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Du sollst dem Ochsen, wenn er drischt, das Maul nicht verbinden[a].

Die Schwagerpflicht

Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen. Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders erzogen werden, damit sein Name nicht aus Israel verschwinde[b].

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Footnotes

  1. 5 Mose 25:4 + 1Ko 9:9; +1Ti 5:18
  2. 5 Mose 25:6 vg. Mt 22:24 Mk 12:19 Lk 20:28