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Schlachter 1951 (SCH1951)
Version
5 Mose 14-16

Einschnitte - Reine und unreine Tiere

14 Ihr seid Kinder des Herrn, eures Gottes. Darum sollt ihr euch keine Einschnitte machen, noch euch kahlscheren zwischen euren Augen wegen eines Toten; denn du bist ein dem Herrn, deinem Gott, heiliges Volk, und dich hat der Herr erwählt, daß du ihm ein Volk des Eigentums seiest unter allen Völkern, die auf Erden sind.

Du sollst keinen Greuel essen.

Das aber ist das Vieh, das ihr essen dürft: Ochsen, Schafe und Ziegen, den Hirsch, die Gazelle, den Damhirsch, den Steinbock, die Antilope, den Auerochs und den Springbock; und alle, welche durchgespaltene, also zwei Klauen haben und auch wiederkäuen, die sollt ihr essen. Doch sollt ihr diese nicht essen von den Wiederkäuern und von denen, die durchgespaltene Hufe haben: das Kamel, den Hasen und den Springhasen; denn wiewohl sie wiederkäuen, haben sie doch nicht durchgespaltene Klauen; sie sollen euch unrein sein. Das Schwein hat zwar durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer; es soll euch unrein sein. Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren.

Das ist’s aber, was ihr essen dürfet von allem, was in den Wassern ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat, sollt ihr essen. 10 Was aber keine Flossen und Schuppen hat, sollt ihr nicht essen; es soll euch unrein sein.

11 Esset alle reinen Vögel. 12 Diese aber sind es, von denen ihr nicht essen sollt: der Adler, der Lämmergeier und der Seeadler; 13 die Weihe, der Bussard und die Falkenarten; 14 die ganze Rabenfamilie; 15 der Strauß, die Eule, die Möwe und die Habichtarten; 16 das Käuzchen, der Ibis, das Purpurhuhn; 17 der Pelikan, der Schwan und der Reiher; 18 der Storch, die verschiedenen Strandläufer, der Wiedehopf und die Fledermaus. 19 Auch alle geflügelten Insekten sollen euch als unrein gelten, ihr sollt sie nicht essen. 20 Alles reine Geflügel dürft ihr essen.

21 Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinen Toren magst du es geben, daß er es esse, oder einem Ausländer kannst du es verkaufen; denn du bist ein dem Herrn, deinem Gott, heiliges Volk.

Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.

Die Zehnten

22 Du sollst allen Ertrag deiner Saat verzehnten, was von deinem Acker kommt, Jahr für Jahr. 23 Und du sollst vor dem Herrn, deinem Gott, und an dem Orte, welchen er erwählt, daß sein Name daselbst wohne, essen den Zehnten deines Korns, deines Mosts, deines Öls und die Erstgeburt von deinen Rindern und Schafen, damit du lernest den Herrn, deinen Gott, fürchten dein Leben lang. 24 Wenn dir aber der Weg zu weit ist, und du es nicht hintragen kannst, weil der Ort, den der Herr, dein Gott, erwählt hat, daß er seinen Namen daselbst hinsetze, dir zu ferne ist (denn der Herr, dein Gott, wird dich segnen), 25 so setze es in Geld um und binde das Geld in deine Hand und geh an den Ort, den der Herr, dein Gott, erwählt hat. 26 Und gib das Geld für alles, was deine Seele gelüstet, es sei für Rinder, Schafe, Wein, starkes Getränk, oder was sonst deine Seele wünscht, und iß daselbst vor dem Herrn, deinem Gott, und sei fröhlich, du und dein Haus. 27 Den Leviten aber, der in deinen Toren ist, sollst du nicht vergessen; denn er hat weder Teil noch Erbe mit dir.

28 Nach Verlauf von drei Jahren sollst du den ganzen Zehnten deines Ertrages von jenem Jahre aussondern und es in deinen Toren lassen. 29 Da soll dann der Levit kommen, weil er weder Teil noch Erbe mit dir hat, der Fremdling, das Waislein und die Witwe, die in deinen Toren sind, und sie sollen essen und sich sättigen, damit dich der Herr, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände, die du tust.

Das Erlaßjahr

15 Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des Herrn ausgerufen. Von einem Fremden kannst du es fordern; aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand freilassen. Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der Herr wird dich reichlich segnen im Lande, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, um es in Besitz zu nehmen; vorausgesetzt, daß du der Stimme des Herrn, deines Gottes, gehorchest und beobachtest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, und darnach tuest. Denn der Herr, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern leihen, du aber wirst nicht entlehnen; du wirst über viele Völker herrschen, sie aber werden nicht herrschen über dich.

Die Armen

Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgend einer deiner Brüder in irgend einer Stadt in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen; sondern du sollst ihm deine Hand auftun und ihm reichlich leihen, je nach dem er Mangel hat. Hüte dich, daß kein Belialsrat[a] in deinem Herzen sei und du nicht denkest: „Das siebente Jahr, das Erlaßjahr, naht!“ und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nichts; da würde er deinetwegen zum Herrn schreien, und es würde dir zur Sünde sein; 10 sondern du sollst ihm willig geben und nicht mit verdrießlichem Herzen; denn um deswillen wird der Herr, dein Gott, dich segnen in allen deinen Werken und in allen Geschäften deiner Hand. 11 Denn es werden nicht aufhören Arme im Lande zu sein[b]; darum gebiete und sage ich dir: Tue deine Hand auf für deinen Bruder, der bedrängt und arm ist im Lande!

