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Titus 1:7
Wer eine Gemeinde leitet, darf mit seinem Leben keinen Anlass zur Klage geben, denn er trägt die Verantwortung für die Gemeinde Gottes. Darum darf er weder überheblich noch jähzornig oder gewalttätig sein, kein Trinker, und er soll nicht darauf aus sein, sich durch unehrliche Geschäfte zu bereichern.
Denn ein Bischof soll untadelig sein als ein Haushalter Gottes, nicht eigensinnig, nicht zornig, nicht ein Weinsäufer, nicht raufen, nicht unehrliche Hantierung treiben;
Ja, weil ein Gemeindeleiter ein von Gott eingesetzter Verwalter ist, muss er ein untadeliges Leben führen. Er darf nicht selbstherrlich sein, nicht jähzornig, nicht alkoholsüchtig, nicht gewalttätig und nicht darauf aus, sich zu bereichern.
Denn ein Aufseher muß unbescholten sein als Gottes Haushalter, nicht anmaßend, nicht zornmütig, kein Trinker, kein Raufbold, kein Wucherer,
Denn ein Aufseher muss untadelig sein als ein Haushalter Gottes, nicht eigenmächtig, nicht jähzornig, nicht der Trunkenheit ergeben, nicht gewalttätig, nicht nach schändlichem Gewinn strebend,
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