1 Timotheus 5:9
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Eine Frau sollte erst dann in die Liste der Witwen eingetragen und von der Gemeinde versorgt werden, wenn sie mindestens 60 Jahre alt ist und ihrem Mann treu war.
Laß keine Witwe erwählt werden unter sechzig Jahren, und die da gewesen sei eines Mannes Weib,
Eine Witwe darf erst dann in das Witwenverzeichnis aufgenommen werden, wenn sie mindestens sechzig Jahre alt ist. Außerdem muss sie ihrem Mann treu gewesen sein
Als Witwe werde nur eine solche in die Liste eingetragen, welche nicht weniger als sechzig Jahre alt ist, eines Mannes Frau war
Eine Witwe soll nur in die Liste eingetragen werden, wenn sie nicht weniger als 60 Jahre alt ist, die Frau eines Mannes war
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