Die Zehn Gebote (5. Mose 5,1‒33)

20 Dann redete Gott. Er sprach: »Ich bin der Herr, dein Gott; ich habe dich aus der Sklaverei in Ägypten befreit. Du sollst außer mir keine anderen Götter verehren!

Fertige dir keine Götzenstatue an, auch kein Abbild von irgendetwas am Himmel, auf der Erde oder im Meer. Wirf dich nicht vor solchen Götterfiguren nieder, bring ihnen keine Opfer dar! Denn ich bin der Herr, dein Gott. Ich dulde keinen neben mir! Wer mich verachtet, den werde ich bestrafen. Sogar seine Kinder, Enkel und Urenkel werden die Folgen spüren! Doch denen, die mich lieben und sich an meine Gebote halten, bin ich gnädig. Sie und ihre Nachkommen werden meine Liebe über Tausende von Generationen erfahren.

Du sollst meinen Namen nicht missbrauchen, denn ich bin der Herr, dein Gott! Ich lasse keinen ungestraft, der das tut!

Denke an den Sabbat als einen Tag, der mir allein geweiht ist! Sechs Tage sollst du deine Arbeit verrichten, 10 aber der siebte Tag ist ein Ruhetag, der mir, dem Herrn, deinem Gott, gehört. An diesem Tag sollst du nicht arbeiten, weder du noch deine Kinder, weder dein Knecht noch deine Magd, auch nicht deine Tiere oder der Fremde, der bei dir lebt. 11 Denn in sechs Tagen habe ich, der Herr, den Himmel, die Erde und das Meer geschaffen und alles, was lebt. Aber am siebten Tag ruhte ich. Darum habe ich den Sabbat gesegnet und für heilig erklärt.

12 Ehre deinen Vater und deine Mutter, dann wirst du lange in dem Land leben, das ich, der Herr, dein Gott, dir gebe.

13 Du sollst nicht töten!

14 Du sollst nicht die Ehe brechen!

15 Du sollst nicht stehlen!

16 Sag nichts Unwahres über deinen Mitmenschen![a]

17 Du sollst nicht begehren, was deinem Mitmenschen gehört: weder sein Haus noch seine Frau, seinen Knecht oder seine Magd, Rinder oder Esel oder irgendetwas anderes, was ihm gehört.«

18 Als die Israeliten den Donner und den Klang des Horns hörten, als sie die Blitze und den rauchenden Berg sahen, zitterten sie vor Angst und zogen sich vom Fuß des Berges zurück. 19 Sie sagten zu Mose: »Rede nur du mit uns, wir wollen auf dich hören! Gott selbst aber soll nicht mehr zu uns sprechen, sonst sterben wir noch!« 20 Doch Mose beruhigte sie: »Habt keine Angst! Gott ist gekommen, um euch auf die Probe zu stellen. Er will, dass ihr Ehrfurcht vor ihm habt und keine Schuld auf euch ladet.« 21 Das Volk blieb in einiger Entfernung vom Berg stehen. Nur Mose näherte sich der dunklen Wolke, in der Gott war.

Vorschriften für das Errichten von Altären

22 Der Herr sprach zu Mose: »Sag den Israeliten: Ihr habt selbst gesehen, wie ich vom Himmel her zu euch geredet habe. 23 Macht euch keine Götterfiguren aus Silber oder Gold, die ihr außer mir noch verehrt! 24 Errichtet stattdessen für mich einen Altar aus Erde und bringt auf ihm Schafe, Ziegen oder Rinder als Brand- und Friedensopfer dar! Ich selbst werde euch zeigen, wo ihr dies tun und mich anbeten sollt. Dann will ich zu euch kommen und euch segnen.

25 Wenn ihr mir einen Altar aus Steinen errichtet, so verwendet dazu nur unbehauene Feldsteine. Denn ihr würdet den Altar entweihen, sobald ihr ihn mit dem Meißel bearbeitet. 26 Baut den Altar ohne Stufen, damit man euch nicht unter das Gewand sehen kann, wenn ihr hinaufsteigt!«

Die Rechte israelitischer Sklaven und Sklavinnen (5. Mose 15,12‒18)

21 »Gib den Israeliten folgende Gesetze weiter:

Wenn ein Israelit sich wegen seiner Armut als Sklave an einen anderen Israeliten verkauft hat, soll er sechs Jahre lang für ihn arbeiten. Im siebten Jahr soll er freigelassen werden, ohne dass ihn jemand freikaufen muss.

Ist er unverheiratet gekommen, soll er auch als Lediger wieder gehen. Ist er als Verheirateter gekommen, soll er zusammen mit seiner Frau wieder gehen. Hat ihm jedoch sein Herr während dieser Zeit eine Frau gegeben, mit der er nun Kinder hat, dann bleiben die Frau und die Kinder Eigentum des Herrn. Nur der Sklave selbst wird im siebten Jahr wieder frei.

Doch wenn er an seinem Herrn hängt, wenn er seine Frau und die Kinder liebt und darum nicht frei sein will, soll sein Herr mit ihm zum Heiligtum kommen und die Entscheidung dort bestätigen lassen. Danach soll er den Sklaven an den Türpfosten stellen und mit einem spitzen Werkzeug ein Loch in sein Ohrläppchen bohren. Nun muss der Sklave auf Lebenszeit bei seinem Herrn bleiben.

Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie im siebten Jahr nicht zu denselben Bedingungen freigelassen werden wie ein Sklave. Wenn ihr Herr sie für sich als Ehefrau bestimmt hatte, sie ihm aber nicht gefällt, muss er ihren Verwandten anbieten, sie freizukaufen. Er hat nicht das Recht, sie an Ausländer weiterzuverkaufen, denn er hat sein Eheversprechen nicht gehalten.

