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Die Gersoniter

21 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

22 Stelle die Gesamtzahl der Söhne Gersons fest, nach ihren Vaterhäusern, nach ihren Sippen;

23 von 30 Jahren an und darüber, bis zum fünfzigsten Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.

24 Das soll aber der Dienst der Sippen der Gersoniter sein, worin sie dienen und was sie tragen sollen:

25 Sie sollen die Teppiche der Wohnung tragen und die Stiftshütte, ihre Decke und die Decke aus Seekuhfellen, die oben darüber ist, und den Vorhang am Eingang der Stiftshütte;

26 auch die Umhänge des Vorhofs und den Vorhang vom Eingang des Tores zum Vorhof, der rings um die Wohnung und den Altar her ist, auch ihre Seile und ihre Dienstgeräte, samt allem, womit gearbeitet wird; das sollen sie besorgen.

27 Nach dem Befehl Aarons und seiner Söhne soll der ganze Dienst der Söhne der Gersoniter geschehen, bei allem, was sie zu tragen und was sie zu verrichten haben; ihr sollt ihnen alle ihre Aufgaben beim Tragen sorgfältig zuweisen.

28 Das ist der Dienst der Sippen der Söhne der Gersoniter an der Stiftshütte und was sie unter der Aufsicht[a] Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters zu besorgen haben.

Die Merariter

29 Auch die Söhne Meraris sollst du mustern, nach ihren Vaterhäusern und ihren Sippen;

30 von 30 Jahren an und darüber, bis zum fünfzigsten Jahr, sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen für die Arbeit an der Stiftshütte.

31 Und dies ist ihre Aufgabe beim Tragen, entsprechend ihrem ganzen Dienst an der Stiftshütte: die Bretter der Wohnung und ihre Riegel und ihre Säulen und ihre Füße,

32 dazu die Säulen des Vorhofs ringsum und ihre Füße und ihre Nägel und ihre Seile, samt allen ihren Geräten und aller Arbeit, die an ihnen getan werden muss; ihr sollt ihnen die Geräte, die sie zu tragen haben, mit Namen zuweisen.

33 Das ist der Dienst der Sippen der Söhne Meraris, entsprechend ihrem ganzen Dienst an der Stiftshütte unter der Aufsicht Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters.

Die Musterung der dienstfähigen Leviten

34 Und Mose und Aaron samt den Fürsten der Gemeinde musterten die Kahatiter nach ihren Vaterhäusern und ihren Sippen,

35 von 30 Jahren an und darüber, bis zu 50 Jahren, alle Diensttauglichen für die Arbeit an der Stiftshütte.

36 Und ihre Musterung nach ihren Sippen ergab 2 750.

37 Das sind die Gemusterten der Sippen der Kahatiter, alle die, welche Dienst tun konnten an der Stiftshütte, die Mose und Aaron musterten nach dem Befehl des Herrn unter der Führung Moses.

38 Auch die Söhne Gersons wurden gemustert nach ihren Vaterhäusern und ihren Sippen,

39 von 30 Jahren an und darüber, bis zu 50 Jahren, alle Diensttauglichen für die Arbeit an der Stiftshütte.

40 Und ihre Musterung nach ihren Sippen und ihren Vaterhäusern ergab 2 630.

41 Das sind die Gemusterten der Sippen der Söhne Gersons, die tauglich waren für den Dienst an der Stiftshütte, die Mose und Aaron musterten nach dem Befehl des Herrn.

42 Auch die Söhne Meraris wurden gemustert nach ihren Vaterhäusern und ihren Sippen,

43 von 30 Jahren an und darüber, bis zu 50 Jahren, alle Diensttauglichen für die Arbeit an der Stiftshütte.

44 Und die Musterung nach ihren Sippen ergab 3 200.

45 Das sind die Gemusterten der Sippen der Söhne Meraris, die Mose und Aaron einsetzten nach dem Befehl des Herrn durch Mose.

