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Old/New Testament

Each day includes a passage from both the Old Testament and New Testament.
Duration: 365 days
Schlachter 1951 (SCH1951)
Version
5 Mose 22-24

Verirrte Tiere oder Gegenstände - Naturordnung - Vogelnester - Neue Häuser - Vermischung von Gewächsen und Geweben

22 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.

Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest.

Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele.

Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei [Gewächs] bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs.

10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern.

11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist.

12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst.

Sittlichkeitsgesetze

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen.

20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte.

22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. -

23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten.

25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. -

28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang.

30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.

Ausschluß von der Gemeinde

23 Es soll kein Verstümmelter noch Verschnittener in die Gemeinde des Herrn kommen.

Es soll auch kein Bastard in die Gemeinde des Herrn kommen; auch nicht das zehnte Glied von ihm soll in die Gemeinde des Herrn kommen.

Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des Herrn kommen; auch nicht das zehnte Glied soll in die Gemeinde des Herrn kommen, ewiglich; weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget, und dazu Bileam, den Sohn Beors, von Petor in Mesopotamien wider euch dingten, daß er dich verfluchte. Aber der Herr, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der Herr, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, weil der Herr, dein Gott, dich liebt. Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, dein Leben lang, ewiglich.

Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Lande ein Fremdling gewesen. Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, mögen in die Gemeinde des Herrn kommen.

Reinhaltung des Heerlagers

Wenn du im Heerlager wider deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen. 10 Ist jemand unter dir infolge eines nächtlichen Zufalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen; 11 aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, wieder in das Lager kommen.

12 Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben und wieder zuscharren, was von dir gegangen ist. 14 Denn der Herr, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, daß er dich errette und deine Feinde vor dir dahingebe. Darum soll dein Lager heilig sein, daß er nichts Schändliches an dir sehe und sich nicht von dir abwende.

Verschiedene Verordnungen

15 Du sollst den Knecht, der von seinem Herrn weg zu dir geflohen ist, seinem Herrn nicht ausliefern. 16 Er soll bei dir bleiben, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht unterdrücken.

17 Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer sein. 18 Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des Herrn, deines Gottes, bringen für irgend ein Gelübde; denn beides ist dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.

19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder für Geld noch für Speise, noch für irgend etwas, womit man wuchern kann. 20 Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der Herr, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.

21 Wenn du dem Herrn, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der Herr, dein Gott, wird es gewiß von dir fordern, und es würde dir Sünde sein. 22 Wenn du aber unterlässest, zu geloben, so ist es dir keine Sünde. 23 Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten, und sollst tun, wie du dem Herrn, deinem Gott, gelobt hast, gemäß dem Gelübde, das du mit deinem Munde freiwillig abgelegt hast.

24 Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so magst du Trauben essen, so viel du willst, bis du genug hast; aber du sollst nichts in dein Geschirr tun. 25 Wenn du durch deines Nächsten Saat gehst, so magst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht schwingen über die Saat deines Nächsten.

Ehescheidung

24 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief[a] schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Frau geworden ist, und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem Herrn; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verschiedene Verordnungen

Wenn jemand kürzlich eine Frau genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seiner Frau erfreue, die er genommen hat.

Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande.

Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.

Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr`s pünktlich befolgen! Denke daran, was der Herr, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget!

10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem Herrn, deinem Gott.

14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den Herrn an, so würde es dir für Sünde gelten.

16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben.

17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der Herr, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest.

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der Herr, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.

Markus 14:1-26

Die Leidensgeschichte, 14–15.

Anschlag gegen Jesus

14 Es war aber zwei Tage vor dem Passah und dem Fest der ungesäuerten Brote. Und die Hohenpriester und die Schriftgelehrten suchten, wie sie ihn mit List ergreifen und töten könnten; denn sie sprachen: Nicht auf das Fest, damit nicht ein Aufruhr unter dem Volk entsteht!