Hat er sie für seinen Sohn als Frau bestimmt, muss er sie rechtlich einer Tochter gleichstellen.

10 Wenn er sie jedoch selber heiratet und nach ihr noch eine zweite Frau nimmt, darf er die erste nicht benachteiligen. Er muss ihr Nahrung und Kleidung geben und wie bisher den ehelichen Verkehr mit ihr pflegen. 11 Wenn er diese drei Verpflichtungen ihr gegenüber nicht erfüllt, muss er sie freilassen, ohne Geld für sie zu bekommen.«

Strafen für schwere Verbrechen

12 »Wer einen Menschen schlägt und dabei so schwer verletzt, dass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. 13 Hat er ihn aber nicht mit Absicht getötet, sondern durch einen Unfall, den ich, euer Gott, geschehen ließ, dann soll er an einen Ort fliehen, den ich bestimmen werde. 14 Doch wer einen Menschen vorsätzlich und heimtückisch umbringt, der muss sterben. Selbst wenn er an meinem Altar Schutz sucht, sollt ihr ihn von dort wegholen und töten.

15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tod bestraft werden.

16 Wer einen Menschen entführt, muss ebenfalls getötet werden, ganz gleich ob der Entführte schon als Sklave verkauft wurde oder sich noch in der Gewalt des Entführers befindet.

17 Auch wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, muss sterben.«

Körperverletzungen

18 »Wenn ein Mann einen anderen im Streit mit einem Stein oder der Faust so verletzt, dass er zwar nicht stirbt, aber bettlägerig wird, dann soll der Schuldige bestraft werden. 19 Er kann nur dann straffrei bleiben, wenn der Verletzte wieder aufstehen und am Stock umhergehen kann. Er muss ihn aber auf jeden Fall gesundpflegen lassen und für die Zeit entschädigen, in der er nicht arbeiten konnte.

20-21 Schlägt ein Herr seinen Sklaven mit einem Stock so sehr, dass er auf der Stelle stirbt, muss der Besitzer die gerechte Strafe bekommen. Ist der Sklave aber nach ein bis zwei Tagen wieder auf den Beinen, soll der Besitzer nicht bestraft werden; der Sklave ist schließlich sein Eigentum.[b] Dasselbe gilt für Sklavinnen.

22 Wenn Männer im Streit handgreiflich werden und dabei eine schwangere Frau so stoßen, dass sie eine Frühgeburt[c] hat, aber keine weiteren Verletzungen erleidet, soll dem Schuldigen eine Geldstrafe auferlegt werden. Die Höhe der Strafe wird vom Ehemann festgelegt und muss durch ein Gericht bestätigt werden.

23 Wenn die Frau oder das Kind aber einen Schaden davontragen,[d] dann wird die Strafe nach dem Grundsatz festgelegt: Leben um Leben, 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

26 Wenn ein Herr seinen Sklaven so schlägt, dass er dabei ein Auge verliert, soll er ihn zur Entschädigung freilassen. 27 Schlägt er ihm einen Zahn aus, soll er ihn dafür ebenfalls freilassen. Dasselbe gilt für Sklavinnen.«

Schadensersatz

28 »Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass sie sterben, muss das Rind gesteinigt werden, und niemand darf von seinem Fleisch essen; der Besitzer aber geht straffrei aus. 29 Falls aber das Rind schon vorher auf Menschen losgegangen ist und der Besitzer es trotz Warnung nicht eingesperrt hat, muss das Tier gesteinigt werden, und auch der Besitzer soll sterben. 30 Ihr könnt ihm aber die Möglichkeit geben, sich durch ein Sühnegeld freizukaufen. Dieses Geld muss er in voller Höhe zahlen.

31 Das gilt auch dann, wenn das Tier einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt hat. 32 Tötet das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin, muss der Besitzer ihrem Herrn 30 Silberstücke bezahlen, und das Tier soll gesteinigt werden.

33 Wenn jemand die Abdeckung von einer Zisterne wegnimmt oder eine Zisterne neu aushebt und die Öffnung nicht zudeckt, und ein Rind oder Esel fällt hinein, 34 dann muss der Besitzer der Zisterne Schadensersatz leisten. Er soll dem Besitzer des Tieres den Wert erstatten, das tote Tier aber gehört ihm.

35 Wenn ein Rind das eines anderen niederstößt und tötet, sollen beide Besitzer das lebende Rind verkaufen und sich den Erlös teilen; ebenso sollen sie das tote Tier unter sich aufteilen. 36 Wenn aber das Rind schon vorher auf andere Tiere losgegangen ist und sein Besitzer es trotz Warnung nicht eingesperrt hat, dann muss er das tote Rind durch eines seiner Tiere ersetzen; das getötete Tier aber gehört ihm.«

Gesetze zum Schutz des Eigentums

37 »Hat jemand ein Rind oder Schaf gestohlen und es geschlachtet oder verkauft, dann soll er für ein gestohlenes Rind fünf Rinder erstatten und für ein gestohlenes Schaf vier Schafe.

22 Wenn ein Einbrecher bei Nacht auf frischer Tat ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, dann ist der, der ihn getötet hat, kein Mörder. Wenn es aber schon hell war, gilt die Tat als Mord.

Ein Dieb muss das Gestohlene erstatten; besitzt er nichts, soll er als Sklave verkauft werden. Das Geld steht dem Bestohlenen als Entschädigung zu.

Wenn sich ein gestohlenes Tier – ob Rind, Esel, Schaf oder Ziege – noch lebend im Besitz des Diebes befindet, muss er doppelten Ersatz leisten.

