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Schlachter 1951 (SCH1951)
Version
5 Mose 17-20

Verbot des Götzendienstes

17 Du sollst dem Herrn, deinem Gott, keinen Ochsen und kein Schaf opfern, das einen Mangel oder sonst etwas Böses an sich hat; denn das wäre dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.

Wenn unter dir, in einem deiner Tore, die der Herr, dein Gott, dir geben wird, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche tun, was vor den Augen des Herrn böse ist, so daß sie seinen Bund übertreten, und hingehen und andern Göttern dienen und sie anbeten, es sei die Sonne oder den Mond oder das gesamte Heer des Himmels, was ich nicht geboten habe; und es wird dir gesagt und du hörst es, so sollst du fleißig nachforschen. Und wenn du findest, daß es gewiß wahr ist, daß solcher Greuel in Israel geschehen ist, so sollst du jenen Mann oder jenes Weib, die solches Übel getan haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder das Weib, und sollst sie zu Tode steinigen. Wer des Todes schuldig ist, soll auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin sterben. Aber auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin soll er nicht sterben. Die Hand der Zeugen soll zuerst auf ihm sein, um ihn zu töten, darnach die Hand des ganzen Volkes; so sollst du das Böse von dir ausrotten[a].

Schwierige Rechtsfälle

Wenn es dir zu schwer wird, ein Urteil zu fällen in Sachen eines Mordes oder eines Streites oder einer Prügelei, die innerhalb deiner Tore vorkommt, so sollst du dich aufmachen und hinaufgehen an den Ort, den der Herr, dein Gott, erwählen wird. Und du sollst zu den Priestern, den Leviten, und zu dem Richter kommen, der zu derselben Zeit [im Amte] sein wird, und fragen; die sollen dir das Urteil sprechen. 10 Und du sollst tun nach dem, was sie dir sagen, an dem Orte, den der Herr erwählt hat, und sollst darauf achten, daß du tuest nach allem, was sie dich lehren werden. 11 Nach dem Gesetze, das sie dich lehren, und nach dem Urteil, das sie dir fällen, sollst du handeln; du sollst von der Erkenntnis, die sie eröffnen, weder zur Rechten noch zur Linken abweichen. 12 Und wenn jemand so vermessen wäre, daß er dem Priester, der daselbst dem Herrn, deinem Gott, dient, oder dem Richter nicht gehorchte, der soll sterben; also sollst du das Böse aus Israel ausrotten[b], 13 daß alles Volk es höre und sich fürchte und nicht mehr vermessen sei.

Das Königsgesetz

14 Wenn du in das Land kommst, das der Herr, dein Gott, dir geben wird, und es einnimmst und darin wohnst und alsdann sagst:

15 so sollst du den zum König über dich setzen, den der Herr, dein Gott, erwählen wird. Aus der Mitte deiner Brüder sollst du einen König über dich setzen; du kannst keinen Fremden, der nicht dein Bruder ist, über dich setzen. 16 Nur soll er nicht viele Pferde halten und das Volk nicht wieder nach Ägypten führen, um die Zahl seiner Pferde zu vermehren, da doch der Herr euch gesagt hat: Ihr sollt nicht mehr dorthin zurückkehren! 17 Er soll auch nicht viele Frauen nehmen, damit sein Herz nicht auf Abwege gerate; auch soll er sich nicht zu viel Silber und Gold sammeln.

18 Wenn er dann auf seinem königlichen Thron sitzt, so soll er eine Abschrift dieses Gesetzes, das vor den levitischen Priestern liegt, in ein Buch schreiben, 19 und dieses soll bei ihm sein, und er soll darin lesen alle Tage seines Lebens, auf daß er lerne den Herrn, seinen Gott, fürchten, damit er alle Worte dieses Gesetzes und diese Satzungen beobachte und sie tue; 20 damit sich sein Herz nicht über seine Brüder erhebe und er nicht abweiche von dem Gebot, weder zur Rechten, noch zur Linken, auf daß er lange lebe in seinem Königreich, er und seine Kinder, unter Israel.

