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M’Cheyne Bible Reading Plan

The classic M'Cheyne plan--read the Old Testament, New Testament, and Psalms or Gospels every day.
Duration: 365 days
Schlachter 2000 (SCH2000)
Version
3 Mose 13

Das Gesetz über den Aussatz

13 Und der Herr redete zu Mose und Aaron und sprach:

Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches ein Hautmal oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck zeigt, und es entsteht an der Haut des Fleisches eine Aussatz-Plage[a], so soll man ihn vor den Priester Aaron oder vor einen seiner Söhne unter den Priestern bringen.[b]

Und wenn der Priester das Aussatzmal an der Haut seines Fleisches besieht [und findet], dass die Haare im Mal weiß geworden sind und dass das Mal tiefer liegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es eine Aussatz-Plage; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären.

Wenn aber der helle Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tiefer liegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine[c] Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den, der die Plage hat, sieben Tage lang einschließen,[d]

und am siebten Tag soll der Priester es besichtigen: Ist das Mal in seinen Augen gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen in der Haut, so soll ihn der Priester nochmals sieben Tage lang einschließen.

Und wenn ihn der Priester am siebten Tag nochmals besieht und findet, dass das Mal blasser ist und nicht in der Haut weitergefressen hat, so soll der Priester ihn für rein erklären, denn es ist Schorf; und er soll seine Kleider waschen, und dann ist er rein.

Wenn aber der Schorf weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen.

Wenn dann der Priester sieht, dass der Schorf an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist Aussatz.

Zeigt sich die Aussatz-Plage an einem Menschen, so soll man ihn vor den Priester bringen;

10 sieht der Priester an der Haut ein weißes Hautmal und dass die Haare weiß geworden sind und dass rohes Fleisch in dem Mal ist,

11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein.

12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und der Aussatz bedeckt die ganze Haut des von der Aussatz-Plage Befallenen vom Kopf bis zu den Füßen, wohin auch die Augen des Priesters sehen,

13 und der Priester sieht, dass der Aussatz sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den von der Aussatz-Plage Befallenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein.

14 An dem Tag aber, da sich rohes Fleisch an ihm zeigt, ist er unrein.

15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.

16 Wenn sich das rohe Fleisch aber wieder verwandelt und weiß wird, so soll er zum Priester kommen.

17 Und besieht ihn der Priester und findet, dass das Mal weiß geworden ist, so soll der Priester den von der Aussatz-Plage Befallenen für rein erklären, denn er ist rein.

18 Und wenn im Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt,

19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs ein weißes Hautmal oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen.

20 Sieht aber der Priester, dass es tiefer liegend erscheint als die übrige Haut und dass sein Haar weiß geworden ist, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die Aussatz-Plage; in dem Geschwür ist sie ausgebrochen.

21 Sieht es der Priester an, und siehe, es ist kein weißes Haar darin und es ist nicht tiefer liegend als die übrige Haut, sondern blasser, so soll der Priester ihn sieben Tage lang einschließen.

22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die [Aussatz-]Plage.

23 Bleibt aber der weiße Fleck an seiner Stelle stehen und greift nicht weiter um sich, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.

24 Oder wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält und es bildet sich am Mal der Verbrennung ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck;

25 und wenn der Priester es besieht und findet, dass das Haar an dem Fleck weiß geworden ist und dass er tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, so ist es Aussatz; er ist in der Brandwunde ausgebrochen; darum soll ihn der Priester für unrein erklären, denn es ist die Aussatz-Plage.

26 Sieht aber der Priester, dass die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und dass er nicht tiefer liegend ist als die übrige Haut und dass er blass ist, so soll der Priester ihn sieben Tage lang einschließen.

27 Und am siebten Tag soll der Priester ihn besichtigen; hat es in der Haut weiter um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die Aussatz-Plage.

28 Ist aber der Fleck stehen geblieben und hat in der Haut nicht weiter um sich gegriffen und ist blass, so ist es das Hautmal der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe der Brandwunde.

29 Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat,

30 und der Priester das Mal besieht und findet, dass es tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, und das Haar darin goldgelb und dünn ist, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist Schorf, ein Aussatz am Haupt oder am Bart.