46 Alle Gemusterten, die eingestellt wurden, als Mose und Aaron samt den Fürsten Israels die Leviten zählten nach ihren Sippen und ihren Vaterhäusern,

47 von 30 Jahren an und darüber, bis zu 50 Jahren, alle, die antraten zur Verrichtung irgendeines Dienstes oder um eine Last zu tragen an der Stiftshütte;

48 alle Gemusterten zählten 8 580.

49 Nach dem Befehl des Herrn musterte man sie unter der Leitung Moses, jeden Einzelnen für seinen Dienst und für seine Traglast, und sie wurden von ihm eingesetzt, wie der Herr es Mose geboten hatte.

Entfernung der Unreinen aus dem Lager

Und der Herr redete zu Mose und sprach:

Gebiete den Kindern Israels, dass sie jeden Aussätzigen aus dem Lager hinausschicken, und jeden, der einen Ausfluss hat, und jeden, der an einem Toten unrein geworden ist!

Sowohl Männer als auch Frauen sollt ihr hinausschicken; vor das Lager sollt ihr sie hinausschicken, damit sie nicht ihr Lager verunreinigen, da ich doch in ihrer Mitte wohne!

Und die Kinder Israels machten es so und schickten sie vor das Lager hinaus; wie der Herr zu Mose geredet hatte, genau so machten es die Kinder Israels.

Bußgeld für Veruntreuung

Und der Herr redete zu Mose und sprach:

Sage den Kindern Israels: Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine Sünde begeht, wie die Menschen sie begehen, und gegen den Herrn Untreue verübt, sodass die betreffende Seele Schuld auf sich geladen hat,

so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben: Und zwar soll [der Betreffende] seine Schuld in ihrem vollen Betrag wiedererstatten, und den fünften Teil davon dazufügen und es dem geben, an dem er schuldig geworden ist.

Ist aber kein nächster Blutsverwandter da, dem man die Schuld erstatten kann, so fällt die dem Herrn zu erstattende Schuld dem Priester zu, zusätzlich zu dem Widder der Versöhnung, mit dem man für ihn Sühnung erwirkt.

Ebenso soll jedes Hebopfer von allen heiligen [Gaben], welche die Kinder Israels dem Priester darbringen, ihm gehören;

10 ja, ihm sollen die heiligen [Gaben] eines jeden gehören; wenn jemand dem Priester etwas gibt, so gehört es ihm.

Das Gesetz des Eifersuchtsopfers

11 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

12 Sage den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn die Frau irgendeines Mannes sich vergeht und ihm untreu wird,

13 und es liegt jemand zur Begattung bei ihr, aber es bleibt vor den Augen ihres Mannes verborgen, weil sie sich im Geheimen verunreinigt hat, und es ist weder ein Zeuge gegen sie da noch ist sie ertappt worden;

14 wenn dann der Geist der Eifersucht über ihn kommt, sodass er auf seine Frau eifersüchtig wird, weil sie sich [tatsächlich] verunreinigt hat — oder wenn der Geist der Eifersucht über ihn kommt, sodass er auf seine Frau eifersüchtig wird, obwohl sie sich nicht verunreinigt hat —,

15 so soll der Mann seine Frau zum Priester führen und um ihretwillen ein Opfer für sie bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl. Er soll aber kein Öl daraufgießen noch Weihrauch darauftun; denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer des Gedenkens, damit der Schuld gedacht wird.

16 Und der Priester soll sie herbeiführen und vor den Herrn stellen.

17 Und der Priester soll heiliges Wasser nehmen in einem irdenen Gefäß; und der Priester soll Staub vom Boden der Wohnung nehmen und in das Wasser tun.

