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29 Wenn dir aber dein rechtes Auge ein Anstoß [zur Sünde] wird, so reiß es aus und wirf es von dir! Denn es ist besser für dich, dass eines deiner Glieder verlorengeht, als dass dein ganzer Leib in die Hölle geworfen wird.

30 Und wenn deine rechte Hand für dich ein Anstoß [zur Sünde] wird, so haue sie ab und wirf sie von dir! Denn es ist besser für dich, dass eines deiner Glieder verlorengeht, als dass dein ganzer Leib in die Hölle[a] geworfen wird.

31 Es ist auch gesagt: »Wer sich von seiner Frau scheidet, der gebe ihr einen Scheidebrief«.[b]

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Footnotes

  1. (5,30) gr. / hebr. gehenna; Bezeichnung für den Ort der ewigen Strafe und Qual, den Gott für die sündigen Engel und Menschen bereitet hat.
  2. (5,31) vgl. 5Mo 24,1.