Wenn jemand sein Feld oder seinen Weinberg abweiden lässt und das Vieh nicht beaufsichtigt, so dass es das Feld eines anderen abgrast, soll er den Schaden ersetzen: Die besten Früchte seines Weinbergs und das beste Getreide von seinen Feldern muss er dem Geschädigten geben.

Entzündet sich durch ein Feuer Gestrüpp, und die Flammen greifen auf ein benachbartes Feld über und vernichten dort Garben, stehendes Getreide oder junge Ähren, dann muss der Schadensersatz leisten, der das Feuer angezündet hat.

Wenn jemand einem anderen Geld oder wertvolle Gegenstände zur Aufbewahrung anvertraut und sie aus dessen Haus gestohlen werden, soll der Dieb – falls er gefasst wird – das Gestohlene doppelt ersetzen. Wird der Dieb nicht gefasst, muss derjenige, der die Wertgegenstände aufbewahrte, vor mir, eurem Gott, erscheinen, damit herauskommt, ob er selbst die ihm anvertrauten Dinge unterschlagen hat.

Wenn sich zwei Leute um etwas Wertvolles streiten – ganz gleich ob um ein Rind, einen Esel, ein Schaf oder eine Ziege, um Kleider oder um etwas anderes – und jeder behauptet, dass es ihm gehört, dann soll ihr Streitfall vor mich gebracht werden. Wen ich für schuldig erkläre, der soll dem rechtmäßigen Besitzer sein Eigentum doppelt zurückerstatten.

Wenn jemand einem anderen Israeliten einen Esel, ein Rind, ein Schaf, eine Ziege oder sonst ein Tier anvertraut und es dort stirbt, sich verletzt oder gestohlen wird, ohne dass es Zeugen gibt, 10 dann soll der Streit zwischen beiden durch einen Eid vor mir, dem Herrn, geschlichtet werden: Der Beschuldigte soll schwören, dass er sich nicht selbst am Eigentum des anderen vergriffen hat. Der Besitzer muss diese Erklärung gelten lassen, und der Beschuldigte braucht keinen Ersatz zu leisten. 11 Wenn ihm das Tier aber nachweislich gestohlen wurde, soll er es dem Besitzer ersetzen. 12 Hat ein wildes Tier es gerissen, soll er die Überreste als Beweis herbringen; dann muss er keinen Schadensersatz leisten.

13 Wenn sich jemand ein Arbeitstier ausleiht, und es verletzt sich oder stirbt, muss er Schadensersatz leisten, sofern der Besitzer nicht dabei gewesen ist. 14 War der Besitzer dabei, braucht derjenige, der das Tier geliehen hat, keinen Ersatz zu leisten. Hatte er das Tier gemietet, so ist der Schaden mit dem Mietpreis abgegolten.«

Verführung eines Mädchens

15 »Wenn ein Mann ein Mädchen, das noch nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis für sie bezahlen und sie heiraten. 16 Falls sich ihr Vater aber weigert, sie ihm zur Frau zu geben, muss der Mann ihm dennoch den Brautpreis bezahlen, der einer Jungfrau angemessen ist.«

Vergehen, die mit dem Tod bestraft werden

17 »Eine Zauberin sollt ihr nicht am Leben lassen!

18 Jeder, der mit einem Tier verkehrt, muss mit dem Tod bestraft werden.

19 Wer anderen Göttern Opfer darbringt und nicht mir, dem Herrn, allein, der soll mir übereignet werden und sterben.«

Schutzbestimmungen für die Schwachen

20 »Unterdrückt die Fremden nicht und beutet sie nicht aus! Denn ihr selbst seid einmal Fremde in Ägypten gewesen.

21 Benachteiligt die Witwen und Waisen nicht! 22 Wenn ihr es doch tut und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich sie ganz sicher erhören. 23 Mein Zorn wird losbrechen, und ich lasse euch von euren Feinden töten. Dann werden eure Frauen Witwen sein und eure Kinder Waisen!

24 Wenn ihr einem Armen aus meinem Volk Geld leiht, sollt ihr euch nicht daran bereichern. Verlangt keine Zinsen von ihm!

25 Wenn ihr den Mantel eures Schuldners als Pfand nehmt, müsst ihr ihn vor Sonnenuntergang zurückgeben, 26 denn er ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn ihr den Mantel nicht zurückgebt und der Mann zu mir um Hilfe ruft, werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig.«

Verpflichtungen gegenüber Gott

27 »Mich, euren Gott, sollt ihr nicht verhöhnen, und ein Oberhaupt aus eurem Volk sollt ihr nicht verfluchen!

28 Gebt mir rechtzeitig die Opfergaben vom Ertrag eurer Getreidefelder und Weingärten! Auch eure ältesten Söhne sollt ihr mir weihen. 29 Eure erstgeborenen männlichen Rinder, Schafe und Ziegen dürfen sieben Tage lang bei ihrer Mutter bleiben; am achten Tag sollt ihr sie mir als Opfer darbringen.

30 Heilige Menschen sollt ihr sein, die mir allein gehören. Esst darum kein Fleisch von einem Tier, das von Raubtieren gerissen wurde! Wenn ihr einen Kadaver findet, werft ihn den Hunden vor!«

Gerechtigkeit vor Gericht und Feindesliebe

23 »Verbreite kein falsches Gerücht! Weißt du aber sicher, dass jemand Unrecht getan hat, dann darfst du ihn nicht durch eine falsche Aussage entlasten. Folge nicht der Mehrheit, wenn sie im Unrecht ist! Musst du vor Gericht aussagen, sollst du nicht der Mehrheit nach dem Mund reden und so ein gerechtes Urteil verhindern. Du darfst aber auch einen Armen vor Gericht nicht begünstigen!

