28 Wenn herauskommt, dass sich ein Mann an einer jungen Frau vergangen hat, die noch nicht verlobt ist, 29 dann muss er ihrem Vater 50 Silberstücke zahlen und sie heiraten. Er darf sich sein Leben lang nicht von ihr trennen, weil er sie gezwungen hat, mit ihm zu schlafen.

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28 Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also,

29 so soll, der bei ihr geschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Silberlinge geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang.

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