Chronological
Anordnungen für den Tempeldienst und die Aufgaben des Fürsten
46 So spricht Gott, der Herr: Das Tor des inneren Vorhofs, das gegen Osten sieht, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattag und am Tag des Neumonds soll es geöffnet werden.
2 Und der Fürst soll dann durch die Halle des Tores von außen her eintreten, aber an den Pfosten des Tores stehen bleiben. Dann sollen die Priester seine Brandopfer und seine Friedensopfer opfern; er aber soll auf der Schwelle des Tores anbeten und dann wieder hinausgehen, und das Tor soll nicht geschlossen werden bis zum Abend.
3 Auch das Volk des Landes soll beim Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem Herrn anbeten.
4 Und dies ist das Brandopfer, das der Fürst dem Herrn am Sabbattag darbringen soll: sechs makellose Lämmer und einen makellosen Widder.
5 Und als Speisopfer ein Epha [Feinmehl] zu jedem Widder; und als Speisopfer zu den Lämmern, was seine Hand geben kann, und ein Hin Öl zu einem Epha.
6 Und am Tag des Neumonds soll er einen jungen, makellosen Stier und sechs Lämmer und einen Widder geben, die makellos sein sollen.
7 Und zu jedem Stier soll er ein Epha [Feinmehl] und zum Widder auch ein Epha geben als Speisopfer; zu den Lämmern aber, so viel seine Hand aufbringen kann, und je ein Hin Öl auf ein Epha.
8 Und wenn der Fürst hineingeht, so soll er durch die Torhalle eintreten und auf demselben Weg wieder hinausgehen.
9 Wenn aber das Volk des Landes an den hohen Feiertagen[a] vor den Herrn kommt, so soll, wer zum nördlichen Tor hineingeht, um anzubeten, durch das südliche Tor wieder hinausgehen; wer aber zum südlichen Tor hineingeht, soll zum nördlichen Tor wieder hinausgehen; man soll nicht durch das gleiche Tor, durch das man eingetreten ist, zurückkehren, sondern gerade vor sich hinausgehen.
10 Und der Fürst soll in ihrer Mitte hineingehen, wenn sie hineingehen; und wenn sie hinausgehen, sollen sie [zusammen] hinausgehen.
11 Und an den Festen und an den hohen Feiertagen soll das Speisopfer in einem Epha [Feinmehl] zu jedem Stier bestehen und einem Epha zu jedem Widder, zu den Lämmern aber, so viel seine Hand aufbringen kann, und in einem Hin Öl zu jedem Epha.
12 Wenn aber der Fürst dem Herrn ein freiwilliges Brandopfer oder freiwillige Friedensopfer darbringen will, so soll man ihm das Tor auftun, das gegen Osten sieht, und er soll sein Brandopfer und seine Friedensopfer darbringen, wie er es am Sabbattag zu tun pflegt. Wenn er aber hinausgeht, so soll man das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist.
13 Du sollst dem Herrn täglich ein einjähriges makelloses Lamm als Brandopfer zurichten; jeden Morgen sollst du das darbringen.
14 Und dazu sollst du jeden Morgen als Speisopfer ein Sechstel Epha [Feinmehl] geben und ein Drittel Hin Öl, zur Besprengung des Feinmehls als Speisopfer für den Herrn. Das sind ewig gültige Ordnungen!
15 So sollen sie das Lamm, das Speisopfer und das Öl jeden Morgen als ein beständiges Brandopfer darbringen.
16 So spricht Gott, der Herr: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk gibt, so ist es dessen Erbteil; es soll seinen Söhnen verbleiben als ihr erblicher Besitz.
17 Wenn er aber einem seiner Knechte etwas von seinem Erbbesitz schenkt, so soll es diesem bis zum Jahr der Freilassung gehören und dann wieder an den Fürsten zurückfallen. Es ist ja sein Besitztum. Seinen Söhnen soll es verbleiben.
18 Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, sodass er sie mit Gewalt von ihrem Besitz verstoßen würde. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, damit nicht jemand von meinem Volk aus seinem Besitz verdrängt werde.
19 Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tores zu den heiligen Kammern, die den Priestern gehören und gegen Norden liegen. Und siehe, dort war ein Raum zuhinterst, nach Westen zu.
20 Da sprach er zu mir: Dies ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof tragen müssen, wodurch sie das Volk heiligen würden.
21 Und er führte mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorbeigehen. Und siehe, in jeder Ecke des Vorhofs war noch ein [kleiner] Hof.
22 In allen vier Ecken des Vorhofs waren kleine Höfe abgesondert, 40 Ellen lang und 30 Ellen breit. Diese vier Eckhöfe hatten ein und dasselbe Maß.
23 Und es ging eine Mauer rings um alle vier herum; und unter der [Mauer]reihe hatte man ringsum Kochherde aufgestellt.
24 Da sagte er zu mir: Das ist die Kochstätte, wo die Diener des Hauses das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen.
