Beginning
Verbot heidnischer Trauerbräuche. Reine und unreine Tiere
14 Ihr seid Kinder des Herrn, eures Gottes. Darum sollt ihr euch keine Einschnitte machen, noch euch über[a] euren Augen kahlscheren wegen eines Toten;
2 denn ein heiliges Volk bist du für den Herrn, deinen Gott, und dich hat der Herr erwählt, dass du ihm ein Volk des Eigentums seist unter allen Völkern, die auf Erden sind.
3 Du sollst nichts essen, was ein Gräuel ist.
4 Das aber sind die Tiere, die ihr essen dürft: Rind, Schaf und Ziege,
5 Hirsch und Gazelle und Damhirsch und Steinbock und Wisent und Antilope und Wildschaf;
6 und jedes Tier, das gespaltene Klauen hat, und zwar ganz gespaltene Klauen, und auch Wiederkäuer unter den Tieren, das dürft ihr essen.
7 Doch diese sollt ihr nicht essen von den Wiederkäuern und von denen, die vollständig gespaltene Klauen haben: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs; denn obwohl sie wiederkäuen, haben sie doch nicht vollständig gespaltene Klauen; sie sollen euch unrein sein.
8 Das Schwein hat zwar ganz gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer; es soll euch unrein sein. Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren.
9 Das ist es aber, was ihr essen dürft von allem, was in den Wassern ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat, dürft ihr essen.
10 Was aber keine Flossen und Schuppen hat, sollt ihr nicht essen; es soll euch unrein sein.
11 Alle reinen Vögel[b] dürft ihr essen.
12 Diese aber sollt ihr nicht essen: den Adler, den Lämmergeier und den Seeadler,
13 die Weihe, den Habicht und die Geierarten,
14 alle Rabenarten,
15 den Strauß, die Eule, die Möwe und die Falkenarten,
16 das Käuzchen, den Ibis, die Schleiereule,
17 den Pelikan, den Aasgeier und den Kormoran,
18 den Storch, die Reiherarten, den Wiedehopf und die Fledermaus.
19 Auch alles geflügelte Kleingetier soll euch als unrein gelten, sie dürfen nicht gegessen werden.
20 Alle reinen Vögel dürft ihr essen.
21 Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinen Toren kannst du es geben, dass er es isst, oder einem Ausländer kannst du es verkaufen; denn ein heiliges Volk bist du für den Herrn, deinen Gott. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
Der Zehnte
22 Du sollst allen Ertrag deiner Saat getreu verzehnten, was auf dem Feld wächst, Jahr für Jahr.[c]
23 Und du sollst essen vor dem Herrn, deinem Gott, an dem Ort, den er erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, den Zehnten deines Korns, deines Mosts, deines Öls und die Erstgeborenen von deinen Rindern und Schafen, damit du lernst, den Herrn, deinen Gott, allezeit zu fürchten.
24 Wenn dir aber der Weg zu weit ist und du es nicht hintragen kannst, weil der Ort, den der Herr, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu setzen, dir zu fern ist; wenn [nun] der Herr, dein Gott, dich segnet,
25 so verkaufe es und binde das Geld in deiner Hand zusammen und geh an den Ort, den der Herr, dein Gott, erwählen wird.
26 Und gib das Geld für das aus, was irgend dein Herz begehrt, es sei für Rinder, Schafe, Wein, starkes Getränk oder was sonst deine Seele wünscht, und iss dort vor dem Herrn, deinem Gott, und sei fröhlich, du und dein Haus.
27 Den Leviten aber, der in deinen Toren ist, sollst du nicht im Stich lassen; denn er hat weder Teil noch Erbe mit dir.
28 Nach Verlauf von drei Jahren sollst du den ganzen Zehnten deines Ertrages von jenem Jahr aussondern und es in deinen Toren lassen.
29 Da soll dann der Levit kommen, weil er weder Teil noch Erbe mit dir hat, und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, und sie sollen essen und sich sättigen, damit dich der Herr, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände, die du tust.
