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Schlachter 1951 (SCH1951)
Version
3 Mose 1-4

Die Brandopfer

Und er rief Mose, und der Herr redete zu ihm von der Stiftshütte aus und sprach: Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen:

Will jemand von euch dem Herrn ein Opfer bringen, so soll euer Opfer, das ihr darbringet, vom Vieh, von Rindern oder Schafen genommen sein.

Ist seine Gabe ein Brandopfer von Rindern, so soll er ein tadelloses männliches Tier darbringen; zur Tür der Stiftshütte soll er es bringen, daß es ihn angenehm mache vor dem Herrn; und er soll seine Hand auf den Kopf des Brandopfers stützen, so wird es ihm wohlgefällig aufgenommen und für ihn Sühne erwirken. Dann soll er den jungen Ochsen schächten vor dem Herrn; die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen das Blut darbringen und es ringsum an den Altar sprengen, der vor der Tür der Stiftshütte steht. Er aber soll dem Brandopfer die Haut abziehen und es in Stücke zerlegen; und die Söhne Aarons, des Priesters, sollen Feuer auf den Altar tun und Holz aufschichten über dem Feuer; auf das Holz aber über dem Feuer sollen die Priester, die Söhne Aarons, die Fleischstücke legen, dazu den Kopf und das Fett; sein Eingeweide aber und seine Schenkel soll man mit Wasser waschen; und der Priester soll das Ganze auf dem Altar verbrennen als ein Brandopfer, ein wohlriechendes Feuer für den Herrn.

10 Entnimmt er aber seine Opfergabe dem Kleinvieh, so bringe er zum Brandopfer ein tadelloses männliches Tier von den Lämmern oder Ziegen dar 11 und schächte es an der nördlichen Seite des Altars vor dem Herrn, und die Söhne Aarons, die Priester, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen; 12 er aber zerlege es in Stücke, und der Priester lege sie samt dem Kopf und dem Fett ordentlich auf das Holz über dem Feuer auf dem Altar. 13 Aber das Eingeweide und die Schenkel soll man mit Wasser waschen; und der Priester soll das Ganze darbringen und verbrennen auf dem Altar; es ist ein Brandopfer, ein wohlriechendes Feuer für den Herrn.

14 Soll aber seine Brandopfergabe für den Herrn aus Geflügel bestehen, so bringe er von Turteltauben oder von jungen Tauben sein Opfer dar. 15 Dieses soll der Priester zum Altar bringen und ihm den Kopf abkneifen und ihn auf dem Altar verbrennen; sein Blut aber soll an der Wand des Altars ausgepreßt werden. 16 Den Kropf aber samt dem Unrat soll er entfernen und ihn auf den Aschenhaufen werfen, östlich vom Altar. 17 Sodann soll er den Vogel an den Flügeln einreißen, sie aber nicht abtrennen, und der Priester soll ihn auf dem Altar verbrennen, auf dem Holz über dem Feuer; es ist ein Brandopfer, ein wohlriechendes Feuer für den Herrn.

Die Speisopfer

Will aber eine Seele dem Herrn ein Speisopfer bringen, so soll ihre Opfergabe aus Semmelmehl[a] sein, und man soll Öl darüber gießen und Weihrauch darauf tun. Also soll man sie zu den Söhnen Aarons, zu den Priestern bringen, und er soll davon eine Handvoll nehmen, von dem Semmelmehl und dem Öl, samt allem Weihrauch, und der Priester soll dieses Gedächtnisopfer auf dem Altar verbrennen als ein wohlriechendes Feuer für den Herrn. Das Übrige aber vom Speisopfer gehört Aaron und seinen Söhnen, als ein hochheiliger Anteil an den Feueropfern des Herrn.

Willst du aber ein Speisopfer darbringen von dem, was im Ofen gebacken wird, so nimm ungesäuerte Semmelkuchen, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt. Ist aber dein Speisopfer in der Pfanne bereitet, so soll es von ungesäuertem Semmelmehl sein, mit Öl gemengt; du sollst es in Brocken zerbrechen und Öl darauf gießen, so ist es ein Speisopfer.

Willst du aber ein gekochtes Speisopfer darbringen, so bereite man es von Semmelmehl mit Öl; und du sollst das Speisopfer, das von solchem bereitet ist, zum Herrn bringen und sollst es dem Priester übergeben, der trage es zum Altar; und der Priester soll von dem Speisopfer abheben, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, und soll es auf dem Altar verbrennen zu einem wohlriechenden Feuer vor dem Herrn. 10 Das Übrige aber vom Speisopfer gehört Aaron und seinen Söhnen, als hochheiliger Anteil an den Feueropfern des Herrn.