Wenn du ein Rind oder einen Esel deines Feindes umherirren siehst, dann bring das Tier auf jeden Fall zurück! Wenn der Esel eines Menschen, der dich hasst, unter einer Last zusammengebrochen ist, dann geh nicht einfach vorüber! Hilf deinem Feind, das Tier wieder auf die Beine zu bringen.

Verweigere einem Armen vor Gericht nicht sein Recht! Wenn vor Gericht gelogen wird, beteilige dich nicht daran! Verurteile den Unschuldigen nicht zum Tode, denn ich spreche niemanden frei, der ein solches Unrecht begeht. Nimm keine Bestechungsgeschenke an, denn sie machen die Sehenden blind und verleiten dazu, das Recht zu beugen.

Unterdrückt die Fremden nicht! Ihr wisst ja, wie ihnen zumute sein muss, denn ihr seid selbst einmal Fremde in Ägypten gewesen.«

Sabbatgebote

10 »Sechs Jahre lang sollt ihr eure Felder bewirtschaften und die Ernte einbringen. 11 Aber im siebten Jahr lasst sie brachliegen, sät und erntet nicht! Was dann noch auf ihnen wächst, soll den Armen gehören, und den Rest mag das Wild fressen. Dasselbe gilt für eure Weinberge und Olivenhaine.

12 Sechs Tage lang sollt ihr eure Arbeit tun, aber am siebten Tag sollt ihr ruhen, damit eure Rinder und Esel sich erholen und auch eure Sklaven und die Fremden bei euch sich ausruhen können.

13 Haltet euch an alles, was ich euch befohlen habe! Betet nicht zu anderen Göttern, ich will ihre Namen aus eurem Mund nicht hören!«

Die drei Jahresfeste

14 »Dreimal im Jahr sollt ihr mir zu Ehren ein Fest feiern: 15 Feiert als erstes das Fest der ungesäuerten Brote! Sieben Tage im Monat Abib sollt ihr Brot essen, das ohne Sauerteig gebacken wurde, wie ich es euch befohlen habe. Denn in diesem Monat seid ihr aus Ägypten fortgezogen. Keiner soll mit leeren Händen zu meinem Heiligtum kommen! 16 Feiert dann das Erntefest[e], bei dem ihr mir den ersten Ertrag von dem Getreide darbringt, das ihr ausgesät habt. Als drittes sollt ihr das Fest der Wein- und Obsternte am Ende des Jahres[f] feiern, wenn ihr die Früchte aus den Weinbergen und Gärten geerntet habt. 17 Dreimal im Jahr sollen alle Männer Israels zum Heiligtum kommen und sich dort vor mir, dem Herrn, versammeln.

18 Wenn ihr ein Tier schlachtet und opfert, dürft ihr sein Blut nicht zusammen mit Speisen darbringen, die Sauerteig enthalten! Vom Fett der Tiere, die ihr mir an den Festtagen opfert, darf nichts bis zum nächsten Morgen übrig bleiben.

19 Bringt das Beste vom ersten Ertrag eurer Felder als Gabe in mein Heiligtum! Kocht ein Ziegenböckchen nicht in der Milch seiner Mutter!«

Der Engel des Herrn wird Israel führen

20 »Ich verspreche euch: Ich werde einen Engel vor euch hersenden, der euch auf dem Weg bewahrt und in das Land bringt, das ich für euch bestimmt habe. 21 Achtet ihn und hört auf seine Worte! Widersetzt euch ihm nicht! Er wird euch nicht vergeben, wenn ihr euch gegen ihn auflehnt, denn ich selbst bin in ihm gegenwärtig. 22 Wenn ihr aber bereitwillig auf das hört, was ich euch durch ihn mitteile, dann werden eure Feinde auch meine Feinde sein und eure Gegner meine Gegner.

23 Denn mein Engel wird vor euch herziehen und euch in das Land bringen, in dem jetzt noch die Amoriter, Hetiter, Perisiter, Kanaaniter, Hiwiter und Jebusiter leben. Alle diese Völker rotte ich aus. 24 Werft euch nicht vor ihren Göttern nieder und betet sie nicht an! Übernehmt auch nicht die heidnischen Bräuche dieser Völker! Ihr müsst ihre Götterfiguren zerstören und ihre heiligen Steinsäulen kurz und klein schlagen. 25 Dient mir, dem Herrn, eurem Gott! Dann werde ich euch reichlich Essen und Trinken geben und Krankheiten von euch fernhalten. 26 In eurem Land wird keine Frau Fehlgeburten haben, keine wird unfruchtbar sein; ich werde euch ein langes Leben schenken.

27 Den Völkern, zu denen ihr kommt, werde ich Angst und Schrecken einjagen; aus lauter Verwirrung werden eure Feinde Hals über Kopf vor euch fliehen. 28 Ich lasse Hornissen ausschwärmen[g], um die Hiwiter, Kanaaniter und Hetiter davonzujagen. 29 Aber ich werde sie nicht alle auf einmal vertreiben, sonst ist das Land menschenleer und öde, und die wilden Tiere vermehren sich so sehr, dass sie euch schaden. 30 Ich werde die Bewohner des Landes nach und nach vertreiben, bis euer Volk so groß geworden ist, dass ihr ganz Kanaan in Besitz nehmen könnt.

