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Chronological

Read the Bible in the chronological order in which its stories and events occurred.
Duration: 365 days
Schlachter 2000 (SCH2000)
Version
3 Mose 14-15

Das Gesetz über die Reinigung vom Aussatz

14 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tag seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden[a].

Und der Priester soll [dafür] hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, dass das Mal des Aussatzes an dem Aussätzigen heil geworden ist,

so soll der Priester gebieten, dass man für den, der gereinigt werden soll, zwei lebendige Vögel bringt, die rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop;

und der Priester soll gebieten, dass man den einen Vogel schächtet in ein irdenes Geschirr[b], über lebendigem Wasser[c].

Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen mit dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop und es samt dem lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der über dem lebendigen Wasser geschächtet worden ist;

und er soll denjenigen siebenmal besprengen, der vom Aussatz gereinigt werden soll, und ihn so reinigen; und den lebendigen Vogel soll er in das freie Feld fliegen lassen.

Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich im Wasser baden; so ist er rein. Danach darf er in das Lager gehen; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seines Zeltes bleiben.

Und am siebten Tag soll er dann alle seine Haare abschneiden auf dem Haupt, am Bart und an den Augenbrauen, alle seine Haare soll er abschneiden; und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.

10 Und am achten Tag soll er zwei makellose Lämmer nehmen und ein makelloses einjähriges weibliches Lamm und drei Zehntel Feinmehl als Speisopfer, mit Öl angerührt, und ein Log[d] Öl.

11 Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den, der gereinigt werden soll, und diese Dinge vor den Herrn stellen, vor den Eingang der Stiftshütte;

12 und der Priester soll das eine Lamm nehmen und es als Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl und soll es als Webopfer vor dem Herrn hin und her weben.

13 Danach soll er das Lamm schächten an dem Ort, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist hochheilig.

14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen, und der Priester soll es dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

15 Danach soll der Priester von dem Log Öl nehmen und [es] in seine eigene linke Hand gießen,

16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem Herrn sprengen.

17 Und von dem übrigen Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.

18 Den Rest des Öls aber in seiner Hand soll der Priester auf das Haupt dessen gießen, der gereinigt werden soll, und für ihn Sühnung erwirken vor dem Herrn.

19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und für den von seiner Unreinheit zu Reinigenden Sühnung erwirken, und soll danach das Brandopfer schächten.

20 Und der Priester soll das Brandopfer samt dem Speisopfer auf dem Altar opfern und so für ihn Sühnung erwirken; dann ist er rein.

21 Ist er aber arm und kann nicht so viel aufbringen, so nehme er ein Lamm, ein Schuldopfer, als Webopfer, um für ihn Sühnung zu erwirken, und ein Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, zum Speisopfer, und ein Log Öl,

22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer.

23 Und er bringe sie am achten Tag seiner Reinigung zu dem Priester, vor den Eingang der Stiftshütte, vor den Herrn.

24 Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und das Öl, und der Priester soll beides vor dem Herrn weben als ein Webopfer.

25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten; und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes;

26 und von dem Öl soll der Priester in seine eigene linke Hand gießen,

27 und mit seinem rechten Finger sprenge der Priester von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem Herrn.

28 Danach soll der Priester von dem Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, etwas auf sein rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.[e]

29 Den Rest des Öls in seiner Hand aber soll der Priester dem zu Reinigenden auf das Haupt gießen, um für ihn Sühnung zu erwirken vor dem Herrn.

30 Danach soll er die eine der Turteltauben oder der jungen Tauben opfern von dem, was seine Hand aufbringen kann —

31 eben das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, samt dem Speisopfer; und so soll der Priester Sühnung erwirken vor dem Herrn für den, der gereinigt werden soll.

32 Das ist das Gesetz für den, der die Aussatz-Plage hat, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

Die Reinigung eines aussätzigen Hauses

33 Und der Herr redete zu Mose und Aaron und sprach:

34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich irgendein Haus im Land eures Besitzes mit einer Aussatz-Plage belege,

35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es scheint mir, als sei eine [Aussatz-]Plage an meinem Haus.

36 Dann soll der Priester gebieten, dass man das Haus ausräumt, ehe der Priester hineingeht, um die Plage zu besehen, damit nicht alles unrein wird, was im Haus ist; danach soll der Priester hineingehen, um das Haus zu besehen.

37 Wenn er nun die Plage besieht und findet, dass an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Vertiefungen sind, die tiefer liegend erscheinen als die [übrige] Wand,

38 so soll der Priester aus dem Haus hinausgehen, an die Tür des Hauses, und das Haus sieben Tage lang verschließen.

39 Und der Priester soll am siebten Tag wiederkommen; und wenn er nachsieht und findet, dass die Plage an der Wand des Hauses weitergefressen hat,

40 so soll der Priester befehlen, dass man die Steine herausbricht, an denen das Mal ist, und dass man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort wirft;

41 das Haus aber soll man inwendig ringsum abschaben, und den Verputz, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten.

