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Hoffnung für Alle (HOF)
Version
Hesekiel 46-48

Die regelmäßigen Opfer

46 »Ich, Gott, der Herr, sage: Das Tor, das von Osten her in den inneren Vorhof führt, muss an den sechs Werktagen verschlossen bleiben. Nur am Sabbat und am Neumondtag darf es geöffnet werden. Dann soll der Herrscher vom äußeren Vorhof her das Torgebäude durch die Vorhalle betreten. Beim Türrahmen am Ausgang des Tores bleibt er stehen, um von dort aus zuzusehen, wie die Priester sein Brandopfer und sein Friedensopfer darbringen. Er wirft sich an der Schwelle des Tores vor mir nieder und betet mich an. Anschließend verlässt er das Torgebäude wieder. Bis zum Abend soll es nicht verschlossen werden. Auch der Rest des Volkes soll mich am Sabbat und am Neumondtag anbeten und sich im äußeren Vorhof am Eingang des Osttors vor mir niederwerfen.

Für das Brandopfer am Sabbat, das der Herrscher mir darbringt, nimmt er sechs Lämmer und einen Schafbock, allesamt fehlerlose Tiere. Als Speiseopfer gehören zusätzlich zu dem Schafbock 12 Kilogramm Mehl und 4 Liter Öl. Bei den Lämmern kann der Herrscher so viel Mehl nehmen, wie er möchte, doch muss er noch Öl im selben Verhältnis wie beim Schafbock dazugeben. Am Neumondtag soll er einen jungen Stier, sechs Lämmer und einen Schafbock für mich verbrennen lassen. Alle Tiere müssen ohne jeden Fehler sein. Zusätzlich zu dem jungen Stier und dem Schafbock soll er mir als Speiseopfer jeweils 12 Kilogramm Mehl und 4 Liter Öl darbringen. Bei den Lämmern kann er selbst bestimmen, wie viel Mehl er dazugibt, begleitet von der entsprechenden Menge an Öl.

Der Herrscher soll das Torgebäude durch die Vorhalle betreten und es auf demselben Weg wieder verlassen. An den Festtagen sollen auch die Leute aus dem Volk in den äußeren Tempelvorhof kommen, um mich, den Herrn, anzubeten. Niemand darf durch das Tor wieder hinausgehen, durch das er gekommen ist. Alle müssen durch das gegenüberliegende Tor den Vorhof verlassen. Wer durchs Nordtor hineinkam, muss durchs Südtor wieder hinaus; und wer durchs Südtor den Vorhof betrat, soll ihn durchs Nordtor verlassen. 10 Der Herrscher muss gemeinsam mit den Israeliten in den äußeren Vorhof kommen und auch zusammen mit ihnen wieder hinausgehen.

11 An den Festtagen und während der großen Feste des Jahres sollen zusätzlich zu dem Stier und dem Schafbock je 12 Kilogramm Mehl und 4 Liter Öl als Speiseopfer dargebracht werden. Bei den Lämmern kann der Herrscher beliebig viel Mehl geben, wozu wieder 1 Liter Öl auf 3 Kilogramm Mehl kommt.

12 Wenn er mir ein freiwilliges Opfer darbringen will – sei es ein Brand- oder ein Friedensopfer –, dann soll das Osttor zum inneren Vorhof für ihn geöffnet werden. Er kann in das Torgebäude hineingehen und die Opfer dann auf dieselbe Art und Weise darbringen lassen wie am Sabbat. Anschließend muss er das Torgebäude wieder verlassen, und man soll es hinter ihm verschließen.

13 Jeden Morgen soll ein Lamm für mich verbrannt werden, das ein Jahr alt ist und keinerlei Fehler hat. 14 Dazu kommt ein Speiseopfer, bestehend aus 2 Kilogramm feinem Weizenmehl und gut 1 Liter Öl, das auf das Mehl gegossen wird. Diese Ordnung gilt für alle Zeiten. 15 Jeden Morgen, Tag für Tag, sollen das Lamm, das Mehl und das Öl als ein regelmäßiges Brandopfer für mich, den Herrn, dargebracht werden.«