18 Dann soll der Priester die Frau vor den Herrn stellen und ihr Haupt entblößen und das Speisopfer des Gedenkens, das ein Speisopfer der Eifersucht ist, auf ihre Hände legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben;

19 und er soll die Frau schwören lassen und zu ihr sagen: »Wenn kein Mann bei dir gelegen hat und wenn du, die du deinem Mann angehörst,[b] nicht in Unreinheit abgewichen bist, so sollst du von diesem bitteren, fluchbringenden Wasser unversehrt bleiben;

20 bist du aber abgewichen, obwohl du deinem Mann angehörst, und hast dich verunreinigt, indem jemand bei dir gelegen hat außer deinem Mann —

21 (und der Priester lasse dann die Frau den Schwur des Fluches schwören, und der Priester sage zu der Frau): Der Herr setze dich zum Fluch und zum Schwur mitten unter deinem Volk, indem der Herr deine Hüfte schwinden und deinen Bauch anschwellen lasse!

22 So soll nun dieses fluchbringende Wasser in deinen Leib eingehen, dass dein Bauch anschwillt und deine Hüfte schwindet!« Und die Frau soll sagen: Amen, Amen!

23 Dann soll der Priester diese Flüche auf eine Rolle schreiben und mit dem bitteren Wasser abwaschen.

24 Und er soll der Frau von dem bitteren, fluchbringenden Wasser zu trinken geben, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringt und ihr zur Bitterkeit wird.

25 Danach soll der Priester das Speisopfer der Eifersucht aus ihrer Hand nehmen und das Speisopfer vor dem Herrn weben und es zum Altar bringen.

26 Und er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen als Teil, der zum Gedenken bestimmt ist,[c] und es auf dem Altar in Rauch aufsteigen lassen und danach der Frau das Wasser zu trinken geben.

27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat, so wird, wenn sie unrein geworden ist und sich an ihrem Mann vergangen hat, das fluchbringende Wasser in sie eindringen und ihr zur Bitterkeit werden, sodass ihr Bauch anschwellen und ihre Hüfte schwinden wird; und die Frau wird mitten unter ihrem Volk ein Fluch sein.

28 Wenn aber die Frau sich nicht verunreinigt hat, sondern rein ist, so wird sie unversehrt bleiben, sodass sie Samen empfangen kann.

29 Das ist das Gesetz der Eifersucht: Wenn eine Frau, obwohl sie ihrem Mann angehört, neben ihrem Mann ausschweift und sich verunreinigt,

30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, dass er auf seine Frau eifersüchtig wird, so soll er die Frau vor den Herrn stellen, damit der Priester mit ihr genau nach diesem Gesetz verfährt.

31 Dann ist der Mann frei von Schuld; jene Frau aber hat ihre Schuld zu tragen.

Vorschriften für die Nasiräer (Gottgeweihten)

Und der Herr redete zu Mose und sprach:

Rede zu den Kindern Israels und sage ihnen: Wenn ein Mann oder eine Frau sich weiht, indem er das Gelübde eines Nasiräers[d] gelobt, um als Nasiräer für den Herrn zu leben,

so soll er sich von Wein und starkem Getränk enthalten; Essig von Wein und Essig von starkem Getränk soll er nicht trinken; er soll auch keinen Traubensaft trinken und darf weder frische noch getrocknete Trauben essen.

Solange seine Weihe währt, soll er nichts essen, was vom Weinstock gewonnen wird, weder Kern noch Haut.

Solange das Gelübde seiner Weihe währt, soll kein Schermesser auf sein Haupt kommen; bis die Zeit, die er dem Herrn geweiht hat, erfüllt ist, soll er heilig sein; er soll das Haar auf seinem Haupt frei wachsen lassen.

Während der ganzen Zeit, für die er sich dem Herrn geweiht hat, soll er zu keinem Toten gehen.

Er soll sich auch nicht verunreinigen an seinem Vater, an seiner Mutter, an seinem Bruder oder seiner Schwester, wenn sie sterben; denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupt.

Während der ganzen Zeit seiner Weihe soll er dem Herrn heilig sein.