Rechte der Priester und Leviten

18 Die Priester, die Leviten, der ganze Stamm Levi sollen kein Teil noch Erbe haben mit Israel; sie sollen die Feueropfer des Herrn und sein Erbteil essen. Darum sollen sie kein Erbe unter ihren Brüdern haben, weil der Herr ihr Erbe ist, wie er ihnen versprochen hat.

Das soll aber das Recht der Priester sein, was ihnen vonseiten des Volkes zusteht, von seiten derer, welche opfern, es sei ein Ochs oder Schaf: man soll dem Priester den Bug, die Kinnladen und den Magen geben. Die Erstlinge deines Korns, deines Mosts und deines Öls, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben. Denn ihn hat der Herr, dein Gott, aus allen deinen Stämmen erwählt, damit er stehe und im Namen des Herrn diene, er und seine Söhne, ihr Leben lang.

Wenn nun ein Levit kommt aus irgend einem deiner Tore, aus ganz Israel, wo er wohnt, und nach aller Lust seiner Seele an den Ort kommt, den der Herr erwählt hat, so lasse man ihn dienen im Namen des Herrn, seines Gottes, wie alle seine Brüder, die Leviten, die daselbst vor dem Herrn stehen; sie sollen sich in die Speise teilen, abgesehen von dem Erlös, den einer von seinem väterlichen Vermögen hat.

Wahrsagung und Zauberei verboten

Wenn du in das Land kommst, das der Herr, dein Gott, dir geben wird, so sollst du nicht lernen tun nach den Greueln jener Heiden. 10 Es soll niemand unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lasse, oder ein Wahrsager, oder ein Wolkendeuter oder ein Schlangenbeschwörer, oder ein Zauberer, 11 oder ein Bannsprecher oder ein Medium, oder einer, der einen Wahrsagergeist hat, oder jemand, der die Toten befragt. 12 Denn wer solches tut, ist dem Herrn ein Greuel, und um solcher Greuel willen treibt der Herr, dein Gott, sie vor dir aus. 13 Du aber sollst dich gänzlich halten an den Herrn, deinen Gott; 14 denn diese Völker, die du austreiben sollst, gehorchen den Wolkendeutern und den Wahrsagern; dir aber hat es der Herr, dein Gott, nicht also bestimmt.

Die Propheten

15 Einen Propheten wie mich wird dir der Herr, dein Gott, erwecken aus deiner Mitte, aus deinen Brüdern; auf den sollst du hören! 16 Wie du denn von dem Herrn, deinem Gott, am Horeb, am Tage der Versammlung begehrt hast, indem du sprachest: Ich will fortan die Stimme des Herrn, meines Gottes, nicht mehr hören und das große Feuer nicht mehr sehen, damit ich nicht sterbe!

17 Und der Herr sprach zu mir: Sie haben wohl geredet. 18 Ich will ihnen einen Propheten, wie du bist, aus ihren Brüdern erwecken und meine Worte in seinen Mund geben; der soll zu ihnen reden alles, was ich ihm gebieten werde. 19 Und wer auf meine Worte nicht hören will, die er in meinem Namen reden wird, von demselben will ich es fordern! 20 Wenn aber ein Prophet vermessen ist, in meinem Namen zu reden, was ich ihm nicht zu reden geboten habe, und im Namen anderer Götter redet, so soll dieser Prophet sterben!

21 Wenn du aber in deinem Herzen sagen würdest: Wie können wir merken, welches Wort der Herr nicht geredet hat? 22 [dann wisse:] Wenn der Prophet im Namen des Herrn redet, und es wird nichts daraus und trifft nicht ein, so ist es ein Wort, das der Herr nicht geredet hat; der Prophet hat aus Vermessenheit geredet, darum erschrick nicht vor ihm!

Die Freistädte

19 Wenn der Herr, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der Herr, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der Herr, dein Gott, dir zu besitzen gibt. Bereite dir den Weg [dahin] und teile das Gebiet deines Landes, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe.

Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. Wenn zum Beispiel jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern.

Und wenn der Herr, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den Herrn, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme.

11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung; Falsche Zeugen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der Herr, dein Gott, zum Besitz gegeben hat.

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen[c] soll jede Sache beruhen.

