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Ehescheidung

24 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief[a] schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Frau geworden ist, und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat

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Footnotes

  1. 5 Mose 24:1 + Mt 5:11; + Mt 19:7; + Mk 10:4