Der Grundbesitz des Herrschers

16 »Ich, Gott, der Herr, sage: Wenn der Herrscher Israels einem seiner Söhne ein Stück Land von seinem Grund und Boden überlässt, dann ist es von da an dessen Erbbesitz. 17 Gibt er aber einem seiner Untergebenen ein Stück Land, gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr. Dann fällt es wieder an den Herrscher zurück. Nur die Söhne des Herrschers dürfen für immer behalten, was er ihnen gegeben hat. So bleibt der Grundbesitz in der Familie. 18 Der Herrscher darf aber kein Land für sich beanspruchen, das den Israeliten gehört. Nur was er selbst besitzt, darf er seinen Söhnen vererben. Denn mein Volk soll nicht von seinem Grund und Boden vertrieben und in alle Winde zerstreut werden.«

Die Opferküchen

19 Der Mann, der mich geführt hatte, brachte mich nun zu dem Gang, der seitlich vom Nordtor des inneren Vorhofs begann. Wir gingen westwärts und kamen in das nördlich gelegene Gebäude mit den heiligen Priesterräumen. Ganz hinten, an der Außenmauer des Tempelbezirks, gab es einen besonderen Raum. 20 Der Mann sagte zu mir: »Hier kochen die Priester das Fleisch, das sie als Anteil am Sünd- und Schuldopfer bekommen. Hier backen sie auch Brot für sich aus dem Mehl für das Speiseopfer. Auf diese Weise braucht nichts, was für die Opfer bestimmt war, in den äußeren Vorhof hinausgebracht zu werden. Denn das Volk soll nicht mit den heiligen Opfergaben in Berührung kommen.[a]«

21 Danach ging der Mann wieder mit mir in den äußeren Vorhof und führte mich nacheinander zu den vier Ecken der äußeren Tempelmauer. Ich bemerkte, dass es in jeder Ecke einen abgegrenzten Bereich gab, 22 der 20 Meter lang und 15 Meter breit war. Alle vier Bereiche hatten genau die gleichen Maße. 23 Die Abgrenzung bestand aus einer Steinmauer, an deren Innenseite sich unten rundherum Feuerstellen befanden. 24 Der Mann sagte zu mir: »Hier sind die Küchen, in denen die Leviten, die ihren Dienst im Tempel versehen, das Fleisch für die Opfermahlzeit des Volkes kochen.«

Der Fluss, der aus dem Tempel kommt

47 Dann führte mich der Mann noch einmal zum Eingang des Tempelgebäudes, der nach Osten lag. Dort entdeckte ich, dass Wasser unter der Schwelle hervorquoll. Erst floss es ein Stück an der Vorderseite des Tempels entlang, dann südlich am Altar vorbei und weiter nach Osten. Der Mann verließ mit mir den Tempelbezirk durch das Nordtor des äußeren Vorhofs, und wir gingen an der Außenmauer entlang bis zum Osttor. Ich sah, wie das Wasser an der Südseite des Torgebäudes hervorströmte.

Wir folgten dem Wasserlauf in östlicher Richtung; nachdem der Mann mit seiner Messlatte 500 Meter ausgemessen hatte, ließ er mich an dieser Stelle durch das Wasser gehen. Es war bloß knöcheltief. Wieder maß er 500 Meter aus, und jetzt reichte es mir schon bis an die Knie. Nach weiteren 500 Metern stand ich bis zur Hüfte im Wasser. Ein letztes Mal folgte ich dem Mann 500 Meter, und nun war das Wasser zu einem tiefen Fluss geworden, durch den ich nicht mehr gehen konnte. Man konnte nur noch hindurchschwimmen.

Der Mann fragte mich: »Hast du das gesehen, du Mensch?« Dann brachte er mich wieder ans Ufer zurück.

Ich sah, dass auf beiden Seiten des Flusses sehr viele Bäume standen. Der Mann sagte zu mir: »Dieser Fluss fließt weiter nach Osten in das Gebiet oberhalb der Jordan-Ebene, dann durchquert er die Ebene und mündet schließlich ins Tote Meer. Dort verwandelt er das Salzwasser in gesundes Süßwasser. Überall wohin der Fluss kommt, da schenkt er Leben. Ja, durch ihn wird das Wasser des Toten Meeres gesund, so dass es darin von Tieren wimmelt. 10 Am Ufer des Meeres leben dann Fischer, von En-Gedi bis En-Eglajim breiten sie ihre Netze zum Trocknen aus. Fische aller Art wird es wieder dort geben, so zahlreich wie im Mittelmeer. 11 Nur in den Sümpfen und Teichen rund um das Tote Meer wird kein Süßwasser sein. Aus ihnen soll man auch in Zukunft Salz gewinnen können. 12 An beiden Ufern des Flusses wachsen alle Arten von Obstbäumen. Ihre Blätter verwelken nie, und sie tragen immerfort reiche Frucht. Denn der Fluss, der ihren Wurzeln Wasser gibt, kommt aus dem Heiligtum. Monat für Monat bringen sie neue, wohlschmeckende Früchte hervor, und ihre Blätter dienen den Menschen als Heilmittel.«

