Add parallel Print Page Options

Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, wenn er drischt.

Die Schwagerpflicht

Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen stirbt, und er hatte keinen Sohn, so soll die Frau des Verstorbenen nicht einem fremden Mann von auswärts gehören, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten.

Und es soll geschehen: Der erste Sohn, den sie gebiert, soll den Namen seines verstorbenen Bruders weiterführen,[a] damit sein Name nicht aus Israel ausgelöscht wird.

Read full chapter

Footnotes

  1. (25,6) d.h. er soll dessen Namen tragen und damit als Sohn des Verstorbenen gelten (vgl. 1Mo 38,9).