Beginning
Der Herr schliesst den Bund mit dem Volk Israel am Berg Sinai
Die Berufung und Vorbereitung des Volkes
19 Im dritten Monat nach dem Auszug der Kinder Israels aus dem Land Ägypten kamen sie an eben diesem Tag in die Wüste Sinai.
2 Sie waren von Rephidim ausgezogen und in die Wüste Sinai gekommen und lagerten sich in der Wüste; und Israel lagerte sich dort dem Berg gegenüber.
3 Mose aber stieg hinauf zu Gott; denn der Herr rief ihm vom Berg aus zu und sprach: So sollst du zum Haus Jakobs sagen und den Kindern Israels verkündigen:
4 Ihr habt gesehen, was ich an den Ägyptern getan habe und wie ich euch auf Adlersflügeln getragen und euch zu mir gebracht habe.
5 Wenn ihr nun wirklich meiner Stimme Gehör schenken und gehorchen werdet und meinen Bund bewahrt, so sollt ihr vor allen Völkern mein besonderes Eigentum sein; denn die ganze Erde gehört mir,
6 ihr aber sollt mir ein Königreich von Priestern und ein heiliges Volk sein! Das sind die Worte, die du den Kindern Israels sagen sollst.
7 Und Mose kam und rief die Ältesten des Volkes zu sich und legte ihnen alle diese Worte vor, die der Herr ihm geboten hatte.
8 Da antwortete das ganze Volk miteinander und sprach: Alles, was der Herr gesagt hat, das wollen wir tun! Und Mose überbrachte dem Herrn die Antwort des Volkes.
9 Da sprach der Herr zu Mose: Siehe, ich will in einer dichten Wolke zu dir kommen, damit das Volk meine Worte hört, die ich mit dir rede, und auch dir für alle Zeit glaubt. Und Mose verkündete dem Herrn die Worte des Volkes.
10 Da sprach der Herr zu Mose: Geh zum Volk und heilige sie heute und morgen; und sie sollen ihre Kleider waschen;
11 und sie sollen bereit sein für den dritten Tag; denn am dritten Tag wird der Herr vor den Augen des ganzen Volkes herabsteigen auf den Berg Sinai.
12 Und ziehe dem Volk eine Grenze ringsum und sprich zu ihnen: Hütet euch davor, auf den Berg zu steigen und seinen Fuß anzurühren! Denn jeder, der den Berg anrührt, muss unbedingt sterben.
13 Niemandes Hand soll ihn anrühren, sonst soll derjenige unbedingt gesteinigt oder erschossen[a] werden; es sei ein Tier oder ein Mensch, er soll nicht am Leben bleiben. Wenn aber das Horn anhaltend ertönt, dann sollen sie zum Berg kommen!
14 Da stieg Mose vom Berg herab zum Volk und heiligte das Volk; und sie wuschen ihre Kleider.
15 Und er sprach zum Volk: Seid bereit für den dritten Tag, keiner nahe sich seiner Frau!
Die Erscheinung des Herrn auf dem Sinai
16 Und es geschah, als der dritte Tag kam und es noch früh am Morgen war, da erhob sich ein Donnern und Blitzen, und eine dichte Wolke lag auf dem Berg, und [es ertönte] ein sehr lauter Schall von Schopharhörnern[b]. Da erschrak das ganze Volk, das im Lager war.
17 Und Mose führte das Volk aus dem Lager, Gott entgegen, und sie stellten sich unten am Berg auf.
18 Aber der ganze Berg Sinai rauchte, weil der Herr im Feuer auf ihn herabstieg. Und sein Rauch stieg auf wie der Rauch eines Schmelzofens, und der ganze Berg erbebte heftig.
19 Und der Hörnerschall wurde immer stärker. Mose redete, und Gott antwortete ihm mit lauter Stimme.
20 Als nun der Herr auf den Berg Sinai, oben auf den Gipfel des Berges herabgekommen war, rief er Mose hinauf auf den Gipfel des Berges. Und Mose stieg hinauf.
