3 Mose 16:29
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Dies alles soll am 10. Tag des 7. Monats geschehen. Zusätzlich gelten für diesen Tag noch folgende Ordnungen, die ihr stets einhalten müsst: Ihr sollt fasten und euch vor mir beugen. Ihr dürft keinerlei Arbeit verrichten, weder ihr noch die Ausländer, die bei euch wohnen.
Auch soll euch das ein ewiges Recht sein: am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr euren Leib kasteien und kein Werk tun, weder ein Einheimischer noch ein Fremder unter euch.
Und das soll euch eine ewig gültige Ordnung sein: Am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr eure Seelen demütigen und kein Werk tun, weder der Einheimische noch der Fremdling, der unter euch weilt.
Und das soll eine ewig gültige Ordnung für euch sein: Am zehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eure Seelen demütigen und kein Werk tun, weder der Einheimische noch der Fremdling, der in eurer Mitte wohnt.
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