Die Grenzen Israels

13 Dann sprach Gott, der Herr, zu mir: »Ich will dir die Grenzen des Landes beschreiben, das ihr unter die zwölf Stämme Israels aufteilen sollt. Dabei stehen den Nachkommen von Josef zwei Gebiete zu. 14 Euren Vorfahren habe ich geschworen, ihnen dieses Land zu schenken. Darum sollt ihr es für immer behalten und an eure Nachkommen weitervererben. Teilt es so unter euch auf, dass jeder Stamm sein eigenes Gebiet erhält!

15 Die Nordgrenze des Landes verläuft vom Mittelmeer ostwärts in Richtung der Städte Hetlon, Lebo-Hamat und Zedad, 16 dann weiter nach Berota[b] und Sibrajim, das an der Grenze zwischen dem Herrschaftsbereich von Damaskus und dem von Hamat liegt. Dann führt sie zur Stadt Hazar-Enan[c] am Rand des Haurangebirges. 17 Nördlich dieser Linie vom Mittelmeer bis nach Hazar-Enan liegt der Herrschaftsbereich von Damaskus und von Hamat.

18 Die Ostgrenze beginnt dort, wo das Gebiet von Damaskus an das Haurangebirge grenzt. Von dort an bildet der Jordan die Grenze zwischen dem Land Israel im Westen und der Landschaft Gilead im Osten, bis hinunter zur Stadt Tamar am Toten Meer[d].

19 Die Südgrenze verläuft von Tamar bis zu der Quelle Meriba bei Kadesch und von dort weiter zu dem Bach, der die Grenze nach Ägypten bildet und ins Mittelmeer mündet.

20 Die Westgrenze bildet das Mittelmeer bis hinauf nach Lebo-Hamat.

21 Teilt dieses Land unter die Stämme Israels auf. 22 Ihr sollt es für immer besitzen und an eure Nachkommen weitervererben. Jede Familie bekommt ihren Anteil durch das Los zugewiesen; dabei sollen die Fremden, die unter euch leben und ihre Kinder bei euch großziehen, genauso berücksichtigt werden. Wenn das Land der einzelnen Stämme aufgeteilt wird, dann behandelt die Fremden und ihre Familien wie euresgleichen. 23 In dem Stammesgebiet, wo sie wohnen, steht ihnen ihr eigener Anteil zu. Ich, Gott, der Herr, will es so.«

Die Aufteilung des Landes unter die Stämme

48 »Es folgt eine Liste der Stämme Israels mit ihren jeweiligen Gebieten. Im nördlichsten Teil des Landes liegt das Gebiet des Stammes Dan. Seine Nordgrenze verläuft vom Mittelmeer ostwärts in Richtung der Stadt Hetlon, dann weiter über Lebo-Hamat bis nach Hazar-Enan. Nördlich dieser Linie liegt der Herrschaftsbereich von Damaskus, direkt neben dem von Hamat.

Dans Anteil erstreckt sich von West nach Ost über die ganze Breite des Landes. 2-7 Darauf folgen in südlicher Richtung die Stämme Asser, Naftali, Manasse, Ephraim, Ruben und Juda. Auch ihr Land reicht jeweils von der West- bis zur Ostgrenze.

Südlich an den Grundbesitz von Juda grenzt das Gebiet, das ihr für mich zurückbehalten sollt. Es erstreckt sich – wie auch die Stammesgebiete – vom Mittelmeer bis zur Ostgrenze des Landes; von Norden nach Süden ist es 12,5 Kilometer breit. In seiner Mitte steht das Heiligtum. Der Teil, der mir besonders geweiht ist, hat von Westen nach Osten eine Länge von 12,5 Kilometern und von Norden nach Süden eine Breite von 10 Kilometern.[e] 10-12 Die eine Hälfte dieses heiligen Bezirks steht den Priestern, den Nachkommen von Zadok, zu. Denn sie haben sich nicht wie die Leviten von mir abgewandt, als die Israeliten mir den Rücken kehrten. Sie allein sind mir treu geblieben und haben den Tempeldienst gewissenhaft ausgeübt. Darum bekommen sie von dem mir geweihten Land den Teil, der besonders heilig ist, weil dort der Tempel steht. Dieser Bereich ist 12,5 Kilometer lang und 5 Kilometer breit. 13 Die Leviten erhalten die andere Hälfte des heiligen Gebiets. Es ist wie das Stück der Priester 12,5 Kilometer lang und 5 Kilometer breit.

