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13 Du sollst ihn nicht verschonen, sondern du sollst das unschuldige Blut aus Israel wegtun;[a] so wird es dir gut gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst die Grenze deines Nächsten nicht verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du in dem Land erben wirst, das dir der Herr, dein Gott, zum Besitz geben will.

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Schuld oder wegen irgendeiner Sünde, mit der man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen.

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Footnotes

  1. (19,13) Der Mord an einem Unschuldigen musste bestraft werden; wenn das nicht geschah, würde Gott ein Gericht über das Volk bringen (vgl. u.a. 1Mo 4,10; 1Mo 9,5-6).