42 Und man nehme andere Steine und setze sie an die Stelle jener Steine und nehme anderen Mörtel und verputze das Haus.

43 Wenn dann die Plage wiederkommt und am Haus ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu verputzt hat,

44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, dass die Plage am Haus weitergefressen hat, so ist es ein bösartiger Aussatz am Haus, und es ist unrein.

45 Dann soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Haus, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort bringen.

46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend.

47 Und wer in dem Haus schläft, der soll seine Kleider waschen; auch wer in dem Haus isst, der soll seine Kleider waschen.

48 Wenn aber der Priester beim Betreten [des Hauses] sieht, dass sich die Plage am Haus nicht weiter ausgebreitet hat, nachdem das Haus [neu] verputzt wurde, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn die Plage[f] ist heil geworden.

49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Zedernholz und Karmesin und Ysop,

50 und er soll den einen Vogel schächten in ein irdenes Geschirr, über lebendigem Wasser,

51 und er soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und sie in das Blut des geschächteten Vogels tauchen und in das lebendige Wasser, und er soll das Haus siebenmal besprengen.

52 Und so soll er das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin;

53 und er lasse den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen und erwirke Sühnung für das Haus; so ist es rein.

54 Dies ist das Gesetz über alle Arten der Aussatz-Plage und über den Schorf,

55 auch über den Aussatz der Kleidungsstücke und der Häuser

56 und über das Hautmal, den Ausschlag und die hellen Flecken,

57 um Belehrung zu geben, wann sie für rein und wann für unrein zu erklären sind. Es ist das Gesetz vom Aussatz.

Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

15 Und der Herr redete zu Mose und Aaron und sprach:

Redet mit den Kindern Israels und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluss von seinem Fleisch[g] hat, so ist er unrein durch seinen Ausfluss.

Und zwar ist er unrein an diesem Ausfluss, wenn sein Fleisch den Ausfluss frei fließen lässt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausfluss, so ist er unrein.

Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluss Behaftete liegt, wird unrein, und alles, worauf er sitzt, wird unrein.

Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend;

und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit Ausfluss Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.

Wer das Fleisch des mit Ausfluss Behafteten anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.

Wenn aber der mit einem Ausfluss Behaftete auf einen Reinen spuckt, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.

Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluss Behaftete reitet, wird unrein;

10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer so etwas trägt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.

11 Und wen der mit einem Ausfluss Behaftete anrührt, ohne dass er zuvor die Hände mit Wasser gründlich gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.

12 Wenn der mit Ausfluss Behaftete ein irdenes Gefäß anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Gefäß soll man gründlich mit Wasser waschen.

13 Und wenn der mit Ausfluss Behaftete von seinem Ausfluss rein geworden ist, so soll er [von da an] sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden; so ist er rein.[h]

14 Und am achten Tag soll er für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den Herrn kommen, an den Eingang der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben.

15 Und der Priester soll sie opfern, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und so soll der Priester für ihn Sühnung erwirken vor dem Herrn wegen seines Ausflusses.

16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.

17 Und jedes Kleid und jedes Fell, auf das der Same kommt, soll man mit Wasser waschen; und es wird unrein sein bis zum Abend.

18 Und wenn ein Mann bei einer Frau liegt und ihm der Same entgeht, so sollen sie sich im Wasser baden, und sie werden unrein sein bis zum Abend.

19 Wenn eine Frau Ausfluss hat, und zwar den Blutfluss ihres Fleisches[i], so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinheit verbleiben; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis zum Abend.

20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein.

21 Und jeder, der ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.

22 Und wer immer einen Gegenstand anrührt, auf dem sie gesessen ist, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.

23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Lager ist oder auf einem Gegenstand, auf dem sie gesessen ist, wird unrein sein bis zum Abend.

24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinheit an ihn, so wird er sieben Tage lang unrein sein, und jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein sein.

25 Wenn aber eine Frau ihren Blutfluss eine lange Zeit hat, außerhalb der Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit oder über die Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Ausflusses; wie in den Tagen ihrer [monatlichen] Unreinheit soll sie auch dann unrein sein.

26 Jedes Lager, worauf sie während der ganzen Zeit ihres Ausflusses liegt, soll sein wie das Lager ihrer [monatlichen] Unreinheit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, ebenso wie zur Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit.

27 Und jeder, der es anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.

28 Wird sie aber rein von ihrem Ausfluss, so soll sie sieben Tage zählen, danach soll sie rein sein.

29 Und am achten Tag soll sie für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zu dem Priester bringen, an den Eingang der Stiftshütte.

30 Und der Priester soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer opfern; und so soll der Priester für sie Sühnung erwirken vor dem Herrn wegen des Ausflusses ihrer Unreinheit.

31 So sollt ihr die Kinder Israels von ihrer Unreinheit absondern,[j] damit sie nicht wegen ihrer Unreinheit sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die in ihrer Mitte ist.

32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluss hat, und über den, der einen Samenerguss hat, sodass er durch ihn unrein wird,

33 und über die, welche an ihrer Unreinheit leidet, und über solche, die einen Ausfluss haben, es sei ein Mann oder eine Frau, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.

Schlachter 2000 (SCH2000)

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