31 Euer Land wird vom Roten Meer bis zum Mittelmeer reichen und von der Wüste im Süden bis zum Euphrat; so habe ich es bestimmt. Die Menschen, die jetzt dort wohnen, gebe ich in eure Hand. Ihr werdet sie vertreiben, während ihr immer weiter vordringt. 32 Schließt keinen Bund mit ihnen und ihren Göttern! 33 Sie dürfen nicht in eurem Land bleiben, sonst verführen sie euch noch dazu, mir untreu zu werden. Denn wenn ihr ihre Götter verehrt, wird euch das zum Verhängnis!«

Footnotes

  1. 20,16 Wörtlich: Sag nicht als falscher Zeuge gegen deinen Mitmenschen aus!
  2. 21,20‒21 Oder: Bleibt der Sklave aber noch ein bis zwei Tage am Leben, soll der Besitzer nicht bestraft werden; der Verlust seines Eigentums ist Strafe genug.
  3. 21,22 Oder: Fehlgeburt.
  4. 21,23 Oder: Wenn die Frau aber noch weiteren Schaden erleidet.
  5. 23,16 Sonst Wochenfest genannt. Vgl. »Wochenfest« in den Sacherklärungen.
  6. 23,16 Gemeint ist das Ende des landwirtschaftlichen Jahres im September/Oktober.
  7. 23,28 Wörtlich: Ich werde die Hornisse senden. – Möglicherweise hier Sinnbild für die Panik, die solche stechenden Insekten verbreiten können.

Der Bau des heiligen Zeltes (Kapitel 25–40)

Gott will bei seinem Volk wohnen

25 Der Herr sprach zu Mose: 2-3 »Sag den Israeliten, sie sollen für mich eine Abgabe entrichten! Jeder, dem es am Herzen liegt, soll etwas von den folgenden Dingen für mich geben: Gold, Silber und Bronze, violette, purpurrote und karmesinrote Wolle, feines Leinen, Ziegenhaar, rot gefärbte Felle von Schafböcken, Tachasch-Leder[a], Akazienholz, Öl für den Leuchter, wohlriechende Gewürze für das Salböl und die Weihrauchmischung, Onyx-Steine und andere Edelsteine, die auf dem Schurz und der Brusttasche des Priesters eingesetzt werden können. Die Israeliten sollen mir aus diesen Materialien ein Heiligtum bauen, denn ich will bei ihnen wohnen. Fertigt das Heiligtum und alles, was dazugehört, genau so an, wie ich es dir jetzt zeigen werde!«

Die Bundeslade

10 »Die Israeliten sollen einen Kasten aus Akazienholz bauen, eineinviertel Meter lang, einen Dreiviertelmeter breit und ebenso hoch. 11 Innen und außen sollen sie ihn mit reinem Gold überziehen und auf der Oberseite ringsum eine goldene Zierleiste anbringen. 12 Lass vier Ringe gießen, die ebenfalls aus Gold bestehen. Sie werden an den vier unteren Ecken des Kastens befestigt, je zwei Ringe an jeder Längsseite. 13 Dann sollen Tragstangen aus Akazienholz angefertigt und mit Gold überzogen werden. 14 Sie werden durch die Ringe an den Längsseiten des Kastens gesteckt, damit man ihn daran tragen kann. 15 Die Tragstangen müssen stets an ihrem Ort bleiben und dürfen nicht mehr aus den Ringen herausgezogen werden. 16 In die Bundeslade sollst du die beiden Steintafeln legen, die ich dir geben werde. Auf ihnen sind meine Gebote und Weisungen niedergeschrieben.

17 Lass auch eine Deckplatte aus reinem Gold für den Kasten herstellen, eineinviertel Meter lang und einen Dreiviertelmeter breit. 18-19 Dann sollen zwei Keruben aus massivem Gold geschmiedet werden, die an den beiden Enden der Deckplatte stehen. Die Platte und die beiden Figuren sollen aus einem Stück gearbeitet sein. 20 Die Keruben breiten ihre Flügel nach oben aus und beschirmen die Deckplatte, die Gesichter sind einander zugewandt und ihre Augen auf die Platte gerichtet.

21 Die Deckplatte soll die Bundeslade verschließen, in der die beiden Steintafeln mit den Geboten liegen, die ich dir geben werde. 22 An dieser Stelle, über der Bundeslade zwischen den beiden Keruben, will ich mich dir offenbaren und dir alles sagen, was du den Israeliten weitergeben sollst.«

Der Tisch für die Gott geweihten Brote

23 »Lass einen Tisch aus Akazienholz anfertigen, einen Meter lang, einen halben Meter breit und einen Dreiviertelmeter hoch. 24 Er soll mit reinem Gold überzogen sein und ringsum eine goldene Zierleiste haben. 25 Auf die Tischplatte soll eine 8 Zentimeter hohe Umrandung aus Gold aufgesetzt werden, die auch wieder ringsum mit einer goldenen Leiste verziert wird. 26 Lass vier Ringe aus massivem Gold gießen und sie an den vier Seiten anbringen, wo die Tischbeine anfangen. 27 Die Ringe sollen dicht unter der Goldumrandung befestigt sein; sie müssen die Stangen halten, mit denen man den Tisch trägt. 28 Auch die Stangen sollen aus Akazienholz gefertigt und mit Gold überzogen sein.

29 Lass Schüsseln und Schalen, Kannen und Opferschalen machen, alles aus reinem Gold. Aus ihnen soll man das Trankopfer ausgießen. 30 Auf dem Tisch sollen stets die Brote liegen, die mir geweiht sind.«

Der siebenarmige Leuchter

31 »Lass einen Leuchter aus reinem Gold anfertigen. Fuß und Schaft sollen geschmiedet sein, und am Schaft sollen sich Kelche in Form von Knospen und Blüten befinden. Sie werden nicht aufgesetzt, sondern aus einem Stück mit dem Leuchter gearbeitet. 32 Vom Schaft gehen sechs Seitenarme aus, drei nach jeder Seite. 33 Jeder Arm soll mit drei Kelchen verziert sein, die wie die Knospen und Blüten des Mandelbaums aussehen, 34 der Schaft selbst mit vier solchen Kelchen. 35 Drei davon sollen jeweils unter den Ansätzen der Seitenarme angebracht werden. 36 Die Seitenarme und Kelche sollen wie der ganze Leuchter aus einem einzigen Stück reinem Gold geschmiedet sein.