21 Da sprach der Herr zu Mose: Steige hinab und ermahne das Volk, dass sie nicht zum Herrn durchbrechen, um zu schauen, und viele von ihnen fallen!
22 Auch die Priester, die dem Herrn nahen, sollen sich heiligen, dass der Herr nicht einen Riss unter ihnen macht![c]
23 Mose aber sprach zum Herrn: Das Volk kann nicht auf den Berg Sinai steigen, denn du hast uns bezeugt und gesagt: Ziehe eine Grenze um den Berg und heilige ihn!
24 Der Herr sprach zu ihm: Geh hin, steige hinab! Danach sollst du hinaufsteigen und Aaron mit dir; aber die Priester und das Volk sollen nicht durchbrechen, um zum Herrn hinaufzusteigen, damit er nicht einen Riss unter ihnen macht!
25 Und Mose stieg zum Volk hinunter und sagte es ihnen.
Gott gibt die zehn Gebote
20 Und Gott redete alle diese Worte und sprach:
2 Ich bin der Herr, dein Gott, der ich dich aus dem Land Ägypten, aus dem Haus der Knechtschaft, herausgeführt habe.
3 Du sollst keine anderen Götter[d] neben mir haben!
4 Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder von dem, was oben im Himmel, noch von dem, was unten auf Erden, noch von dem, was in den Wassern, unter der Erde ist.
5 Bete sie nicht an und diene ihnen nicht! Denn ich, der Herr, dein Gott, bin ein eifersüchtiger Gott, der die Schuld der Väter heimsucht an den Kindern bis in das dritte und vierte Glied derer, die mich hassen,
6 der aber Gnade erweist an vielen Tausenden, die mich lieben und meine Gebote halten.
7 Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen[e]! Denn der Herr wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht.
8 Gedenke an den Sabbattag und heilige ihn!
9 Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Werke tun;
10 aber am siebten Tag ist der Sabbat des Herrn, deines Gottes; da sollst du kein Werk tun; weder du, noch dein Sohn, noch deine Tochter, noch dein Knecht, noch deine Magd, noch dein Vieh, noch dein Fremdling, der innerhalb deiner Tore lebt.
11 Denn in sechs Tagen hat der Herr Himmel und Erde gemacht und das Meer und alles, was darin ist, und er ruhte am siebten Tag; darum hat der Herr den Sabbattag gesegnet und geheiligt.
12 Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, damit du lange lebst in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt!
13 Du sollst nicht töten[f]!
14 Du sollst nicht ehebrechen!
15 Du sollst nicht stehlen!
16 Du sollst kein falsches Zeugnis reden gegen deinen Nächsten!
17 Du sollst nicht begehren das Haus deines Nächsten! Du sollst nicht begehren die Frau deines Nächsten, noch seinen Knecht, noch seine Magd, noch sein Rind, noch seinen Esel, noch irgendetwas, das dein Nächster hat!
18 Und das ganze Volk nahm das Donnern und die Flammen wahr und den Schall der Schopharhörner und den rauchenden Berg. Als nun das Volk dies wahrnahm, zitterte es und stand von ferne,
19 und es sprach zu Mose: Rede du mit uns, und wir wollen hören; aber Gott soll nicht mit uns reden, sonst müssen wir sterben!
20 Mose aber sprach zum Volk: Fürchtet euch nicht, denn Gott ist gekommen, um euch zu prüfen, und damit die Furcht vor ihm euch vor Augen sei, damit ihr nicht sündigt!
21 Und das Volk stand von ferne; Mose aber nahte sich zu dem Dunkel, in dem Gott war.
22 Und der Herr sprach zu Mose: So sollst du zu den Kindern Israels sprechen: Ihr habt gesehen, dass ich vom Himmel her zu euch geredet habe.
23 Darum sollt ihr neben mir keine Götter aus Silber machen, auch Götter aus Gold sollt ihr euch nicht machen.
24 Einen Altar aus Erde sollst du mir machen und darauf deine Brandopfer und deine Friedensopfer, deine Schafe und deine Rinder darbringen; an jedem Ort, wo ich meines Namens gedenken lasse, dort will ich zu dir kommen und dich segnen.
