3 Mose 19:20
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Wenn ein Mann mit einer Sklavin schläft, die mit einem anderen Mann verlobt ist, aber noch nicht freigekauft oder freigelassen wurde, dann muss der Mann Schadensersatz leisten. Die beiden müssen aber nicht getötet werden, denn die Frau war nicht frei.
Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, die eine leibeigene Magd und von dem Mann verschmäht ist, doch nicht erlöst noch Freiheit erlangt hat, das soll gestraft werden; aber sie sollen nicht sterben, denn sie ist nicht frei gewesen.
Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und sie beschläft, die eine Dienstmagd und einem andern versprochen, doch nicht losgekauft ist und die Freiheit nicht erlangt hat, die sollen gestraft werden, aber sie sollen nicht sterben; denn sie ist nicht frei gewesen.
Wenn ein Mann bei einer Frau liegt und ihr beiwohnt, und sie ist eine Dienstmagd und einem Mann verlobt, doch nicht losgekauft, und die Freiheit ist ihr nicht geschenkt, so soll eine Bestrafung stattfinden, aber sie sollen nicht sterben; denn sie ist nicht frei gewesen.
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