Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei.
Wenn man ihm vierzig Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen werde, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und damit dein Bruder nicht verächtlich gemacht werde in deinen Augen.
Wenn man ihm 40 Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen wird, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und dass dein Bruder nicht verächtlich gemacht wird in deinen Augen.