14 Der ganze Bezirk, der mir, dem Herrn, gehört, ist der beste Teil des Landes. Weil er heilig ist, dürft ihr ihn nicht verkaufen oder gegen ein anderes Gebiet eintauschen. Er soll nicht an einen anderen Besitzer übergehen.

15 Südlich des heiligen Bezirks, auf dem der Tempel steht, bleibt noch ein 2,5 mal 12,5 Kilometer großes Gebiet übrig. Es gilt nicht als heilig. Hier können sich die Einwohner von Jerusalem ansiedeln und Weideplätze für ihre Herden anlegen.

Die Stadt Jerusalem soll in der Mitte dieses Bereichs liegen. 16 Ihr Grundriss ist quadratisch mit einer Seitenlänge von jeweils 2,25 Kilometern.

17 Rundherum verläuft ein Streifen Weideland von 125 Metern Breite. 18 Daran grenzt nach Westen und nach Osten je ein 5 Kilometer langes Gebiet. Die Nordseite des gesamten Bereichs ist genauso lang wie der mir geweihte Bezirk und schließt sich direkt daran an. Hier können alle, die in Jerusalem arbeiten, Felder bebauen und die Ernte einbringen. 19 Wer in der Stadt wohnt, darf dort die Felder bestellen, ganz gleich, aus welchem Stamm er kommt.

20 Der ganze Bezirk, den ihr für mich zurückbehaltet, soll zusammen mit dem Gebiet um Jerusalem ein Quadrat von 12,5 mal 12,5 Kilometern bilden.

21-22 Westlich und östlich an das mir geweihte Land und an das Gebiet um Jerusalem grenzt der Grundbesitz des Herrschers. Er ist von Norden nach Süden 12,5 Kilometer breit – genauso wie die beiden heiligen Bezirke und das Stadtgebiet von Jerusalem zusammen. Nach Westen erstreckt er sich bis zum Mittelmeer und nach Osten bis zum Jordan, wie die Gebiete der Stämme. Er nimmt den ganzen Bereich zwischen dem Gebiet von Juda im Norden und dem Grundbesitz von Benjamin im Süden ein, ausgenommen das Mittelstück, das für die Priester und die Leviten bestimmt ist und auf dem die Stadt Jerusalem und der Tempel stehen.

23-27 Daran schließen sich in südlicher Richtung – jeweils von der Westgrenze bis zur Ostgrenze – die Gebiete der Stämme Benjamin, Simeon, Issachar, Sebulon und Gad an. 28 Südlich des Grundbesitzes von Gad verläuft die Grenze Israels von Tamar zu der Quelle Meriba bei Kadesch und von dort weiter zu dem Bach, der die Grenze nach Ägypten bildet und ins Mittelmeer mündet.

29 Teilt den einzelnen Stämmen ihr Gebiet durch das Los zu. Sie sollen es für immer besitzen und an ihre Nachkommen weitervererben. Das sage ich, Gott, der Herr

Die Tore von Jerusalem

30-31 »Rings um Jerusalem verläuft eine Mauer, die auf jeder Seite 2,25 Kilometer lang ist. In die Stadt führen zwölf Tore, die nach den Stämmen Israels benannt sind, und zwar auf jeder Seite drei: nach Norden das Ruben-Tor, das Juda-Tor und das Levi-Tor, 32 nach Osten das Josef-Tor, das Benjamin-Tor und das Dan-Tor, 33 nach Süden das Simeon-Tor, das Issachar-Tor und das Sebulon-Tor 34 und nach Westen das Gad-Tor, das Asser-Tor und das Naftali-Tor.

35 Der Gesamtumfang der Stadt beträgt 9 Kilometer. Von nun an soll sie den Namen tragen: ›Hier wohnt der Herr.‹«

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