Revised Common Lectionary (Complementary)
Psalm 112
1 Hallelujah![a]
Wohl dem, der den Herrn fürchtet,
der große Freude hat an seinen Geboten!
2 Sein Same[b] wird gewaltig sein auf Erden;
das Geschlecht der Aufrichtigen wird gesegnet sein.
3 Reichtum und Fülle ist in seinem Haus,
und seine Gerechtigkeit bleibt ewiglich bestehen.
4 Den Aufrichtigen geht ein Licht auf in der Finsternis:
der Gnädige, Barmherzige und Gerechte.[c]
5 Wohl dem, der barmherzig ist und leiht;
er wird sein Recht behaupten im Gericht,
6 denn er wird ewiglich nicht wanken;
an den Gerechten wird ewiglich gedacht.
7 Vor der Unglücksbotschaft fürchtet er sich nicht;
sein Herz vertraut fest auf den Herrn.
8 Sein Herz ist getrost, er fürchtet sich nicht,
bis er seine Lust an seinen Feinden sieht.
9 Er hat ausgestreut, er hat den Armen gegeben;
seine Gerechtigkeit besteht in Ewigkeit,
sein Horn wird emporragen in Ehren.
10 Der Gottlose wird es sehen und sich ärgern;
er wird mit den Zähnen knirschen und vergehen;
das Verlangen der Gottlosen bleibt unerfüllt.
Ehescheidung
24 Wenn jemand eine Frau nimmt und sie heiratet, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Haus entlässt,
2 und sie verlässt dann sein Haus und geht hin und wird [die Ehefrau] eines anderen Mannes,
3 aber der andere Mann verschmäht sie und schreibt ihr [auch] einen Scheidebrief und gibt ihn ihr in die Hand und entlässt sie aus seinem Haus; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hatte,
4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Gräuel vor dem Herrn; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbe gibt.
Verordnungen für das Leben des Volkes
5 Wenn jemand kürzlich eine Frau [zur Ehe] genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auferlegen; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sich an seiner Frau erfreuen, die er genommen hat.
Verbot der Ehescheidung
10 Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, dass eine Frau sich nicht scheiden soll von dem Mann
11 (wenn sie aber schon geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Mann), und dass der Mann die Frau nicht entlassen soll.[a]
12 Den Übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat, und diese ist einverstanden, bei ihm zu wohnen, so soll er sie nicht entlassen;
13 und eine Frau, die einen ungläubigen Mann hat, der einverstanden ist, bei ihr zu wohnen, soll ihn nicht verlassen.
14 Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch die Frau, und die ungläubige Frau ist geheiligt durch den Mann; sonst wären ja eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig.
15 Wenn sich aber der Ungläubige scheiden will, so scheide er sich! Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht gebunden; in Frieden aber hat uns Gott berufen.
16 Denn was weißt du, Frau, ob du den Mann retten kannst? Oder was weißt du, Mann, ob du die Frau retten kannst?
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