Und wenn wirklich jemand bei ihm unversehens und plötzlich stirbt und sein geweihtes Haupt verunreinigt wird, so soll er sein Haupt scheren am Tag seiner Reinigung; am siebten Tag soll er es scheren.

10 Und am achten Tag soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zu dem Priester an den Eingang der Stiftshütte bringen.

11 Und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern und Sühnung für ihn erwirken, weil er sich durch eine Leiche versündigt hat; und er soll so sein Haupt an demselben Tag heiligen,

12 und er soll dem Herrn [erneut] die Tage seines Gelübdes weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer darbringen. Aber die früheren Tage sind verfallen, weil seine Weihe verunreinigt worden ist.

13 Und das ist das Gesetz des Nasiräers: Wenn die Zeit seiner Weihe erfüllt ist, soll man ihn an den Eingang der Stiftshütte führen,

14 und er soll dem Herrn seine Opfergabe darbringen, ein einjähriges, makelloses Lamm als Brandopfer und ein einjähriges, makelloses weibliches Lamm als Sündopfer und einen makellosen Widder als Friedensopfer,

15 und einen Korb mit Ungesäuertem: Kuchen aus Feinmehl, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, samt dem dazugehörenden Speisopfer und den dazugehörenden Trankopfern[e].

16 Und der Priester soll es vor dem Herrn darbringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer opfern.

17 Und er soll dem Herrn den Widder als Friedensopfer opfern samt dem Korb mit dem Ungesäuerten; auch soll der Priester das dazugehörige Speisopfer und das dazugehörige Trankopfer opfern.

18 Der Nasiräer aber soll sein geweihtes Haupt scheren vor dem Eingang der Stiftshütte, und er soll sein geweihtes Haupthaar nehmen und es auf das Feuer legen, das unter dem Friedensopfer ist.

19 Und der Priester soll von dem Widder die gekochte Vorderkeule nehmen und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korb und einen ungesäuerten Fladen und soll es dem Nasiräer auf die Hände legen, nachdem er sein geweihtes Haar abgeschoren hat.

20 Und der Priester soll sie als Webopfer vor dem Herrn weben. Das ist als heilig für den Priester bestimmt, samt der Brust des Webopfers und dem Schenkel des Hebopfers. Danach darf der Nasiräer Wein trinken.

21 Das ist das Gesetz für den Nasiräer, der ein Gelübde ablegt, und das Opfer, das er dem Herrn für seine Weihe darbringen soll, außer dem, was seine Hand sonst aufbringen kann. Wie er es gelobt hat, so soll er handeln, nach dem Gesetz seiner Weihe.

Der priesterliche Segen

22 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

23 Rede zu Aaron und seinen Söhnen und sprich: So sollt ihr die Kinder Israels segnen; sprecht zu ihnen:

24 Der Herr segne dich und behüte dich!

25 Der Herr lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig!

26 Der Herr erhebe sein Angesicht auf dich[f] und gebe dir Frieden!

27 Und so sollen sie meinen Namen auf die Kinder Israels legen, und ich will sie segnen.

Opfergaben der Stammesfürsten zur Einweihung der Stiftshütte

Und es geschah an dem Tag, als Mose die Errichtung der Wohnung vollendet und sie samt allen ihren Geräten gesalbt und geheiligt hatte, auch den Altar samt allen seinen Geräten, als er sie [nun] gesalbt und geheiligt hatte,

da opferten die Fürsten[g] Israels, die Häupter ihrer Vaterhäuser, jene Stammesfürsten, die der Musterung vorstanden,

und sie brachten ihre Opfergabe vor den Herrn: sechs überdeckte Wagen und zwölf Rinder, je einen Wagen von zwei Fürsten, und je ein Rind von jedem; die brachten sie vor der Wohnung dar.

Und der Herr redete zu Mose und sprach:

Nimm sie von ihnen an; sie sollen zur Verrichtung des Dienstes an der Stiftshütte verwendet werden, und gib sie den Leviten, jedem entsprechend seinem Dienst!

