Wenn aber eine Christin in ihrer Verwandtschaft Witwen hat, dann soll sie auch weiterhin für diese sorgen. Auf keinen Fall darf die Gemeinde damit belastet werden. Denn die Gemeinde soll sich nur um die Witwen kümmern müssen, die gar keine Angehörigen haben.
So aber ein Gläubiger oder Gläubige Witwen hat, der versorge sie und lasse die Gemeinde nicht beschwert werden, auf daß die, so rechte Witwen sind, mögen genug haben.
´Um diesen Punkt zusammenzufassen:` Wenn eine gläubige Frau Witwen ´in ihrer Familie` hat, soll sie ihnen zur Seite stehen. Dadurch ist die Gemeinde entlastet und kann den Witwen helfen, die wirklich hilfsbedürftig sind.
Hat ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen, so versorge er sie und lasse sie nicht der Gemeinde zur Last fallen, damit diese für die wirklichen Witwen sorgen kann.
Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, so soll er sie versorgen, und die Gemeinde soll nicht belastet werden, damit diese für die wirklichen Witwen sorgen kann.