Das Erlassjahr
15 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Schuldenerlass anordnen.
2 Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: Jeder Schuldherr soll das Darlehen seiner Hand erlassen, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten oder seinen Bruder nicht bedrängen; denn man hat einen Schuldenerlass des Herrn ausgerufen.
3 Einen Fremden kannst du bedrängen; aber was du bei deinem Bruder [ausstehen] hast, das soll deine Hand erlassen.
4 Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der Herr wird dich reichlich segnen in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbe gibt, damit du es in Besitz nimmst;
5 vorausgesetzt, dass du der Stimme des Herrn, deines Gottes, eifrig gehorchst und alle diese Gebote bewahrst und tust, die ich dir heute gebiete.
6 Denn der Herr, dein Gott, wird dich segnen, wie er es dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern leihen, du aber wirst dir nichts leihen müssen; du wirst über viele Völker herrschen, sie aber werden nicht über dich herrschen.
7 Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgendeiner deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten, noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen;
8 sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm reichlich leihen, so viel er nötig hat.
9 Hüte dich, dass kein Belialsrat[d] in deinem Herzen ist und du nicht denkst: »Das siebte Jahr, das Erlassjahr, naht!«, und du deinen armen Bruder missgünstig ansiehst und ihm nichts gibst; sonst würde er deinetwegen zum Herrn schreien, und es wäre eine Sünde für dich;
10 sondern du sollst ihm willig geben, und dein Herz soll nicht verdrießlich sein, wenn du ihm gibst; denn dafür wird der Herr, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem, was du unternimmst.
11 Denn der Arme wird nicht aus dem Land verschwinden; darum gebiete ich dir: Tue deine Hand weit auf für deinen Bruder, für den Elenden und den Armen bei dir in deinem Land!
Über die Freilassung hebräischer Sklaven
12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebten Jahr sollst du ihn als Freien entlassen.
13 Und wenn du ihn als Freien entlässt, so sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen;
14 sondern du sollst ihn reichlich von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter ausstatten und ihm geben von dem, womit der Herr, dein Gott, dich gesegnet hat.
15 Und denke daran, dass du ein Knecht warst im Land Ägypten und dass der Herr, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Dinge.
16 Wenn er aber zu dir sagt: »Ich will nicht von dir wegziehen!«, weil er dich und dein Haus lieb hat und es ihm gut geht bei dir,
17 so nimm einen Pfriem[e] und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür, und er sei auf ewig dein Knecht; und mit deiner Magd sollst du ebenso verfahren.
18 Es soll dir nicht schwerfallen, ihn als Freien zu entlassen; denn das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang erarbeitet; so wird der Herr, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.
Die Erstgeburt der Tiere
19 Alle männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und deinen Schafen geboren wird, sollst du dem Herrn, deinem Gott, heiligen. Du sollst das Erstgeborene deines Rindes nicht zur Arbeit gebrauchen und das Erstgeborene deiner Schafe nicht scheren;
20 du sollst sie vor dem Herrn, deinem Gott, essen, du und dein Haus, Jahr für Jahr, an dem Ort, den der Herr erwählen wird.
21 Wenn das Tier aber einen Fehler hat, wenn es hinkt oder blind ist oder sonst einen schlimmen Fehler hat, so sollst du es dem Herrn, deinem Gott, nicht opfern;
22 sondern du sollst es innerhalb deiner Tore essen — der Reine genauso wie der Unreine —, wie die Gazelle und den Hirsch.
23 Nur sein Blut darfst du nicht essen; auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser.
Gebote zum Passahfest
16 Halte den Monat Abib, und feiere dem Herrn, deinem Gott, das Passah; denn im Monat Abib hat dich der Herr, dein Gott, bei Nacht aus Ägypten herausgeführt.
2 Und du sollst dem Herrn, deinem Gott, als Passah Schafe und Rinder opfern an dem Ort, den der Herr erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen.
