Kanaaniter und Hetiter davonzujagen. 29 Aber ich werde sie nicht alle auf einmal vertreiben, sonst ist das Land menschenleer und öde, und die wilden Tiere vermehren sich so sehr, dass sie euch schaden. 30 Ich werde die Bewohner des Landes nach und nach vertreiben, bis euer Volk so groß geworden ist, dass ihr ganz Kanaan in Besitz nehmen könnt.

31 Euer Land wird vom Roten Meer bis zum Mittelmeer reichen und von der Wüste im Süden bis zum Euphrat; so habe ich es bestimmt. Die Menschen, die jetzt dort wohnen, gebe ich in eure Hand. Ihr werdet sie vertreiben, während ihr immer weiter vordringt. 32 Schließt keinen Bund mit ihnen und ihren Göttern! 33 Sie dürfen nicht in eurem Land bleiben, sonst verführen sie euch noch dazu, mir untreu zu werden. Denn wenn ihr ihre Götter verehrt, wird euch das zum Verhängnis!«

Der Herr schließt einen Bund mit Israel

24 Gott sagte zu Mose: »Steig zu mir auf den Berg, zusammen mit Aaron, seinen Söhnen Nadab und Abihu sowie siebzig von den Sippenoberhäuptern Israels. Bleibt in einiger Entfernung stehen und werft euch vor mir nieder! Nur du allein darfst dich mir nähern, die anderen müssen sich fernhalten. Das Volk darf auf keinen Fall mit dir den Berg besteigen!«

Mose trat vor die Israeliten und teilte ihnen die Gebote und Bestimmungen des Herrn mit. Sie antworteten einmütig: »Wir wollen alles tun, was der Herr befohlen hat!«

Danach schrieb Mose die Worte des Herrn auf. Früh am nächsten Morgen errichtete er einen Altar am Fuß des Berges, dazu zwölf Gedenksteine, je einen für jeden Stamm Israels. Dann rief er einige junge Israeliten zu sich und trug ihnen auf, dem Herrn zu opfern. Sie brachten Brandopfer dar und schlachteten junge Stiere für das Friedensopfer. Mose fing die Hälfte des Blutes der Opfertiere in Schalen auf, die andere Hälfte sprengte er an den Altar.

Dann nahm er die Schriftrolle, in der er die Gesetze des Bundes aufgeschrieben hatte, und las sie den Israeliten vor. Sie antworteten: »Alles, was der Herr befohlen hat, wollen wir tun! Wir werden ihm gehorchen!« Da besprengte Mose das Volk mit dem Blut aus den Schalen und sagte: »Das Blut besiegelt den Bund zwischen dem Herrn und euch. Dieser Bund beruht auf all den Geboten, die ich euch in seinem Namen weitergegeben habe.«

Mose, Aaron, Nadab, Abihu und die siebzig Sippenoberhäupter stiegen auf den Berg Sinai, 10 und sie sahen den Gott Israels. Der Boden unter seinen Füßen leuchtete wie mit Saphiren bedeckt, blau und klar wie der Himmel. 11 Die ausgewählten Männer, die mit Mose auf dem Berg waren, durften Gott sehen, ohne dass er sie tötete. Dann aßen und tranken sie in seiner Gegenwart.

Gott spricht mit Mose auf dem Berg

12 Nachdem sie wieder hinabgestiegen waren, sagte der Herr zu Mose: »Komm noch einmal zu mir auf den Berg und bleib einige Zeit hier! Ich will dir zwei Steintafeln geben, auf denen meine Gebote stehen. Ich selbst habe das Gesetz aufgeschrieben, um Israel zu unterweisen.«

13 Mose und sein Diener Josua machten sich auf den Weg, und Mose bestieg den Berg Gottes. 14 Vorher hatte er zu den Sippenoberhäuptern Israels gesagt: »Wartet hier auf uns, bis wir zu euch zurückkehren! Aaron und Hur bleiben bei euch. Wer einen Streitfall hat, soll sich an sie wenden!«

15-16 Als Mose hinaufstieg, kam der Herr in seiner Herrlichkeit auf den Berg Sinai herab. Sechs Tage lang bedeckte Gottes Wolke den Berg. Am siebten Tag rief der Herr aus der Wolke Mose zu sich. 17 Die Erscheinung des Herrn auf dem Berg sah für die Israeliten aus wie ein loderndes Feuer. 18 Mose aber ging weiter hinauf zum Gipfel, mitten in die Wolke hinein. Vierzig Tage und Nächte blieb er dort.

Footnotes

  1. 19,6 Wörtlich: Ihr sollt mir ein Königreich von Priestern und ein heiliges Volk sein.
  2. 20,16 Wörtlich: Sag nicht als falscher Zeuge gegen deinen Mitmenschen aus!
  3. 21,20‒21 Oder: Bleibt der Sklave aber noch ein bis zwei Tage am Leben, soll der Besitzer nicht bestraft werden; der Verlust seines Eigentums ist Strafe genug.
  4. 21,22 Oder: Fehlgeburt.
  5. 21,23 Oder: Wenn die Frau aber noch weiteren Schaden erleidet.
  6. 23,16 Sonst Wochenfest genannt. Vgl. »Wochenfest« in den Sacherklärungen.
  7. 23,16 Gemeint ist das Ende des landwirtschaftlichen Jahres im September/Oktober.
  8. 23,28 Wörtlich: Ich werde die Hornisse senden. – Möglicherweise hier Sinnbild für die Panik, die solche stechenden Insekten verbreiten können.