Print Page Options
Previous Prev Day Next DayNext

Beginning

Read the Bible from start to finish, from Genesis to Revelation.
Duration: 365 days
Schlachter 2000 (SCH2000)
Version
4 Mose 28-30

Opferbestimmungen für die verschiedenen Festzeiten

28 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

Gebiete den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Ihr sollt darauf achten, dass ihr meine Opfergaben, meine Speise von meinen Feueropfern, die zum lieblichen Geruch für mich sind, mir darbringt zu ihrer bestimmten Zeit.

Und sprich zu ihnen: Das ist das Feueropfer, das ihr dem Herrn darbringen sollt: täglich zwei einjährige, makellose Lämmer als beständiges Brandopfer.

Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern, und das andere Lamm sollst du zur Abendzeit[a] opfern;

dazu ein Zehntel Epha Feinmehl als Speisopfer, gemengt mit einem Viertel Hin Öl aus zerstoßenen Oliven.

Das ist das beständige Brandopfer, das am Berg Sinai eingesetzt wurde zum lieblichen Geruch, als Feueropfer für den Herrn;

dazu sein[b] Trankopfer, zu jedem Lamm ein Viertel Hin. Im Heiligtum soll man dem Herrn das Trankopfer von starkem Getränk spenden.

Das andere Lamm sollst du zur Abendzeit opfern, wie das Speisopfer am Morgen und wie sein Trankopfer sollst du [es] opfern, als Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn.

Am Sabbattag aber zwei einjährige, makellose Lämmer und zwei Zehntel Feinmehl als Speisopfer, mit Öl gemengt, dazu sein Trankopfer.

10 Das ist das Sabbat-Brandopfer an jedem Sabbat, außer dem beständigen Brandopfer und sein Trankopfer.

11 Aber am ersten Tag eurer Monate sollt ihr dem Herrn als Brandopfer darbringen: zwei Jungstiere und einen Widder, sieben einjährige, makellose Lämmer;

12 und drei Zehntel Feinmehl als Speisopfer, mit Öl gemengt, zu jedem Stier; zwei Zehntel Feinmehl, mit Öl gemengt, zudem einen Widder als Speisopfer,

13 und je ein Zehntel Feinmehl als Speisopfer, mit Öl gemengt, zu jedem Lamm. Es ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn.

14 Und sein Trankopfer soll ein halbes Hin Wein zu jedem Stier sein, ein Drittel Hin zu dem Widder, ein Viertel Hin zu jedem Lamm. Das ist das monatliche Brandopfer, für jeden Monat im Jahr.

15 Dazu soll ein Ziegenbock als Sündopfer dem Herrn geopfert werden, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.

Die Opfer für das Passah und das Fest der Erstlinge

16 Aber am vierzehnten Tag des ersten Monats ist das Passah des Herrn;

17 und am fünfzehnten Tag desselben Monats ist das Fest; sieben Tage soll man ungesäuertes [Brot] essen.

18 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Werktagsarbeit[c] verrichten,

19 sondern ihr sollt dem Herrn ein Feueropfer, nämlich ein Brandopfer, darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer; makellos sollen sie sein;

20 dazu ihre Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt; drei Zehntel sollt ihr zu jedem Stier und zwei Zehntel zu dem Widder opfern,

21 und je ein Zehntel sollt ihr zu jedem der sieben Lämmer opfern;

22 dazu einen Bock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken.

23 Und dies sollt ihr opfern zusätzlich zu dem Brandopfer am Morgen, das ein beständiges Brandopfer ist.

24 Auf diese Weise sollt ihr täglich, sieben Tage lang, dem Herrn die Speise des wohlriechenden Feueropfers opfern; neben dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es geopfert werden.

25 Und am siebten Tag sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten.

26 Auch am Tag der Erstlinge, wenn ihr dem Herrn das neue Speisopfer an eurem Wochenfest darbringt, sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,

27 sondern ihr sollt dem Herrn als Brandopfer zum lieblichen Geruch zwei junge Stiere darbringen, einen Widder, sieben einjährige Lämmer

28 samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt; drei Zehntel auf jeden Stier, zwei Zehntel zu dem Widder;

29 und ein Zehntel auf jedes Lamm von den sieben Lämmern,

30 und einen Ziegenbock, um Sühnung für euch zu erwirken.