37 Lass sieben Lampen anfertigen und sie mit dem Docht nach vorne auf die Arme des Leuchters setzen, damit sie den Raum erhellen. 38 Die dazugehörigen Dochtscheren und Schalen[b] sollen ebenfalls aus reinem Gold sein. 39 Aus 35 Kilogramm reinem Gold sollst du den Leuchter und alle diese Gegenstände herstellen lassen. 40 Achte genau darauf, dass alles nach dem Vorbild angefertigt wird, das ich dir hier auf dem Berg zeige!«

Decken und Wände für das heilige Zelt

26 »Für meine heilige Wohnung sollst du zehn Bahnen Zelttuch weben lassen. Verwendet dazu violette, purpurrote und karmesinrote Wolle sowie feines Leinen. Auf den Zeltbahnen sollen Bilder von Keruben gestickt sein. Die Bahnen müssen alle gleich groß sein, nämlich 14 Meter lang und 2 Meter breit. Jeweils fünf von ihnen sollen an den Längsseiten aneinandergenäht werden, so dass zwei große Zeltdecken entstehen. Um diese beiden Decken verbinden zu können, müssen an einer Längsseite jeder Decke 50 Schlaufen aus violett gefärbter Wolle angebracht werden, also 50 Schlaufen an der einen und ebenso viele an der anderen Zeltdecke. Legt die beiden Decken so aneinander, dass die Schlaufen einander gegenüberstehen. Dann lass 50 goldene Haken schmieden, die jeweils zwei gegenüberliegende Schlaufen verbinden und so die beiden Decken zu einem Stück zusammenfügen.

7-8 Lass außerdem elf Zeltbahnen aus Ziegenhaar weben, jede davon 15 Meter lang und 2 Meter breit! Sie sollen über das erste Zelt gelegt werden und es überdachen. Fünf dieser Bahnen werden an den Längsseiten zu einem Stück verbunden, die übrigen sechs zu einem zweiten. Die sechste Bahn des zweiten Zeltstücks soll doppelt gelegt werden. Sie bildet später an der Vorderseite des Zeltes die Überdachung des Eingangs.

10 Um die beiden Zeltstücke verbinden zu können, müssen jeweils an einer Längsseite 50 Schlaufen angebracht werden. 11 Dann lass 50 Bronzehaken herstellen und mit ihnen die beiden Zeltstücke zusammenfügen. 12 Diese zweite Zeltdecke reicht an der Rückwand des Heiligtums einen Meter über die erste Decke hinaus. 13 An den Längsseiten überragt die Ziegenhaardecke die darunterliegende wollene Decke jeweils um einen halben Meter, so dass diese vollständig bedeckt ist.

14 Als Schutz für die beiden Zeltdecken sollst du ein Dach aus rot gefärbten Fellen von Schafböcken nähen lassen und darüberlegen. Über dieses Felldach muss noch eine Schutzdecke aus Tachasch-Leder gespannt werden.

15 Lass Platten aus Akazienholz fertigen, die – aufrecht gestellt – die Wände des Heiligtums bilden sollen. 16 Jede Platte soll 5 Meter lang und einen Dreiviertelmeter breit sein. 17 Alle Platten müssen an der kurzen Seite zwei Zapfen haben, die parallel angeordnet sind. 18 Es werden 20 Platten für die südliche Längsseite des Zeltes benötigt, 19 dazu 40 silberne Sockel, auf denen die Platten stehen. Zwei Sockel gehören unter jede Platte, für jeden Zapfen einer. 20 Für die nördliche Längsseite des Zeltes werden ebenfalls 20 Platten benötigt 21 und 40 silberne Sockel, auf denen die Platten stehen, je zwei Sockel unter jeder Platte. 22 Für die schmale Rückseite im Westen sollst du sechs Platten fertigen lassen, 23 zwei weitere Wandteile werden für die Ecken an der Rückseite des Zeltes gebraucht. 24 Sie sollen auf ganzer Länge gewinkelt und an ihrem oberen Ende durch einen Ring befestigt sein, um so die Eckkonstruktion der Wände zu bilden. 25 Die Rückseite besteht also insgesamt aus acht Platten mit sechzehn silbernen Sockeln, jeweils zwei Sockeln unter einer Platte.

26-27 Lass außerdem Querbalken aus Akazienholz anfertigen, jeweils fünf Stück für jede Längsseite und die westliche Querseite. Diese Balken sollen die aufrecht stehenden Platten zusammenhalten. 28 Der mittlere Balken soll auf halber Höhe an der ganzen Wand entlanglaufen, von vorn bis hinten. 29 Die Querbalken werden durch goldene Ringe gesteckt, die in den Platten verankert sind. Platten und Querbalken müssen vollständig mit Gold überzogen sein.

30 Aus diesen Teilen sollst du meine heilige Wohnung errichten, ganz so, wie ich es dir hier auf dem Berg zeige.«

Vorhänge für das heilige Zelt

31 »Lass einen Vorhang weben aus violetter, purpurroter und karmesinroter Wolle und feinem Leinen, kunstvoll verziert mit Bildern von Keruben. 32 Er soll mit goldenen Haken an vier Pfosten aus Akazienholz aufgehängt werden. Die Pfosten müssen mit Gold überzogen sein und auf silbernen Sockeln stehen. 33 Der Vorhang trennt den heiligen Vorraum vom Allerheiligsten, in dem die Bundeslade stehen soll.