Und Mose nahm die Wagen und Rinder und gab sie den Leviten.

Zwei Wagen und vier Rinder gab er den Söhnen Gersons entsprechend ihrem Dienst;

und vier Wagen und acht Rinder gab er den Söhnen Meraris entsprechend ihrem Dienst, unter der Aufsicht Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters.

Aber den Söhnen Kahats gab er nichts, weil sie den Dienst des Heiligtums auf sich hatten und auf ihren Schultern tragen mussten.

10 Und die Fürsten brachten das, was zur Einweihung des Altars dienen sollte, an dem Tag, als er gesalbt wurde; und die Fürsten brachten ihre Opfergabe dar vor dem Altar.

11 Der Herr aber sprach zu Mose: Jeder Fürst soll an dem für ihn bestimmten Tag seine Opfergabe zur Einweihung des Altars darbringen.[h]

12 Der nun seine Opfergabe am ersten Tag darbrachte, war Nachschon, der Sohn Amminadabs, vom Stamm Juda.

13 Seine Opfergabe aber war: eine silberne Schüssel, 130 [Schekel] schwer, ein silbernes Sprengbecken, 70 Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums; beide voll Feinmehl, mit Öl gemengt, als Speisopfer;

14 eine goldene Schale, 10 Schekel schwer, voll Räucherwerk;

15 ein Jungstier, ein Widder, ein einjähriges Lamm als Brandopfer;

16 ein Ziegenbock als Sündopfer;

17 und als Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Nachschons, des Sohnes Amminadabs.

18 Am zweiten Tag opferte Nethaneel, der Sohn Zuars, der Fürst von Issaschar.

19 Er brachte als seine Opfergabe dar: eine silberne Schüssel, 130 [Schekel] schwer; ein silbernes Sprengbecken, 70 Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, mit Öl gemengt, als Speisopfer;

20 eine goldene Schale, 10 Schekel schwer, voll Räucherwerk;

21 und einen Jungstier, einen Widder, ein einjähriges Lamm als Brandopfer;

22 einen Ziegenbock als Sündopfer,

23 und als Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Nethaneels, des Sohnes Zuars.

24 Am dritten Tag [opferte] der Fürst der Kinder Sebulons, Eliab, der Sohn Helons.

25 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 [Schekel] schwer; ein silbernes Sprengbecken, 70 Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, mit Öl gemengt, als Speisopfer;

26 eine goldene Schale, 10 Schekel schwer, voll Räucherwerk;

27 ein Jungstier, ein Widder, ein einjähriges Lamm als Brandopfer;

28 ein Ziegenbock als Sündopfer,

29 und als Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Eliabs, des Sohnes Helons.

30 Am vierten Tag [opferte] der Fürst der Kinder Rubens, Elizur, der Sohn Schedeurs.

31 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 [Schekel] schwer; ein silbernes Sprengbecken, 70 Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, mit Öl gemengt, als Speisopfer;

32 eine goldene Schale, 10 Schekel schwer, voll Räucherwerk;

33 ein Jungstier, ein Widder, ein einjähriges Lamm als Brandopfer;

34 ein Ziegenbock als Sündopfer,

35 und als Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Elizurs, des Sohnes Schedeurs.

36 Am fünften Tag [opferte] der Fürst der Kinder Simeons, Schelumiel, der Sohn Zuri-Schaddais.

37 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 [Schekel] schwer; ein silbernes Sprengbecken, 70 Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, mit Öl gemengt, als Speisopfer;

38 eine goldene Schale, 10 Schekel schwer, voll Räucherwerk;

39 ein Jungstier, ein Widder, ein einjähriges Lamm als Brandopfer;

40 ein Ziegenbock als Sündopfer,

41 und als Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Schelumiels, des Sohnes Zuri-Schaddais.

