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30 Und wenn deine rechte Hand für dich ein Anstoß [zur Sünde] wird, so haue sie ab und wirf sie von dir! Denn es ist besser für dich, dass eines deiner Glieder verlorengeht, als dass dein ganzer Leib in die Hölle[a] geworfen wird.

31 Es ist auch gesagt: »Wer sich von seiner Frau scheidet, der gebe ihr einen Scheidebrief«.[b]

32 Ich aber sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet, ausgenommen wegen Unzucht, der macht, dass sie die Ehe bricht. Und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe.

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Footnotes

  1. (5,30) gr. / hebr. gehenna; Bezeichnung für den Ort der ewigen Strafe und Qual, den Gott für die sündigen Engel und Menschen bereitet hat.
  2. (5,31) vgl. 5Mo 24,1.