Der Wasserstrom aus dem Tempel
47 Und er führte mich zum Eingang des Hauses zurück, und siehe, da floss unter der Schwelle des Hauses Wasser heraus, nach Osten hin; denn die Vorderseite des Hauses lag gegen Osten. Und das Wasser floss hinab, unterhalb der südlichen Seite des Hauses, südlich vom Altar.
2 Und er führte mich durch das nördliche Tor hinaus und brachte mich auf dem Weg außen herum zum äußeren Tor, das nach Osten gerichtet ist; und siehe, da floss von der rechten[b] Seite [des Tores] das Wasser heraus!
3 Während nun der Mann mit einer Messschnur in seiner Hand nach Osten hinausging, maß er 1 000 Ellen und führte mich durch das Wasser; und das Wasser ging mir bis an die Knöchel.
4 Und er maß [noch] 1 000 Ellen und führte mich durch das Wasser; da ging mir das Wasser bis an die Knie. Und er maß [noch] 1 000 Ellen und führte mich hinüber, da ging mir das Wasser bis an die Lenden.
5 Als er aber [noch] 1 000 Ellen maß, da war es ein Strom, den ich nicht durchschreiten konnte. Denn das Wasser war so tief, dass man darin schwimmen musste; ein Strom, der nicht zu durchschreiten war.
6 Da sprach er zu mir: Hast du das gesehen, Menschensohn? Und er führte mich und brachte mich wieder an das Ufer des Stromes zurück.
7 Als ich nun zurückkehrte, siehe, da standen auf dieser und jener Seite am Ufer des Stromes sehr viele Bäume.
8 Und er sprach zu mir: Dieses Wasser fließt hinaus zum östlichen Kreis und ergießt sich über die Arava[c] und mündet ins [Tote] Meer, und wenn es ins Meer geflossen ist, dann wird das Wasser [des Meeres] gesund.
9 Und es wird geschehen: Alle lebendigen Wesen, alles, was sich dort tummelt, wohin diese fließenden Wasser[d] kommen, das wird leben. Es wird auch sehr viele Fische geben, weil dieses Wasser dorthin kommt; und es wird alles gesund werden und leben, wohin dieser Strom kommt.
10 Und es wird geschehen, dass Fischer an ihm stehen werden; von En-Gedi bis En-Eglaim wird es Plätze zum Ausbreiten der Netze geben. Seine Fische werden sehr zahlreich sein, gleich den Fischen im großen Meer,[e] nach ihrer Art.
11 Seine Sümpfe aber und seine Lachen werden nicht gesund; sie bleiben dem Salz überlassen.
12 Aber an diesem Strom, auf beiden Seiten seines Ufers, werden allerlei Bäume wachsen, von denen man isst, deren Blätter nicht verwelken und deren Früchte nicht aufhören werden. Alle Monate werden sie neue Früchte bringen; denn ihr Wasser fließt aus dem Heiligtum. Ihre Früchte werden als Speise dienen und ihre Blätter als Heilmittel.
Die Grenzen des Landes
13 So spricht Gott, der Herr: Das ist die Grenze, innerhalb derer ihr den zwölf Stämmen Israels das Land zum Erbe austeilen sollt; Joseph gehören zwei Lose.
14 Und zwar sollt ihr es, einer wie der andere, zum Erbbesitz erhalten, da ich meine Hand [zum Schwur] erhoben habe, es euren Vätern zu geben; und dieses Land soll euch als Erbbesitz zufallen.
15 Das ist aber die Grenze des Landes: auf der Nordseite vom großen Meer an, wo man von Hetlon nach Zedad geht,
16 Hamat, Berota, Sibraim, das zwischen dem Gebiet von Damaskus und dem Gebiet von Hamat liegt, bis Hazar-Tichon, das an der Grenze des Hauran liegt.
17 Und die Grenze vom Meer soll nach Hazar-Enon verlaufen,[f] im Gebiet von Damaskus; und was den Norden betrifft, nordwärts soll Hamat die Grenze sein. Das ist die Nordseite.
18 Was aber die Ostseite betrifft, so soll sie von Hauran nach Damaskus und Gilead bis zum Land Israel am Jordan verlaufen. Von der [Nord]grenze sollt ihr [so] bis zum östlichen Meer[g] messen. Das ist die Ostseite.
19 Aber die Südseite gegen Mittag geht von Tamar bis an das Haderwasser von Kadesch, durch den Bach [Ägyptens][h] bis zum großen Meer. Das ist die Mittagsseite nach Süden.
20 Und die Westseite bildet das große Meer, von der [Süd-]Grenze an bis man nach Lebo-Hamat kommt. Das ist die Westseite.
21 Dieses Land sollt ihr unter euch verteilen nach den Stämmen Israels.
22 Ihr sollt es aber als Erbbesitz verlosen unter euch und unter die Fremdlinge, die unter euch wohnen und unter euch Kinder gezeugt haben. Und sie sollen euch gelten wie Eingeborene unter den Kindern Israels. Sie sollen mit euch unter den Stämmen Israels ihren Erbbesitz erhalten.
