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11 Im zweiten Monat, am vierzehnten Tag sollen sie es zur Abendzeit halten und sollen es mit ungesäuertem [Brot] und bitteren Kräutern essen,

12 und sie sollen nichts davon übrig lassen bis zum Morgen, auch keinen Knochen an ihm zerbrechen; nach der ganzen Passahordnung sollen sie es halten.

13 Der Mann aber, der rein und nicht auf der Reise ist und es unterlässt, das Passah zu halten, eine solche Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk, weil sie die Opfergabe des Herrn nicht zur bestimmten Zeit dargebracht hat; ein solcher Mann soll seine Sünde tragen!

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