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18 was er von jeher angekündigt hat[a].‹«

19 »Deshalb steht für mich die Entscheidung fest«, ´fuhr Jakobus fort.` »Wir dürfen es den Nichtjuden, die zu Gott umkehren, nicht unnötig schwer machen. 20 Allerdings sollten wir sie in einem Brief dazu auffordern, folgende Dinge zu unterlassen: jede Verunreinigung durch Götzenverehrung[b] und ´jede Form von` Unmoral[c] sowie den Genuss von Blut und von nicht ausgeblutetem Fleisch.[d]

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Footnotes

  1. Apostelgeschichte 15:18 W was von jeher bekannt ist. Amos 9,11.12 und Jesaja 45,21; vergleiche Jeremia 12,15.16 und Sacharja 8,20-23. AL(2) Das sagt der Herr, der diese Dinge ausführt. Dem Herrn ist sein Werk / sind seine Werke von Ewigkeit her bekannt.
  2. Apostelgeschichte 15:20 Od durch Speisen, die den Götzen geopfert wurden. W durch Götzen.
  3. Apostelgeschichte 15:20 Od Blutschande (siehe die in 3. Mose 18,6-18 verbotenen sexuellen Beziehungen mit Angehörigen). Entsprechend in Vers 29 und in Kapitel 21,25.
  4. Apostelgeschichte 15:20 Einen möglichen Hintergrund für dieses vierfache Verbot bilden die Opfermahlzeiten in den Götzentempeln, bei denen alle hier untersagten Dinge praktiziert wurden. Denkbar ist auch, den Beschluss vor dem Hintergrund von 3. Mose 17 und 18 zu verstehen. Dort finden sich Parallelen zu allen hier aufgestellten Forderungen (zur Götzenverehrung und zum Götzenopferfleisch vergleiche 3. Mose 17,7-9, zum Blut 3. Mose 17,10-12, zum nicht ausgebluteten Fleisch 3. Mose 17,13-16, zur sexuellen Unmoral 3. Mose 18,6-23), und die Anweisungen gelten ausdrücklich auch für Ausländer, die in Israel leben (siehe 3. Mose 17,8.10.12.13.15; 18,26).