31 Und wenn der Priester das Mal des Schorfes besieht und es nicht tiefer liegend erscheint als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll er den, der das Mal des Schorfes hat, sieben Tage lang einschließen.

32 Und wenn der Priester das Mal am siebten Tag besieht und findet, dass der Schorf nicht weiter um sich gegriffen hat und kein goldgelbes Haar darin ist und der Schorf nicht tiefer liegend erscheint als die übrige Haut,

33 so soll er sich scheren, aber den Schorf soll er nicht scheren, und der Priester soll den Schorfigen noch einmal sieben Tage lang einschließen.

34 Und wenn der Priester den Schorf am siebten Tag besieht und findet, dass der Schorf auf der Haut nicht weiter um sich gegriffen hat und nicht tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; und er ist rein.

35 Greift aber der Schorf nach seiner Reinigung weiter um sich auf der Haut,

36 und der Priester besieht ihn und findet, dass der Schorf auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester nicht mehr untersuchen, ob die Haare goldgelb sind, denn er ist unrein.

37 Und wenn in seinen Augen der Schorf gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen ist, so ist der Schorf geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären.

38 Wenn sich bei einem Mann oder einer Frau an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen,

39 und der Priester sieht nach und findet auf der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein.

40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, so ist er ein Kahlkopf; er ist rein.

41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, dass er vorn eine Glatze hat, so ist er rein.

42 Entsteht aber an der hinteren oder vorderen Glatze ein weiß-rötliches Mal, so ist an seiner hinteren oder vorderen Glatze ein Aussatz ausgebrochen.

43 Und der Priester soll ihn besehen, und wenn er findet, dass der Flecken des Hautmales an seiner Hinter- oder Vorderglatze weiß-rötlich ist und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist,

44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für völlig unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf[e].

45 Der Aussätzige, an dem die Plage[f] ist, soll aber in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt, und seine Lippen soll er verhüllen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein!

46 Solange die Plage an ihm ist, soll er völlig unrein bleiben, [denn] er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben.

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleidungsstück eine Aussatz-Plage ist, es sei aus Wolle oder aus Leinen,

48 es sei Gewebtes oder Gewirktes, es sei aus Leinen oder aus Wolle, oder an einem Fell oder an irgendetwas, das aus Fellen gemacht wird;

49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist an dem Kleidungsstück oder an dem Fell, oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an irgendetwas, das aus Fellen gemacht wird, so ist es die Plage des Aussatzes, und man soll es dem Priester zeigen.

50 Und wenn der Priester das Mal besehen hat, soll er das befallene Kleidungsstück[g] sieben Tage lang einschließen.

51 Und wenn er das Mal am siebten Tag sieht, und das Mal hat weitergefressen an dem Kleidungsstück, an dem Gewebten oder an dem Gewirkten, an dem Fell oder an irgendetwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein bösartiges Aussatzmal, und [der Gegenstand] ist unrein;

52 und er soll das Kleidungsstück verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei aus Wolle oder aus Leinen oder irgendwelches Fellwerk, in dem ein solches Mal ist; denn es ist ein bösartiger Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.

53 Sieht aber der Priester, dass das Mal nicht weitergefressen hat an dem Kleidungsstück oder an dem Gewebten oder an dem Gewirkten oder an irgendwelchem Fellwerk,

54 so soll der Priester gebieten, dass man den Gegenstand wasche, an dem das Mal ist, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen.

55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, dass das Mal seine Farbe nicht verändert und sich auch nicht weiter ausgebreitet hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an seiner hinteren oder vorderen Seite.

56 Wenn aber der Priester sieht, dass das Mal verblasst ist, nachdem es gewaschen wurde, so soll er es abreißen von dem Kleidungsstück oder von dem Fell, von dem Gewebten oder von dem Gewirkten.

57 Zeigt es sich aber noch an dem Kleidungsstück, an dem Gewebten, an dem Gewirkten oder an irgendwelchem Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; du sollst den Gegenstand, an dem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen.

58 Das Kleidungsstück aber oder das Gewebte oder das Gewirkte oder irgendwelches Fellwerk, das gewaschen wurde, und das Mal ist daraus gewichen, das soll man nochmals waschen, so ist es rein.

