Revised Common Lectionary (Complementary)
PSALM 112
Wohlgefallen an den Gottesfürchtigen
112 Hallelujah!
Wohl dem, der den Herrn fürchtet,
der große Lust hat an seinen Geboten!
2 Des Same wird gewaltig sein auf Erden;
das Geschlecht der Redlichen wird gesegnet sein.
3 Reichtum und Fülle ist in seinem Hause,
und seine Gerechtigkeit besteht ewiglich.
4 Den Redlichen geht ein Licht auf in der Finsternis,
gnädig, barmherzig und gerecht.
5 Wohl dem Manne, der barmherzig ist und leiht;
er wird sein Recht behaupten im Gericht;
6 denn er wird ewiglich nicht wanken;
des Gerechten wird ewiglich gedacht.
7 Vor bösem Gerücht fürchtet er sich nicht;
sein Herz vertraut fest auf den Herrn.
8 Sein Herz ist getrost, er fürchtet sich nicht,
bis er seine Lust an seinen Feinden sieht.
9 Er hat ausgestreut, er hat den Armen gegeben;
seine Gerechtigkeit besteht ewiglich,
sein Horn wird emporragen in Ehren.
10 Der Gottlose wird es sehen und sich ärgern;
er wird mit den Zähnen knirschen und vergehen;
der Gottlosen Wunsch bleibt unerfüllt.
Ehescheidung
24 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief[a] schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Frau geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem Herrn; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.
Verschiedene Verordnungen
5 Wenn jemand kürzlich eine Frau genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seiner Frau erfreue, die er genommen hat.
10 Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, daß eine Frau sich nicht scheide von dem Manne; 11 wäre sie aber schon geschieden, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Manne. Der Mann aber soll die Frau nicht verstoßen.
12 Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat, und diese ist einverstanden, bei ihm zu wohnen, so soll er sie nicht verstoßen; 13 und wenn eine Frau einen ungläubigen Mann hat, und dieser ist einverstanden, bei ihr zu wohnen, so soll sie den Mann nicht verlassen. 14 Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch die Frau, und die ungläubige Frau ist geheiligt durch den Bruder; sonst wären eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig.
15 Will sich aber der ungläubige Teil scheiden, so scheide er! Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht gebunden. In Frieden aber hat uns Gott berufen. 16 Denn was weißt du, Frau, ob du den Mann retten kannst? Oder was weißt du, Mann, ob du die Frau retten kannst?
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