42 Am sechsten Tag [opferte] der Fürst der Kinder Gads, Eljasaph, der Sohn Deguels.

43 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 [Schekel] schwer; ein silbernes Sprengbecken, 70 Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, mit Öl gemengt, als Speisopfer;

44 eine goldene Schale, 10 Schekel schwer, voll Räucherwerk;

45 ein Jungstier, ein Widder, ein einjähriges Lamm als Brandopfer;

46 ein Ziegenbock als Sündopfer,

47 und als Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Eljasaphs, des Sohnes Deguels.

48 Am siebten Tag [opferte] der Fürst der Kinder Ephraims, Elischama, der Sohn Ammihuds.

49 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 [Schekel] schwer; ein silbernes Sprengbecken, 70 Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, mit Öl gemengt, als Speisopfer;

50 eine goldene Schale, 10 Schekel schwer, voll Räucherwerk;

51 ein Jungstier, ein Widder, ein einjähriges Lamm als Brandopfer;

52 ein Ziegenbock als Sündopfer,

53 und als Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Elischamas, des Sohnes Ammihuds.

54 Am achten Tag [opferte] der Fürst der Kinder Manasses, Gamliel, der Sohn Pedazurs.

55 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 [Schekel] schwer; ein silbernes Sprengbecken, 70 Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, mit Öl gemengt, als Speisopfer;

56 eine goldene Schale, 10 Schekel schwer, voll Räucherwerk;

57 ein Jungstier, ein Widder, ein einjähriges Lamm als Brandopfer;

58 ein Ziegenbock als Sündopfer,

59 und als Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Gamliels, des Sohnes Pedazurs.

60 Am neunten Tag [opferte] der Fürst der Kinder Benjamins, Abidan, der Sohn Gideonis.

61 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 [Schekel] schwer; ein silbernes Sprengbecken, 70 Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, mit Öl gemengt, als Speisopfer;

62 eine goldene Schale, 10 Schekel schwer, voll Räucherwerk;

63 ein Jungstier, ein Widder, ein einjähriges Lamm als Brandopfer;

64 ein Ziegenbock als Sündopfer,

65 und als Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Abidans, des Sohnes Gideonis.

66 Am zehnten Tag [opferte] der Fürst der Kinder Dans, Achieser, der Sohn Ammi-Schaddais.

67 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 [Schekel] schwer; ein silbernes Sprengbecken, 70 Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, mit Öl gemengt, als Speisopfer;

68 eine goldene Schale, 10 Schekel schwer, voll Räucherwerk;

69 ein Jungstier, ein Widder, ein einjähriges Lamm als Brandopfer;

70 ein Ziegenbock als Sündopfer;

71 und als Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Achiesers, des Sohnes Ammi-Schaddais.

72 Am elften Tag [opferte] der Fürst der Kinder Assers, Pagiel, der Sohn Ochrans.

73 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 [Schekel] schwer; ein silbernes Sprengbecken, 70 Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, mit Öl gemengt, als Speisopfer;

74 eine goldene Schale, 10 Schekel schwer, voll Räucherwerk;

75 ein Jungstier, ein Widder, ein einjähriges Lamm als Brandopfer;

76 ein Ziegenbock als Sündopfer;

77 und als Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Pagiels, des Sohnes Ochrans.

78 Am zwölften Tag [opferte] der Fürst der Kinder Naphtalis, Achira, der Sohn Enans.

79 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 [Schekel] schwer; ein silbernes Sprengbecken, 70 Schekel schwer nach dem Schekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, mit Öl gemengt, als Speisopfer;

80 eine goldene Schale, 10 Schekel schwer, voll Räucherwerk;

81 ein Jungstier, ein Widder, ein einjähriges Lamm als Brandopfer;

82 ein Ziegenbock als Sündopfer;

83 und als Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke und fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Achiras, des Sohnes Enans.