3 Du darfst nichts Gesäuertes dazu essen. Du sollst sieben Tage lang ungesäuertes Brot des Elends dazu essen, denn du bist in eiliger Flucht aus dem Land Ägypten gezogen; darum sollst du dein Leben lang an den Tag deines Auszugs aus dem Land Ägypten gedenken!
4 Und es soll sieben Tage lang kein Sauerteig gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleisch, das am Abend des ersten Tages geschlachtet worden ist, soll nichts über Nacht bis zum Morgen übrig bleiben.
5 Du darfst das Passah nicht in einem deiner Tore schlachten, die der Herr, dein Gott, dir gibt;
6 sondern an dem Ort, den der Herr, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, dort sollst du das Passah schlachten, am Abend, wenn die Sonne untergeht, zu eben der Zeit, als du aus Ägypten zogst.
7 Und du sollst es braten und an dem Ort essen, den der Herr, dein Gott, erwählen wird; und du sollst am Morgen umkehren und wieder zu deinem Zelt gehen.
8 Sechs Tage lang sollst du Ungesäuertes essen; und am siebten Tag ist eine Festversammlung für den Herrn, deinen Gott; da sollst du kein Werk tun.
Das Fest der Wochen
9 Sieben Wochen sollst du dir abzählen; wenn man anfängt, die Sichel an die Saat zu legen, sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen.
10 Dann sollst du dem Herrn, deinem Gott, das Fest der Wochen halten und ein freiwilliges Opfer von deiner Hand geben, je nachdem der Herr, dein Gott, dich gesegnet hat.
11 Und du sollst fröhlich sein vor dem Herrn, deinem Gott, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit, der in deinen Toren ist, und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deiner Mitte sind, an dem Ort, den der Herr, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen.
12 Und bedenke, dass du ein Knecht in Ägypten gewesen bist; und du sollst diese Satzungen bewahren und tun!
Das Laubhüttenfest
13 Das Fest der Laubhütten sollst du sieben Tage lang halten, wenn du [den Ertrag] deiner Tenne und deiner Kelter eingesammelt hast.
14 Und du sollst an deinem Fest fröhlich sein, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind.
15 Sieben Tage lang sollst du dem Herrn, deinem Gott, das Fest feiern an dem Ort, den der Herr erwählen wird; denn der Herr, dein Gott, wird dich segnen im ganzen Ertrag [deiner Ernte] und in jedem Werk deiner Hände; darum sollst du von Herzen fröhlich sein.
16 Dreimal im Jahr soll alles männliche Volk bei dir vor dem Herrn, deinem Gott, erscheinen an dem Ort, den er erwählen wird: am Fest der ungesäuerten Brote und am Fest der Wochen und am Fest der Laubhütten. Aber niemand soll mit leeren Händen vor dem Herrn erscheinen,
17 sondern jeder mit dem, was er geben kann, je nach dem Segen, den der Herr, dein Gott, dir gegeben hat.
Einsetzung von Richtern. Bewahrung des Rechts
18 Du sollst dir Richter und Vorsteher einsetzen in den Toren aller deiner Städte,[f] die der Herr, dein Gott, dir gibt in allen deinen Stämmen, damit sie das Volk richten mit gerechtem Gericht.
19 Du sollst das Recht nicht beugen. Du sollst auch die Person nicht ansehen und kein Bestechungsgeschenk nehmen, denn das Bestechungsgeschenk verblendet die Augen der Weisen und verdreht die Worte der Gerechten.
20 Der Gerechtigkeit, ja der Gerechtigkeit jage nach, damit du lebst und das Land besitzen wirst, das der Herr, dein Gott, dir geben will.
Verbot des heidnischen Götzendienstes
21 Du sollst dir kein Aschera-Standbild von irgendwelchem Holz aufstellen neben dem Altar des Herrn, deines Gottes, den du dir machen wirst,
22 und du sollst dir auch keine Gedenksäule aufrichten, die der Herr, dein Gott, hasst.
Copyright © 2000 by Société Biblique de Genève