Du sollst nicht die Frau eines anderen Mannes begehren! Begehre auch nichts von dem, was deinem Mitmenschen gehört: weder sein Haus noch sein Feld, seinen Knecht oder seine Magd, Rinder, Esel oder irgendetwas anderes, was ihm gehört.«
Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weibes. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus, Acker, Knecht, Magd, Ochsen, Esel noch alles, was sein ist.
Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weibes; laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Hauses, noch seines Ackers, noch seines Knechtes, noch seiner Magd, noch seines Ochsen, noch seines Esels, noch alles dessen, was dein Nächster hat.
Du sollst nicht begehren die Frau deines Nächsten; und du sollst dich nicht gelüsten lassen nach dem Haus deines Nächsten, noch nach seinem Acker, noch nach seinem Knecht, noch nach seiner Magd, noch nach seinem Rind, noch nach seinem Esel, noch nach allem, was dein Nächster hat!