84 Das ist die Gabe für die Einweihung des Altars an dem Tag, als er gesalbt wurde, vonseiten der Fürsten Israels: zwölf silberne Schüsseln, zwölf silberne Sprengbecken, zwölf goldene Schalen;

85 sodass jede Schüssel 130 [Schekel] Silber und jedes Sprengbecken 70 wog und die Summe alles Silbers der Gefäße 2 400 [Schekel] betrug, nach dem Schekel des Heiligtums.

86 Und von den zwölf goldenen Schalen voll Räucherwerk wog jede 10 [Schekel] nach dem Schekel des Heiligtums, sodass die Summe des Goldes der Schalen 120 [Schekel] betrug.

87 Die Summe der Rinder zum Brandopfer war zwölf Stiere, dazu zwölf Widder, zwölf einjährige Lämmer, samt ihrem Speisopfer, und zwölf Ziegenböcke zum Sündopfer.

88 Und die Summe der Rinder zum Friedensopfer war 24 Stiere, dazu 60 Widder, 60 Böcke, 60 einjährige Lämmer. Das war die Einweihungsgabe für den Altar, nachdem er gesalbt worden war.

89 Und wenn Mose in die Stiftshütte ging, um mit Ihm zu reden, so hörte er die Stimme zu ihm sprechen vom Sühnedeckel herab, der auf der Lade des Zeugnisses ist, zwischen den beiden Cherubim; und Er redete zu ihm.

Footnotes

  1. (4,28) w. unter der Hand.
  2. (5,19) w. die du unter deinem Mann bist; d.h. unter seiner Obhut und Autorität (vgl. Hes 23,5; 1Mo 16,9).
  3. (5,26) vgl. Fn. zu 3Mo 2,2.
  4. (6,2) Nasiräer geht auf die hebr. Wurzel nazar zurück, die bedeutet: sich (Gott) weihen, enthaltsam sein; von der Sünde abgesondert und Gott hingegeben leben.
  5. (6,15) vgl. 4Mo 15,3-11.
  6. (6,26) od. zu dir hin.
  7. (7,2) hebr. nasi; ein Hochgestellter oder zum Anführer Erhobener.
  8. (7,11) Die folgenden Angaben über die Opfergaben an das Heiligtum folgen einem Muster, das für ähnliche Urkunden damals im Orient üblich war.

Die Gersoniter

21 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

22 Stelle die Gesamtzahl der Söhne Gersons fest, nach ihren Vaterhäusern, nach ihren Sippen;

23 von 30 Jahren an und darüber, bis zum fünfzigsten Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.

24 Das soll aber der Dienst der Sippen der Gersoniter sein, worin sie dienen und was sie tragen sollen:

25 Sie sollen die Teppiche der Wohnung tragen und die Stiftshütte, ihre Decke und die Decke aus Seekuhfellen, die oben darüber ist, und den Vorhang am Eingang der Stiftshütte;

26 auch die Umhänge des Vorhofs und den Vorhang vom Eingang des Tores zum Vorhof, der rings um die Wohnung und den Altar her ist, auch ihre Seile und ihre Dienstgeräte, samt allem, womit gearbeitet wird; das sollen sie besorgen.

27 Nach dem Befehl Aarons und seiner Söhne soll der ganze Dienst der Söhne der Gersoniter geschehen, bei allem, was sie zu tragen und was sie zu verrichten haben; ihr sollt ihnen alle ihre Aufgaben beim Tragen sorgfältig zuweisen.

28 Das ist der Dienst der Sippen der Söhne der Gersoniter an der Stiftshütte und was sie unter der Aufsicht[a] Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters zu besorgen haben.

Die Merariter

29 Auch die Söhne Meraris sollst du mustern, nach ihren Vaterhäusern und ihren Sippen;

30 von 30 Jahren an und darüber, bis zum fünfzigsten Jahr, sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen für die Arbeit an der Stiftshütte.

