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18 Wenn ich zu dem Gottlosen[a] sage: »Du musst gewisslich sterben!«, und du warnst ihn nicht und sagst es ihm nicht, um den Gottlosen vor seinem gottlosen Weg zu warnen und ihn am Leben zu erhalten, so wird der Gottlose um seiner Missetat willen sterben; aber sein Blut werde ich von deiner Hand fordern!

19 Warnst du aber den Gottlosen und er kehrt doch nicht um von seiner Gottlosigkeit und von seinem gottlosen Weg, so wird er um seiner Missetat willen sterben; du aber hast deine Seele gerettet!

20 Wenn aber ein Gerechter sich von seiner Gerechtigkeit abkehrt und Unrecht tut, und ich lege einen Anstoß vor ihn hin, so wird er sterben; wenn du ihn nicht warnst, wird er um seiner Sünde willen sterben, und an seine Gerechtigkeit, die er getan hat, wird nicht gedacht werden; aber sein Blut will ich von deiner Hand fordern!

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Footnotes

  1. (3,18) od. dem Gesetzlosen.