Sobald der Vorhang an den Haken aufgehängt ist, bring die Bundeslade mit den Steintafeln hinein. 34 Wenn sie im Allerheiligsten steht, dann lass die Deckplatte darauflegen.

35 Der Tisch mit den Broten, die mir geweiht sind, soll vor dem Vorhang im heiligen Vorraum an der Nordseite des Zeltes aufgestellt werden. Gegenüber, an der Südseite im Vorraum, hat der goldene Leuchter seinen Platz.

36 Ein weiterer Vorhang wird für den Zelteingang benötigt, ebenfalls aus violetter, purpurroter und karmesinroter Wolle sowie aus feinem Leinen, bunt und kunstvoll gewebt. 37 Lass diesen Vorhang mit goldenen Haken an fünf Akazienholzpfosten aufhängen, die mit Gold überzogen sind und auf gegossenen Bronzesockeln stehen.«

Der Brandopferaltar

27 »Lass einen Altar aus Akazienholz anfertigen; er soll quadratisch sein: zweieinhalb Meter lang und ebenso breit. Die Höhe beträgt eineinhalb Meter. An den vier oberen Ecken sollen Hörner hervorragen. Die Hörner dürfen nicht aufgesetzt, sondern müssen Teil der Seitenwände sein. Der ganze Altar soll mit Bronze überzogen werden. Auch die dazugehörigen Gefäße und Werkzeuge müssen aus Bronze sein: die Aschenkübel, Schaufeln, Fleischgabeln, Feuerbecken und Schalen zum Auffangen des Blutes.

Lass einen Gitterrahmen aus Bronze anfertigen und bring an den vier Ecken je einen Ring aus Bronze an. Der Gitterrahmen soll unter dem Altar befestigt werden können und ihn ringsum bis zur halben Höhe umschließen. Dazu müssen noch Akazienholzstangen angefertigt werden, die mit Bronze überzogen sind. Die Stangen sollen für den Transport durch die Ringe an beiden Seiten des Altars gesteckt werden.

Der Altar soll aus Brettern zusammengesetzt werden und innen hohl sein. Die Handwerker müssen ihn genau so bauen, wie ich es dir hier auf dem Berg zeige.«

Der Vorhof

»Um das heilige Zelt herum soll ein Vorhof abgegrenzt werden. Die Abgrenzung an der Südseite muss 50 Meter lang sein und aus Vorhängen von feinem Leinen bestehen. 10 Die Vorhänge werden mit silbernen Haken und Stangen an 20 Holzpfosten befestigt, die auf Bronzesockeln stehen. 11 Die Abgrenzung auf der Nordseite soll ebenfalls 50 Meter lang sein; sie besteht aus den gleichen Vorhängen, die mit silbernen Haken und Stangen an 20 Holzpfosten mit Bronzesockeln hängen. 12 An der Westseite des Vorhofs sollen auf einer Breite von 25 Metern die Vorhänge an 10 Holzpfosten hängen, deren Sockel aus Bronze bestehen.

13 Auch auf der Ostseite, in Richtung Sonnenaufgang, soll der Vorhof 25 Meter breit sein. 14-16 An dieser Seite befindet sich sein Eingang. Links und rechts vom Eingang hängen Vorhänge auf einer Breite von je 7,5 Metern an jeweils drei Holzpfosten auf Bronzesockeln. Vor dem Eingang ist ebenfalls ein Vorhang angebracht, 10 Meter breit, bunt und kunstvoll gewebt aus violetter, purpurroter und karmesinroter Wolle und feinem Leinen. Ihn halten vier Holzpfosten auf Bronzesockeln.

17 Alle Pfosten stehen auf Sockeln aus Bronze, und die Vorhänge sind mit silbernen Haken und Stangen an den Pfosten befestigt. 18 Die Länge des Vorhofs beträgt 50 Meter, seine Breite 25 Meter. Die Vorhänge sind 2,5 Meter hoch, als Vorhangstoff soll feines Leinen verwendet werden. Die Sockel der Pfosten müssen aus Bronze sein. 19 Alle Gefäße und Werkzeuge für den Dienst im heiligen Zelt sollen aus Bronze hergestellt sein, auch die Pflöcke für das heilige Zelt und für die Vorhänge des Vorhofs.«

Das Öl für den Leuchter (3. Mose 24,1‒4)

20 »Sag den Israeliten, sie sollen dir reines Olivenöl von bester Qualität für den Leuchter bringen, damit die Lampen ständig brennen. 21 Im heiligen Zelt, vor dem Vorhang zum Allerheiligsten und der Bundeslade, müssen Aaron und seine Söhne den Leuchter aufstellen. Sie sollen immer wieder Öl nachfüllen, damit er vom Abend bis zum Morgen brennt und mein Heiligtum erhellt. Diese Weisung gilt für euch und alle kommenden Generationen!«

Die Kleidung der Priester

28 »Ruf deinen Bruder Aaron und seine Söhne Nadab, Abihu, Eleasar und Itamar herbei! Von allen Israeliten habe ich sie ausgewählt, mir als Priester zu dienen. Lass für deinen Bruder Aaron Kleider anfertigen, würdevoll und prächtig, seinem heiligen Priesteramt angemessen! Gib diesen Auftrag an alle aus deinem Volk weiter, die ich dazu begabt und mit Weisheit erfüllt habe. Sie sollen die Gewänder anfertigen, in denen Aaron zum Priester geweiht wird und mir dient.