11 Kein Speisopfer, das ihr dem Herrn darbringet, soll gesäuert werden; denn ihr sollt dem Herrn weder Sauerteig noch Honig verbrennen. 12 Als eine Erstlingsgabe mögt ihr solches dem Herrn darbringen; aber auf den Altar soll es nicht kommen zum lieblichen Geruch. 13 Dagegen sollst du alle deine Speisopfergaben mit Salz würzen und sollst das Bundessalz deines Gottes nicht fehlen lassen in deinem Speisopfer; sondern zu allen deinen Opfergaben sollst du Salz darbringen.

14 Willst du aber dem Herrn, deinem Gott, ein Erstlingsopfer darbringen, so sollst du am Feuer geröstete Ähren, geschrotete Körner als Erstlingsspeisopfer bringen; 15 und sollst Öl darauf tun und Weihrauch darauf legen, so ist es ein Speisopfer. 16 Und der Priester soll, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, verbrennen, von der Grütze und vom Öl, dazu allen Weihrauch, daß es ein Feuer sei für den Herrn.

Die Dankopfer

Ist aber seine Gabe ein Dankopfer[b], und bringt er es von den Rindern dar, es sei ein Ochs oder eine Kuh, so soll er ein tadelloses Tier herbringen vor den Herrn. Und er soll seine Hand stützen auf seines Opfers Haupt und es schächten vor der Tür der Stiftshütte, und Aarons Söhne, die Priester, sollen sein Blut ringsum an den Altar sprengen. Dann soll er von dem Dankopfer zur Verbrennung für den Herrn das Fett herzubringen, welches das Eingeweide bedeckt, auch alles Fett, das am Eingeweide hängt; dazu die beiden Nieren samt dem Fett daran, das an den Lenden ist, und was über die Leber hervorragt; oberhalb der Nieren soll er es wegnehmen. Und Aarons Söhne sollen es verbrennen auf dem Altar, über dem Brandopfer, auf dem Holz, das über dem Feuer liegt, als ein wohlriechendes Feuer für den Herrn.

Besteht aber seine Gabe, die er dem Herrn zum Dankopfer darbringt, in Kleinvieh, es sei ein Männchen oder Weibchen, so soll es tadellos sein. Bringt er ein Lamm zum Opfer dar, so bringe er es vor den Herrn und stütze seine Hand auf des Opfers Haupt und schächte es vor der Stiftshütte; die Söhne Aarons aber sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen. Darnach bringe er von dem Dankopfer das Fett dem Herrn zur Verbrennung dar, dazu das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, samt allem Fett an den Eingeweiden; 10 auch die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem, was über die Leber hervorragt; oberhalb der Nieren soll er es wegnehmen; 11 und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen als Nahrung für das Feuer des Herrn.

12 Besteht aber sein Opfer in einer Ziege, so bringe er sie vor den Herrn 13 und stütze seine Hand auf ihr Haupt und schächte sie vor der Stiftshütte; die Söhne Aarons aber sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen. 14 Darnach bringe er sein Opfer dar zur Verbrennung für den Herrn, nämlich das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, samt allem Fett, das am Eingeweide hängt; 15 dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem, was über die Leber hervorragt; oberhalb der Nieren soll er es wegnehmen. 16 Das soll der Priester auf dem Altar verbrennen als Nahrung für das Feuer, zum lieblichen Geruch. Alles Fett gehört dem Herrn.

17 Das ist eine ewige Satzung für eure Geschlechter an allen euren Wohnorten, daß ihr weder Fett noch Blut essen sollt.

Die Sündopfer (oder Sühnopfer)

Und der Herr redete mit Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich:

Wenn sich eine Seele aus Versehen versündigt gegen irgend eines der Gebote des Herrn, also daß sie etwas von dem tut, was man nicht tun soll, [so gelte folgende Vorschrift]:

Wenn der gesalbte Priester sündigt, sodaß er sich am Volk verschuldet, so soll er für seine Sünde, die er begangen hat, einen jungen, tadellosen Farren dem Herrn zum Sündopfer darbringen; und zwar soll er den Farren zur Tür der Stiftshütte bringen, vor den Herrn, und seine Hand stützen auf des Farren Haupt und ihn schächten vor dem Herrn. Und der gesalbte Priester soll von dem Blut des Farren nehmen und es in die Stiftshütte bringen; und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und von dem Blut siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs im Heiligtum sprengen, vor dem Angesicht des Herrn. Auch soll der Priester von dem Blut auf die Hörner des wohlriechenden Räucheraltars tun, der in der Stitshütte ist vor dem Herrn; alles übrige Blut des Farren aber soll er an den Fuß[c] des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte ist. Und alles Fett des Sündopferfarren soll er von ihm ablösen, das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett,das am Eingeweide hängt; dazu die beiden Nieren, samt dem Fett daran, das an den Lenden ist, auch das, was über die Leber hervorragt; oberhalb der Nieren soll er es wegnehmen, gleich wie man es von dem Stier des Dankopfers abhebt; 10 und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar verbrennen. 11 Aber das Fell des Farren und all sein Fleisch samt seinem Kopf, seinen Schenkeln, seinen Eingeweiden und seinem Mist, 12 kurz den ganzen Farren soll man hinaus vor das Lager führen, an einen reinen Ort, wohin man die Asche zu schütten pflegt, und ihn bei einem Holzfeuer verbrennen; am Aschenplatz soll er verbrannt werden.

13 Wenn sich aber die ganze Gemeinde Israel vergeht, und es ist vor den Augen der Versammlung verborgen, daß sie etwas getan, davon der Herr geboten hat, daß man es nicht tun soll, sodaß sie sich verschuldet hat; 14 sie kommt aber zur Erkenntnis der Sünde, die sie begangen hat wider dasselbe Gebot, so soll die Versammlung einen jungen Farren darbringen und ihn vor die Stiftshütte führen. 15 Dann sollen die Ältesten der Gemeinde ihre Hände auf des Farren Haupt stützen vor dem Herrn, und man soll den Farren schächten vor dem Herrn. 16 Der gesalbte Priester aber soll von dem Blut des Farren in die Stiftshütte bringen, 17 und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und davon siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs sprengen vor dem Herrn; 18 und er soll von dem Blut auf die Hörner des Altars tun, der vor dem Herrn in der Stiftshütte steht; alles übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte steht. 19 Aber all sein Fett soll er von ihm ablösen und es auf dem Altar verbrennen. 20 Er soll diesen Farren behandeln, wie er den Farren des Sündopfers behandelt hat; ganz gleich soll auch dieser behandelt werden, und der Priester soll sie versühnen, und es soll ihr vergeben werden. 21 Und man soll den Farren hinaus vor das Lager schaffen und ihn verbrennen, wie man den ersten Farren verbrannt hat. Er ist ein Sündopfer der Gemeinde.

22 Kommt es aber vor, daß ein Fürst sündigt und aus Versehen irgend etwas tut, wovon der Herr, sein Gott, geboten, daß man es nicht tun soll, und sich also verschuldet, 23 man hält ihm aber seine Sünde vor, die er daran begangen hat, so soll er einen tadellosen Ziegenbock zum Opfer bringen 24 und soll seine Hand auf des Bockes Haupt stützen und ihn schächten an dem Ort, da man das Brandopfer zu schächten pflegt vor dem Herrn; es ist ein Sündopfer. 25 Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun; das übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen; 26 und all sein Fett soll er auf dem Altar verbrennen, gleich dem Fett des Dankopfers. Also soll der Priester ihm Sühne erwirken für seine Sünde, und es wird ihm vergeben werden.

27 Wenn aber jemand vom Landvolk aus Versehen sündigt, indem er etwas tut, davon der Herr geboten hat, daß man es nicht tun soll, und sich verschuldet, 28 man hält ihm aber seine Sünde vor, die er begangen hat, so soll er eine tadellose Ziege zum Opfer bringen für seine Sünde, die er begangen hat, 29 und er soll seine Hand auf des Sündopfers Haupt stützen und das Sündopfer schächten an der Stätte des Brandopfers. 30 Der Priester aber soll mit seinem Finger von dem Blut der Ziege nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun und alles übrige Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen. 31 Alles Fett aber soll er von ihr nehmen, wie das Fett von dem Dankopfer genommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen zum lieblichen Geruch dem Herrn. Also soll der Priester für ihn Sühne erwirken, und es wird ihm vergeben werden.

32 Will er aber ein Lamm darbringen zum Sündopfer, so soll es ein tadelloses Weibchen sein; 33 und er soll seine Hand stützen auf des Sündopfers Haupt und es schächten als Sündopfer an dem Ort, wo man das Brandopfer zu schächten pflegt. 34 Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun, alles übrige Blut aber an den Fuß des Altars gießen. 35 Und er soll alles Fett davon nehmen, wie das Fett von dem Lamm des Dankopfers genommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen, über den Feuerflammen des Herrn, und also soll er ihm Sühne erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, so wird ihm vergeben werden.

Schlachter 1951 (SCH1951)

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