59 Das ist das Gesetz über die Aussatz-Plage an Kleidungsstücken, sie seien aus Wolle oder aus Leinen, am Gewebten und am Gewirkten und an irgendwelchem Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.

Psalmen 15-16

Psalm 15

Ein Psalm Davids.

Herr, wer darf weilen in deinem Zelt?
Wer darf wohnen auf deinem heiligen Berg?

Wer in Unschuld wandelt und Gerechtigkeit übt
und die Wahrheit redet von Herzen;

wer keine Verleumdungen herumträgt auf seiner Zunge,
wer seinem Nächsten nichts Böses tut
und seinen Nachbarn nicht schmäht;

wer den Verworfenen als verächtlich ansieht,
aber die ehrt, die den Herrn fürchten;
wer, wenn er etwas zu seinem Schaden geschworen hat, es dennoch hält;

wer sein Geld nicht um Wucherzinsen gibt
und keine Bestechung annimmt gegen den Unschuldigen;
wer dies tut, wird ewiglich nicht wanken.

Psalm 16

Ein Miktam[a] von David.

Bewahre mich, o Gott,
denn ich vertraue auf dich!

[Meine Seele,] du hast zum Herrn gesagt: »Du bist mein Herr;
es gibt für mich nichts Gutes[b] außer dir!«[c]

Die Heiligen[d], die auf Erden sind,
sie sind die Edlen, an denen ich all mein Wohlgefallen habe.

Zahlreich werden die Schmerzen derer sein, die einem anderen [Gott] nacheilen;
an ihren Trankopfern von Blut will ich mich nicht beteiligen,
noch ihre Namen auf meine Lippen nehmen!

Der Herr ist mein Erbteil und das [Teil] meines Bechers;
du sicherst mir mein Los.

Die Messschnüre sind mir in einer lieblichen Gegend gefallen,
ja, mir wurde ein schönes Erbe zuteil.

Ich lobe den Herrn, der mir Rat gegeben hat;
auch in der Nacht mahnt mich mein Inneres.[e]

Ich habe den Herrn allezeit vor Augen;
weil er zu meiner Rechten ist, wanke ich nicht.

Darum freut sich mein Herz, und meine Seele frohlockt;
auch mein Fleisch wird sicher ruhen,

10 denn du wirst meine Seele nicht dem Totenreich preisgeben
und wirst nicht zulassen, dass dein Getreuer[f] die Verwesung sieht.

11 Du wirst mir den Weg des Lebens zeigen;
vor deinem Angesicht sind Freuden in Fülle,
liebliches Wesen zu deiner Rechten[g] ewiglich!

Sprüche 27

Von guter Freundschaft und besonnenem Arbeiten

27 Rühme dich nicht des morgigen Tages,
denn du weißt nicht, was ein einziger Tag bringen kann!

Ein anderer soll dich rühmen, nicht dein eigener Mund,
ein Fremder und nicht deine eigenen Lippen!

Ein Stein ist schwer und der Sand eine Last,
aber der Ärger, den ein Tor verursacht, ist schwerer als beides.

Grausam ist der Zorn und überwallend der Grimm;
aber wer kann vor der Eifersucht bestehen?

Besser Zurechtweisung, die aufdeckt,
als Liebe, die verheimlicht.

Treu gemeint sind die Schläge des Freundes,
aber reichlich sind die Küsse des Hassers.

Eine übersättigte Seele tritt Honigseim mit Füßen,
einer hungrigen Seele aber ist alles Bittere süß.

Wie ein Vogel, der aus seinem Nest flieht,
so ist ein Mann, der aus seiner Heimat entflieht.

Öl und Räucherwerk erfreuen das Herz,
so auch die süße Rede eines Freundes aus dem Rat seiner Seele.

10 Verlass deinen Freund und den Freund deines Vaters nicht,
aber in das Haus deines Bruders begib dich nicht am Tag deiner Not;
ein Nachbar in der Nähe ist besser als ein Bruder in der Ferne.