23 Und es soll geschehen, in dem Stamm, bei dem der Fremdling wohnt, sollt ihr ihm sein Erbteil geben, spricht Gott, der Herr.
Die Aufteilung des Landes. Die heilige Weihegabe
48 Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis Lebo-Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, von der Ostseite bis zur Westseite, soll Dan einen [Anteil] haben.
2 Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite, Asser einen [Anteil];
3 neben dem Gebiet von Asser, von der Ostseite bis zur Westseite, Naphtali einen [Anteil];
4 neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen [Anteil];
5 neben dem Gebiet von Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen [Anteil];
6 neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen [Anteil];
7 neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen [Anteil].
8 Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Weihegabe liegen, die ihr abgeben sollt, 25 000 [Ruten] breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in ihrer Mitte stehen.
9 Und die Weihegabe, die ihr dem Herrn abzugeben habt, soll 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit sein.
10 Und diese heilige Weihegabe soll den Priestern gehören; [ein Bezirk] von 25 000 [Ruten] nach Norden, 10 000 [Ruten] nach Westen und 10 000 [Ruten] nach Osten in der Breite, und nach Süden 25 000 [Ruten] lang. Das Heiligtum des Herrn aber soll in ihrer Mitte stehen.
11 Den geweihten Priestern [soll es gehören], den Söhnen Zadoks, die meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israels irregingen.
12 So soll ihnen als ein Weihegeschenk von der Weihegabe des Landes [ein Bezirk] gehören, ein Hochheiliges, neben dem Gebiet der Leviten.
13 Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, [soll] eine Weihegabe [gehören], 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit. Die ganze Länge soll 25 000 [Ruten] und die Breite 10 000 [Ruten] betragen.
14 Und davon sollen sie nichts verkaufen noch tauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in anderen Besitz übergehen; denn er ist dem Herrn geheiligt.
15 Die übrigen 5 000 [Ruten] aber, die von der ganzen Breite von 25 000 [Ruten] übrig sind, sollen als gemeinsames Land zu der Stadt gehören, als Wohn- und Freiplatz, und die Stadt soll in seiner Mitte stehen.
16 Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4 500 [Ruten], die Südseite 4 500 [Ruten], die Ostseite 4 500 [Ruten] und die Westseite 4 500 [Ruten].
17 Der Freiplatz der Stadt soll im Norden 250 [Ruten], im Süden 250 [Ruten], im Osten 250 [Ruten] und im Westen 250 [Ruten] messen.
18 Aber das übrige [Gebiet] längs gegenüber der heiligen Weihegabe, die 10 000 [Ruten] im Osten und die 10 000 [Ruten] im Westen, das, was neben der heiligen Weihegabe liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen.
19 Und die Arbeiter der Stadt aus allen Stämmen Israels sollen es bebauen.
20 Die ganze Weihegabe soll 25 000 auf 25 000 [Ruten] betragen. Den vierten Teil der heiligen Weihegabe sollt ihr abgeben als Eigentum der Stadt.
21 Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25 000 [Ruten] der Weihegabe an der Ostgrenze und längs der 25 000 [Ruten] an der Westgrenze, entsprechend den [Stammes]anteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Weihegabe aber und das Heiligtum des Tempelhauses liegt in seiner Mitte.
22 Es soll auch vom Grundbesitz der Leviten und vom Grundbesitz der Stadt an (die zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört), alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.[i]
23 Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen [Anteil] empfangen;
24 und neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen [Anteil];
25 und neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen [Anteil];
26 und neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen [Anteil];
27 und neben dem Gebiet von Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen [Anteil];
28 und neben dem Gebiet von Gad aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kadesch und durch den Bach [Ägyptens] zum großen Meer laufen.
29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der Herr.
30 Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: auf der Nordseite, die 4 500 [Ruten] misst —
31 und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden —, nach Norden [also] drei Tore: erstens das Tor Rubens, zweitens das Tor Judas, drittens das Tor Levis.
32 Auf der Ostseite, die 4 500 [Ruten] misst, auch drei Tore: erstens das Tor Josephs, zweitens das Tor Benjamins, drittens das Tor Dans.
33 Auf der Südseite, die 4 500 [Ruten] misst, auch drei Tore: erstens das Tor Simeons, zweitens das Tor Issaschars, drittens das Tor Sebulons.
34 Auf der Westseite, die auch 4 500 [Ruten] misst, ebenfalls ihre drei Tore: erstens das Tor Gads, zweitens das Tor Assers, drittens das Tor Naphtalis.
35 Der ganze Umfang beträgt 18 000 [Ruten]. Und der Name der Stadt soll künftig lauten: »Der Herr ist hier!«[j]
Copyright © 2000 by Société Biblique de Genève