25 Und wenn du mir einen steinernen Altar machen willst, sollst du ihn nicht aus behauenen Steinen bauen; denn wenn du deinen Meißel darüber schwingen würdest, so würdest du ihn entweihen.
26 Du sollst auch nicht auf Stufen zu meinem Altar hinaufsteigen, damit deine Blöße nicht aufgedeckt wird vor ihm!
Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
21 Und das sind die Rechtsbestimmungen, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2 Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebten soll er unentgeltlich freigelassen werden.
3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verheiratet gekommen, so soll seine Frau mit ihm gehen.
4 Hat ihm aber sein Herr eine Frau gegeben und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.
5 Wenn aber der Sklave erklärt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, ich will nicht freigelassen werden!,
6 so soll ihn sein Herr vor Gott[g] bringen und ihn an die Tür oder den Pfosten stellen, und er soll ihm seine Ohren mit einem Pfriem[h] durchbohren, damit er ihm diene für alle Zeiten.
7 Wenn aber jemand seine Tochter als Sklavin verkauft, so soll sie nicht wie die Sklaven freigelassen werden.
8 Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, missfällt, so soll er sie loskaufen lassen; aber er hat keine Macht, sie unter ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.
9 Verheiratet er sie aber mit seinem Sohn, so soll er nach dem Recht der Töchter mit ihr handeln.
10 Wenn er sich aber eine andere nimmt, so soll er jener nichts schmälern an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Beiwohnung.
11 Wenn er diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst frei werden, ohne Lösegeld.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12 Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll unbedingt sterben.
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand geschehen lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.
14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten frevelhaft handelt, sodass er ihn vorsätzlich umbringt, [sogar] von meinem Altar sollst du ihn wegholen, damit er stirbt!
15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll unbedingt sterben.
16 Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft oder dass man ihn noch in seiner Hand findet, der soll unbedingt sterben.
17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unbedingt sterben.
18 Wenn Männer miteinander streiten und einer schlägt den anderen mit einem Stein oder mit der Faust, dass er nicht stirbt, aber im Bett liegen muss:
19 Wenn er so weit wiederhergestellt wird, dass er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, straflos bleiben; nur soll er ihn für das Versäumte entschädigen und für seine völlige Heilung sorgen.
20 Und wer seinen Sklaven oder seine Sklavin mit einem Stock schlägt, sodass sie ihm unter der Hand sterben, der soll unbedingt bestraft werden;
21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schaden ist.
22 Wenn Männer sich streiten und eine schwangere Frau stoßen, sodass eine Frühgeburt eintritt[i], aber sonst kein Schaden entsteht, so muss [dem Schuldigen] eine Geldstrafe auferlegt werden, wie sie der Ehemann der Frau festsetzt; und er soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.
23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du geben: Leben um Leben,
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.
26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen für das Auge.
27 Und wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.
28 Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man es unbedingt steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Rindes aber soll unbestraft bleiben.
29 Ist aber das Rind seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Eigentümer deshalb verwarnt, hat es aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll das Rind, das einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Eigentümer soll sterben.
30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele so viel geben, wie man ihm auferlegt.
31 Wenn es einen Sohn oder eine Tochter stößt, so soll man ihn auch nach diesem Recht behandeln.
32 Wenn aber das Rind einen Sklaven stößt oder eine Sklavin, so soll man ihrem Herrn 30 Schekel Silber bezahlen; das Rind aber muss gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33 Wenn jemand eine Zisterne aufdeckt oder eine solche gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Rind oder Esel hinein,
34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehs mit Geld zu entschädigen, das tote Tier aber soll ihm gehören.
35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie das lebendige Rind verkaufen und das Geld teilen und das tote [Rind] auch teilen.
36 Wusste man aber, dass das Rind schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr es doch nicht in Verwahrung getan, so soll er das Rind ersetzen und das tote behalten.
37 Wenn jemand ein Rind stiehlt oder ein Schaf und es schlachtet oder verkauft, so soll er fünf Rinder für eines erstatten und vier Schafe für eines.
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