Knechte und Mägde

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen. 13 Und wenn du ihn frei von dir lässest, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen; 14 sondern du sollst ihm von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter aufladen und ihm geben von dem, womit der Herr, dein Gott, dich gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du in Ägyptenland auch ein Knecht warst, und daß der Herr, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute solches. -

16 Sollte er aber zu dir sagen: „Ich will nicht von dir wegziehen!“ weil er dich und dein Haus liebhat und es ihm wohl bei dir ist, 17 so nimm einen Pfriem und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür, so ist er auf ewig dein Knecht. Mit deiner Magd sollst du auch also handeln.

18 Es soll dir nicht schwer fallen, ihn freizulassen; denn er hat dir doppelt so viel wie ein Taglöhner, sechs Jahre lang, gedient; so wird der Herr, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Die Erstgeburt der Tiere

19 Alle männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem Herrn, deinem Gott, heiligen. Du sollst den Erstling deiner Ochsen nicht zur Arbeit brauchen und die Erstlinge deiner Schafe nicht scheren. 20 Du sollst sie vor dem Herrn, deinem Gott, essen, Jahr für Jahr, an dem Ort, den der Herr erwählt, du und dein Haus. 21 Wenn das Tier aber einen Mangel hat, wenn es hinkt oder blind ist oder sonst einen bösen Mangel hat, so sollst du es dem Herrn, deinem Gott, nicht opfern; 22 sondern du sollst es innerhalb deiner Tore essen, wie die Gazelle und den Hirsch, du seiest unrein oder rein. 23 Nur von seinem Blut sollst du nicht essen, auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser.

Die Passahfeier

16 Beobachte den Monat Abib, daß du dem Herrn, deinem Gott, das Passah feierst; denn im Monat Abib hat dich der Herr, dein Gott, bei Nacht aus Ägypten geführt. Und du sollst dem Herrn, deinem Gott, als Passah Rinder und Schafe opfern an dem Ort, den der Herr erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne. Du sollst kein gesäuertes Brot an diesem Feste essen. Du sollst sieben Tage lang ungesäuertes Brot des Elends essen, denn du bist in eiliger Flucht aus Ägyptenland gezogen; darum sollst du dein Leben lang an den Tag deines Auszugs aus Ägyptenland denken! Und es soll sieben Tage lang kein Sauerteig in allen deinen Landmarken gesehen werden, und soll auch nichts von dem Fleische, das am Abend des ersten Tages geschlachtet worden ist, über Nacht bleiben bis zum Morgen.

Du darfst das Passah nicht schlachten in irgend einem deiner Tore, die der Herr, dein Gott, dir gegeben hat; sondern an dem Ort, den der Herr, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne, daselbst sollst du das Passah schlachten am Abend, wenn die Sonne untergeht, zu eben der Zeit, als du aus Ägypten zogest. Und du sollst es braten und an dem Ort essen, den der Herr, dein Gott, erwählt hat, und sollst am Morgen umkehren und wieder zu deiner Hütte gehen. Sechs Tage lang sollst du Ungesäuertes essen; und am siebenten Tage ist der Versammlungstag des Herrn, deines Gottes; da sollst du kein Werk tun.

Das Fest der Wochen

Sieben Wochen sollst du dir abzählen; wenn man anfängt, die Sichel an die Saat zu legen, sollst du anheben, die sieben Wochen zu zählen. 10 Darnach sollst du dem Herrn, deinem Gott, das Fest der Wochen halten und ein freiwilliges Opfer von deiner Hand geben, je nach dem der Herr, dein Gott, dich gesegnet hat. 11 Und du sollst fröhlich sein vor dem Herrn, deinem Gott, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit, der in deinen Toren ist, und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die unter dir sind, an dem Ort, den der Herr, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne. 12 Und bedenke, daß du in Ägypten ein Knecht gewesen bist, daß du diese Satzungen beobachtest und tuest!

Das Laubhüttenfest

13 Das Fest der Laubhütten sollst du sieben Tage lang halten, wenn du [den Ertrag] deiner Tenne und deiner Kelter eingesammelt hast. 14 Und du sollst an deinem Feste fröhlich sein, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind. 15 Sieben Tage lang sollst du dem Herrn, deinem Gott, das Fest halten an dem Ort, den der Herr erwählt hat; denn der Herr, dein Gott, wird dich segnen im ganzen Ertrag [deiner Ernte] und in allen Werken deiner Hände; darum sollst du fröhlich sein.

16 Dreimal im Jahre sollen alle deine männlichen Personen vor dem Herrn, deinem Gott, erscheinen an dem Ort, den er erwählen wird, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote und am Fest der Wochen und am Fest der Laubhütten. Aber niemand soll mit leeren Händen vor dem Herrn erscheinen, 17 sondern ein jeder mit einer Gabe seiner Hand, je nach dem Segen, den der Herr, dein Gott, dir gegeben hat.

Bestellung der Richter

18 Du sollst dir Richter und Amtleute einsetzen in allen deinen Toren, die der Herr, dein Gott, dir unter deinen Stämmen geben wird, damit sie das Volk richten mit gerechtem Gericht. 19 Du sollst das Recht nicht beugen. Du sollst auch keine Person ansehen und keine Geschenke nehmen, denn die Geschenke verblenden die Augen der Weisen und verkehren die Worte der Gerechten. 20 Der Gerechtigkeit, ja der Gerechtigkeit jage nach, daß du leben und das Land besitzen mögest, das der Herr, dein Gott, dir geben wird.

Keine Götzenbilder

21 Du sollst dir kein Astartenbild von irgendwelchem Holz aufstellen bei dem Altar des Herrn, deines Gottes, den du dir machst, 22 und du sollst dir auch keine Säule aufrichten; solches haßt der Herr, dein Gott.

Schlachter 1951 (SCH1951)

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