16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den Herrn, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit [im Amt] sein werden. 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn[d], Hand um Hand, Fuß um Fuß!

Entlassungen aus dem Kriegsdienst

20 Wenn du wider deinen Feind in den Krieg ziehst und Rosse und Wagen siehst, ein Volk, das größer ist als du, so fürchte dich nicht vor ihnen; denn der Herr, dein Gott, der dich aus Ägypten heraufgeführt hat, ist mit dir.

Wenn es nun zur Schlacht kommen soll, so trete der Priester herzu und rede mit dem Volk und sage zu ihm: Israel, höre zu: Ihr zieht heute in den Kampf wider eure Feinde; euer Herz verzage nicht! Fürchtet euch nicht und erschrecket nicht und lasset euch nicht vor ihnen grauen! Denn der Herr, euer Gott, geht mit euch, daß er für euch mit euren Feinden streite, um euch zu helfen.

Auch die Amtleute sollen mit dem Volke reden und sagen: Wer ein neues Haus gebaut und es noch nicht eingeweiht hat, der gehe hin und kehre in sein Haus zurück, damit er nicht im Kriege umkomme und ein anderer es einweihe. Wer einen Weinberg gepflanzt und ihn noch nie abgelesen hat, der gehe und kehre wieder in sein Haus zurück, daß er nicht im Krieg umkomme und ein anderer die erste Lese halte! Wer sich mit einem Weibe verlobt und sie noch nicht heimgeführt hat, der gehe hin und kehre wieder in sein Haus zurück, daß er nicht im Krieg umkomme und ein anderer sie heimführe. Und die Amtleute sollen weiter mit dem Volke reden und sagen: Wer sich fürchtet und ein verzagtes Herz hat, der gehe hin und kehre wieder in sein Haus zurück, damit er nicht auch das Herz seiner Brüder so verzagt mache, wie sein Herz ist! Und wenn die Amtleute aufgehört haben, zu dem Volke zu reden, so sollen sie Hauptleute an die Spitze des Volkes stellen.

Verhalten bei der Belagerung von Städten

10 Wenn du vor eine Stadt ziehst, sie zu bekriegen, so sollst du ihr Frieden anbieten. 11 Antwortet sie dir friedlich und tut sie dir auf, so soll alles Volk, das darin gefunden wird, dir fronpflichtig und dienstbar sein. 12 Will sie aber nicht friedlich mit dir unterhandeln, sondern mit dir Krieg führen, so belagere sie. 13 Und wenn der Herr, dein Gott, sie dir in die Hand gibt, so sollst du alles, was darin männlich ist, mit der Schärfe des Schwertes schlagen; 14 aber die Weiber und Kinder und das Vieh und alles, was in der Stadt ist, und allen Raub sollst du dir zur Beute nehmen und sollst essen von der Beute deiner Feinde, die der Herr, dein Gott, dir gegeben hat. 15 Also sollst du allen Städten tun, die sehr ferne von dir liegen, und nicht zu den Städten dieser Völker hier gehören.

16 Aber in den Städten dieser Völker, die der Herr, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, sollst du nichts leben lassen, was Odem hat, 17 sondern du sollst an ihnen den Bann vollstrecken, nämlich an den Hetitern, Amoritern, Kanaanitern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern - wie der Herr, dein Gott, dir geboten hat, 18 daß sie euch nicht lehren alle ihre Greuel zu verüben, die sie mit ihren Göttern getan, und daß ihr euch nicht an dem Herrn, eurem Gott, versündiget.

19 Wenn du lange Zeit vor einer Stadt liegen mußt, wider die du streitest, um sie einzunehmen, so sollst du ihre Bäume nicht verderben, indem du die Axt daran legst; denn du kannst davon essen, darum sollst du sie nicht abhauen. Ist denn ein solcher Baum des Feldes ein Mensch, daß er von dir mit in die Belagerung einbezogen wird? 20 Was aber Bäume sind, von denen du weißt, daß man nicht davon ißt, so magst du dieselben verderben und umhauen und Bollwerke daraus bauen wider die Stadt, die mit dir kriegt, bis du sie überwältigt hast.

Schlachter 1951 (SCH1951)

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