31 Diese Opfer sollt ihr darbringen, außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer — sie sollen makellos sein —, und ihre Trankopfer dazu.

Die Opfer für den Versöhnungstag und das Laubhüttenfest

29 Und am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Tag des Hörnerschalls.

Und ihr sollt dem Herrn Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige makellose Lämmer;

dazu ihr Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder,

und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;

auch einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken,

außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den Herrn.

Und am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten.

Und ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, makellos sollen sie euch sein,

samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,

10 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;

11 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Sündopfer zur Versöhnung und dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

12 Ebenso sollt ihr am fünfzehnten Tag des siebten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem Herrn sieben Tage lang ein Fest feiern.

13 Da sollt ihr ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn: 13 junge Stiere, zwei Widder, 14 einjährige Lämmer, makellos sollen sie sein,

14 samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem Stier von den 13 Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den beiden Widdern

15 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den 14 Lämmern;

16 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

17 Und am zweiten Tag: 12 junge Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer,

18 mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

19 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

20 Und am dritten Tag: 11 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer,

21 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

22 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

23 Und am vierten Tag: 10 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer,

24 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

25 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

26 Und am fünften Tag: 9 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer,

27 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

28 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

29 Und am sechsten Tag: 8 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer,

30 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

31 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.

32 Und am siebten Tag: 7 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer,

33 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;

34 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

35 Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,

36 sondern ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige, makellose Lämmer,

37 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

38 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

39 Dies sollt ihr dem Herrn an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt habt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Friedensopfern.

Das Gesetz über Gelübde

30 Und Mose sagte den Kindern Israels alles, was ihm der Herr geboten hatte.

Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israels und sprach: Das ist es, was der Herr geboten hat:

Wenn ein Mann dem Herrn ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er handeln.

Wenn eine Frau dem Herrn ein Gelübde ablegt und eine Verpflichtung auf sich nimmt, solange sie noch ledig[d] im Haus ihres Vaters ist,

und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und ihr Vater schweigt dazu, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein und jede Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat.

Wenn aber ihr Vater an dem Tag, da er es hört, es ihr verwehrt, so ist keines ihrer Gelübde und ihrer Verpflichtungen gültig, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der Herr wird es ihr vergeben, weil ihr Vater es ihr verwehrt hat.

Wenn sie aber einen Mann heiratet, und sie hat ein Gelübde abgelegt oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat,

und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tag, da er davon hört, so gelten ihre Gelübde; und ihre Verpflichtungen, die sie auf ihre Seele gebunden hat, sollen bestehen.

Wenn aber ihr Mann es ihr verwehrt an dem Tag, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde ungültig, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der Herr wird es ihr vergeben.

10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf ihre Seele gebunden hat, soll für sie gelten.

11 Und wenn sie im Haus ihres Mannes ein Gelübde abgelegt oder sich mit einem Eid etwas auf ihre Seele gebunden hat,

12 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und es ihr nicht verwehrt, so gelten alle ihre Gelübde und jede Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat.

13 Wenn es aber ihr Mann an dem Tag, da er es hört, irgendwie ungültig macht, so gilt keines ihrer Gelübde oder der Verpflichtungen ihrer Seele von dem, was über ihre Lippen gegangen ist; denn ihr Mann hat es aufgehoben, und der Herr wird es ihr vergeben.

14 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele — ihr Mann kann sie bestätigen, und ihr Mann kann sie aufheben.

15 Wenn er aber von einem Tag bis zum anderen dazu schweigt, so bestätigt er jedes ihrer Gelübde oder alle ihre Verpflichtungen, die sie auf sich hat; er bestätigt sie, weil er geschwiegen hat an dem Tag, da er es hörte.

16 Sollte er sie aber erst später aufheben, nachdem er es gehört hat, so muss er ihre Schuld tragen.

17 Das sind die Satzungen, die der Herr Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau und zwischen einem Vater und seiner Tochter, solange sie noch ledig im Haus ihres Vaters ist.

Schlachter 2000 (SCH2000)

Copyright © 2000 by Société Biblique de Genève