Salbung Jesu in Bethanien

Und da er zu Bethanien im Hause Simons des Aussätzigen war und zu Tische saß, kam ein Weib mit einer alabasternen Flasche voll Salbe, echter köstlicher Narde, zerbrach die alabasterne Flasche und goß sie aus auf sein Haupt.

Es wurden aber etliche unwillig bei sich selbst und sprachen: Wozu ist diese Verschwendung der Salbe geschehen? Man hätte doch diese Salbe um mehr als dreihundert Denare verkaufen und es den Armen geben können. Und sie zürnten ihr.

Jesus aber sprach: Lasset sie! Warum bekümmert ihr sie? Sie hat ein edles Werk an mir getan. Denn die Armen habt ihr allezeit bei euch, und wenn ihr wollt, könnt ihr ihnen Gutes tun; mich aber habt ihr nicht allezeit. Sie hat getan, was sie konnte; sie hat zum voraus meinen Leib zum Begräbnis gesalbt. Wahrlich, ich sage euch, wo immer dieses Evangelium gepredigt wird in der ganzen Welt, da wird man auch sagen, was diese getan hat, zu ihrem Gedächtnis.

Judas beschließt, Jesus zu verraten

10 Da ging Judas Ischariot, einer von den Zwölfen, hin zu den Hohenpriestern, um ihn an sie auszuliefern. 11 Als sie das hörten, wurden sie froh und versprachen ihm Geld zu geben. Und er suchte eine passende Gelegenheit, um ihn zu verraten.

Das letzte Passahmahl

12 Und am ersten Tage der ungesäuerten Brote, da man das Passahlamm schlachtete, sprachen seine Jünger zu ihm: Wo willst du, daß wir hingehen und das Passah zubereiten, damit du es essen kannst? 13 Und er sendet zwei seiner Jünger und spricht zu ihnen: Gehet in die Stadt; da wird euch ein Mensch begegnen, der einen Wasserkrug trägt; dem folget, 14 und wo er hineingeht, da sprechet zum Hausherrn: Der Meister läßt fragen: Wo ist meine Herberge, in der ich mit meinen Jüngern das Passah essen kann? 15 Und er wird euch einen großen Saal zeigen, der mit Polstern belegt und gerüstet ist, daselbst bereitet es für uns zu.

16 Und seine Jünger gingen hin und kamen in die Stadt und fanden es, wie er ihnen gesagt hatte, und bereiteten das Passah.

17 Und da es Abend geworden, kam er mit den Zwölfen. 18 Und als sie zu Tische saßen und aßen, sprach Jesus: Wahrlich, ich sage euch: Einer von euch, der mit mir ißt, wird mich verraten! 19 Da fingen sie an traurig zu werden und fragten ihn einer nach dem andern: Doch nicht ich? 20 Er aber sprach zu ihnen: Einer von den Zwölfen, der mit mir in die Schüssel taucht! 21 Des Menschen Sohn geht zwar dahin, wie von ihm geschrieben steht; aber wehe dem Menschen, durch welchen des Menschen Sohn verraten wird! Es wäre besser, wenn jener Mensch nicht geboren wäre!

Einsetzung des heiligen Abendmahls

22 Und während sie aßen, nahm Jesus Brot, lobpreisete, brach und gab es ihnen und sprach: Nehmet, das ist mein Leib.

23 Und er nahm den Kelch, sagte Dank und gab ihnen denselben; und sie tranken alle daraus.

24 Und er sprach zu ihnen: Das ist mein Blut des neuen Bundes, welches für viele vergossen wird.

25 Wahrlich, ich sage euch, ich werde hinfort nicht mehr von dem Gewächs des Weinstocks trinken bis zu jenem Tag, da ich es neu trinken werde im Reiche Gottes.

Die Verleugnung durch Petrus vorausgesagt

26 Und nachdem sie den Lobgesang gesungen hatten, gingen sie hinaus an den Ölberg.

Schlachter 1951 (SCH1951)

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