11 Sei weise, mein Sohn, und erfreue mein Herz,
so darf ich dem antworten, der mich schmäht.

12 Der Kluge sieht das Unheil und verbirgt sich;
die Unerfahrenen aber tappen hinein und müssen es büßen.

13 Nimm ihm sein Gewand, denn er hat sich für einen Fremden verbürgt,
und pfände ihn aus anstelle der fremden Frau!

14 Wenn einer seinen Nächsten am frühen Morgen mit lauter Stimme segnet,
so wird ihm das als ein Fluch angerechnet.

15 Eine rinnende Dachtraufe an einem Regentag
und eine zänkische Frau, die gleichen sich;

16 wer sie aufhalten will, der hält Wind auf,
und mit seiner Rechten greift er nach Öl.

17 Eisen schärft Eisen;
ebenso schärft ein Mann den anderen.

18 Wer den Feigenbaum aufmerksam pflegt, wird dessen Frucht essen,
und wer seinem Herrn aufmerksam dient, wird geehrt.

19 Wie sich im Wasser das Angesicht spiegelt,
so spiegelt sich das Herz des Menschen im Menschen.[a]

20 Totenreich und Abgrund sind unersättlich;
ebenso unersättlich sind auch die Augen der Menschen.

21 Der Schmelztiegel ist für das Silber und der Ofen für das Gold;
und der Mensch [wird geprüft] durch den Mund des Lobredners.

22 Wenn du den Narren im Mörser mit der Keule zu Grütze zerstößt,
so weicht doch seine Narrheit nicht von ihm.

23 Habe acht auf das Aussehen deiner Schafe,
und nimm dich der Herden an![b]

24 Denn kein Reichtum währt ewig;
oder bleibt eine Krone von Geschlecht zu Geschlecht?

25 Das Heu wird weggeführt, dann erscheint junges Grün,
und man sammelt die Kräuter auf den Bergen.

26 Die Lämmer kleiden dich,
und die Böcke zahlen dir den Acker.

27 Du hast genug Ziegenmilch zu deiner Nahrung,
zur Ernährung deines Hauses und zum Lebensunterhalt für deine Mägde.

2 Thessalonicher 1

Zuschrift und Gruß

Paulus und Silvanus und Timotheus an die Gemeinde der Thessalonicher in Gott, unserem Vater, und dem Herrn Jesus Christus.

Gnade sei mit euch und Friede von Gott, unserem Vater, und dem Herrn Jesus Christus!

Glaubenstreue in Bedrängnis. Das gerechte Gericht Gottes über seine Feinde

Wir sind es Gott schuldig, allezeit für euch zu danken, Brüder, wie es sich auch geziemt, weil euer Glaube über die Maßen wächst und die Liebe jedes Einzelnen von euch zunimmt allen gegenüber,

sodass wir selbst uns im Hinblick auf euch rühmen in den Gemeinden Gottes wegen eures standhaften Ausharrens[a] und eurer Glaubenstreue in allen euren Verfolgungen und Bedrängnissen, die ihr zu ertragen habt.

Sie sind ein Anzeichen des gerechten Gerichtes Gottes, dass ihr des Reiches Gottes[b] würdig geachtet werdet, für das ihr auch leidet;

wie es denn gerecht ist vor Gott, dass er denen, die euch bedrängen, mit Bedrängnis vergilt,

euch aber, die ihr bedrängt werdet, mit Ruhe gemeinsam mit uns, bei der Offenbarung des Herrn Jesus vom Himmel her mit den Engeln seiner Macht,

in flammendem Feuer, wenn er Vergeltung üben wird an denen, die Gott nicht anerkennen, und an denen, die dem Evangelium unseres Herrn Jesus Christus nicht gehorsam sind.

Diese werden Strafe erleiden, ewiges Verderben, vom Angesicht des Herrn und von der Herrlichkeit seiner Kraft,

10 an jenem Tag, wenn Er kommen wird, um verherrlicht zu werden in seinen Heiligen und bewundert in denen, die glauben — denn unser Zeugnis hat bei euch Glauben gefunden.

11 Deshalb beten wir auch allezeit für euch, dass unser Gott euch der Berufung würdig mache und alles Wohlgefallen der Güte und das Werk des Glaubens in Kraft zur Erfüllung bringe,

12 damit der Name unseres Herrn Jesus Christus in euch verherrlicht werde und ihr in ihm, gemäß der Gnade unseres Gottes und des Herrn Jesus Christus.

Schlachter 2000 (SCH2000)

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