Die Priesterkleidung besteht aus folgenden Teilen: der Brusttasche, dem Priesterschurz, dem Obergewand, dem gewebten Untergewand, dem Turban und dem Gürtel. Diese heiligen Kleidungsstücke sollen für deinen Bruder Aaron und seine Nachfolger angefertigt werden. Dann kann er mir als Priester dienen. Die Stoffe für die Priesterkleidung sind die gleichen wie für das Zelt: violette, purpurrote und karmesinrote Wolle, feines Leinen und Goldfäden.«

Der Priesterschurz

»Der Priesterschurz soll aus Goldfäden, aus violetter, purpurroter und karmesinroter Wolle sowie aus feinem Leinen angefertigt werden, bunt und kunstvoll gewebt. Er soll zwei Bänder haben, die über die Schultern gelegt und vorn und hinten an ihm befestigt werden. Außerdem soll ein Gürtel daran sein, mit dem der Schurz zusammengebunden werden kann. Er besteht aus denselben Stoffen: aus Goldfäden, violetter, purpurroter und karmesinroter Wolle sowie aus feinem Leinen.

Dann such zwei kostbare Onyx-Steine aus und lass die Namen der zwölf Stämme Israels darauf eingravieren: 10 jeweils sechs Namen auf einen Stein, in der Reihenfolge, in der die Stammväter geboren wurden. 11 So wie man ein Siegel in Stein eingraviert, sollen die Namen der Stämme in die Edelsteine eingraviert werden. Dann lass die Steine in Gold fassen 12 und auf die Schulterstücke des Priesterschurzes aufsetzen. Wenn Aaron in das Heiligtum geht, trägt er die Namen der Israeliten auf seinen Schultern, und ich, der Herr, werde dann stets an sie denken.

13 Lass außerdem zwei goldene Spangen für die Schulterstücke schmieden, 14 dazu zwei Kettchen aus reinem Gold, wie Schnüre gedreht. Die Kettchen sollen mit den Spangen verbunden werden.«

Die Brusttasche

15 »Lass eine Brusttasche anfertigen; in ihr sollen die Lose aufbewahrt werden, mit denen ihr meinen Willen erfragen könnt. Sie soll kunstvoll gestaltet sein und aus den gleichen Stoffen gewebt werden wie der Priesterschurz: aus Goldfäden, violetter, purpurroter und karmesinroter Wolle sowie aus feinem Leinen. 16 Die Tasche soll quadratisch sein, jede Seite 25 Zentimeter lang; dazu wird der Stoff doppelt gelegt.

17 Lass die Tasche mit vier Reihen goldgefasster Edelsteine besetzen. Die erste Reihe besteht aus je einem Karneol, Topas und Smaragd, 18 die zweite Reihe aus einem Rubin, Saphir und Jaspis, 19 die dritte Reihe aus einem Hyazinth, Achat und Amethyst, 20 die vierte Reihe aus einem Türkis, Onyx und Nephrit. 21 Die zwölf Steine stehen für die zwölf Stämme Israels; auf jedem Stein soll ein Stammesname eingraviert werden, auf dieselbe Art, wie man ein Siegel herstellt.

22 An der Brusttasche sollen die goldenen gedrehten Kettchen angebracht werden. 23-24 Zur Befestigung dienen zwei goldene Ringe an den beiden oberen Ecken der Tasche. 25 Die anderen Enden der beiden Kettchen führen zu den goldenen Spangen vorn an den Schulterbändern des Priesterschurzes. 26 Auch an den unteren Ecken der Tasche sollen zwei goldene Ringe befestigt werden, und zwar auf der Innenseite, die dem Priesterschurz zugewandt ist. 27 Zwei weitere Ringe aus Gold werden von vorne mit den Schulterstücken des Priesterschurzes verbunden, an deren unterem Ende, dicht bei dem Gürtel, der den Priesterschurz hält. 28 Die Ringe der Brusttasche sollen mit Schnüren aus violettem Purpur mit den Ringen am Priesterschurz verbunden werden. So liegt die Brusttasche oberhalb des Gürtels und kann nicht verrutschen.

29 Wenn Aaron dann ins Heiligtum geht, trägt er die Steine mit den Namen der Stämme Israels an seinem Herzen. So werde ich immer an mein Volk erinnert.

30 In der Brusttasche sollen die beiden Lose ›Urim‹ und ›Tummim‹ aufbewahrt werden. Diese Lose zeigen an, was ich für das Volk Israel entscheide; darum soll Aaron sie immer bei sich haben, wenn er zu mir ins Heiligtum kommt.«

Das Obergewand

31 »Lass ein Obergewand aus violetter Wolle weben, das der Priester unter dem Priesterschurz tragen soll! 32 Die Halsöffnung in der Mitte soll mit einem gewebten Kragen verstärkt werden, damit sie nicht einreißt, ähnlich wie bei einem ledernen Panzerhemd. 33-34 Am unteren Saum des Gewandes werden ringsum Granatäpfel aus violettem, purpurrotem und karmesinrotem Stoff angebracht und dazwischen kleine goldene Glöckchen, immer abwechselnd.

35 Aaron soll das Gewand tragen, wenn er seinen Dienst ausübt. Man soll das Klingeln hören, wenn er zu mir ins Heiligtum hereinkommt und wenn er wieder hinausgeht. Dann wird er nicht sterben.«

Footnotes

  1. 25,5 Vermutlich handelt es sich beim Tachasch um einen Meeressäuger wie Delfin, Seehund oder Seekuh.
  2. 25,38 Vermutlich wurden diese benutzt, um Öl nachzufüllen und die ausgebrannten Dochte aus dem heiligen Zelt zu tragen.