31 Und dies ist ihre Aufgabe beim Tragen, entsprechend ihrem ganzen Dienst an der Stiftshütte: die Bretter der Wohnung und ihre Riegel und ihre Säulen und ihre Füße,

32 dazu die Säulen des Vorhofs ringsum und ihre Füße und ihre Nägel und ihre Seile, samt allen ihren Geräten und aller Arbeit, die an ihnen getan werden muss; ihr sollt ihnen die Geräte, die sie zu tragen haben, mit Namen zuweisen.

33 Das ist der Dienst der Sippen der Söhne Meraris, entsprechend ihrem ganzen Dienst an der Stiftshütte unter der Aufsicht Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters.

Die Musterung der dienstfähigen Leviten

34 Und Mose und Aaron samt den Fürsten der Gemeinde musterten die Kahatiter nach ihren Vaterhäusern und ihren Sippen,

35 von 30 Jahren an und darüber, bis zu 50 Jahren, alle Diensttauglichen für die Arbeit an der Stiftshütte.

36 Und ihre Musterung nach ihren Sippen ergab 2 750.

37 Das sind die Gemusterten der Sippen der Kahatiter, alle die, welche Dienst tun konnten an der Stiftshütte, die Mose und Aaron musterten nach dem Befehl des Herrn unter der Führung Moses.

38 Auch die Söhne Gersons wurden gemustert nach ihren Vaterhäusern und ihren Sippen,

39 von 30 Jahren an und darüber, bis zu 50 Jahren, alle Diensttauglichen für die Arbeit an der Stiftshütte.

40 Und ihre Musterung nach ihren Sippen und ihren Vaterhäusern ergab 2 630.

41 Das sind die Gemusterten der Sippen der Söhne Gersons, die tauglich waren für den Dienst an der Stiftshütte, die Mose und Aaron musterten nach dem Befehl des Herrn.

42 Auch die Söhne Meraris wurden gemustert nach ihren Vaterhäusern und ihren Sippen,

43 von 30 Jahren an und darüber, bis zu 50 Jahren, alle Diensttauglichen für die Arbeit an der Stiftshütte.

44 Und die Musterung nach ihren Sippen ergab 3 200.

45 Das sind die Gemusterten der Sippen der Söhne Meraris, die Mose und Aaron einsetzten nach dem Befehl des Herrn durch Mose.

46 Alle Gemusterten, die eingestellt wurden, als Mose und Aaron samt den Fürsten Israels die Leviten zählten nach ihren Sippen und ihren Vaterhäusern,

47 von 30 Jahren an und darüber, bis zu 50 Jahren, alle, die antraten zur Verrichtung irgendeines Dienstes oder um eine Last zu tragen an der Stiftshütte;

48 alle Gemusterten zählten 8 580.

49 Nach dem Befehl des Herrn musterte man sie unter der Leitung Moses, jeden Einzelnen für seinen Dienst und für seine Traglast, und sie wurden von ihm eingesetzt, wie der Herr es Mose geboten hatte.

Entfernung der Unreinen aus dem Lager

Und der Herr redete zu Mose und sprach:

Gebiete den Kindern Israels, dass sie jeden Aussätzigen aus dem Lager hinausschicken, und jeden, der einen Ausfluss hat, und jeden, der an einem Toten unrein geworden ist!

Sowohl Männer als auch Frauen sollt ihr hinausschicken; vor das Lager sollt ihr sie hinausschicken, damit sie nicht ihr Lager verunreinigen, da ich doch in ihrer Mitte wohne!

Und die Kinder Israels machten es so und schickten sie vor das Lager hinaus; wie der Herr zu Mose geredet hatte, genau so machten es die Kinder Israels.

Bußgeld für Veruntreuung

Und der Herr redete zu Mose und sprach:

Sage den Kindern Israels: Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine Sünde begeht, wie die Menschen sie begehen, und gegen den Herrn Untreue verübt, sodass die betreffende Seele Schuld auf sich geladen hat,

so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben: Und zwar soll [der Betreffende] seine Schuld in ihrem vollen Betrag wiedererstatten, und den fünften Teil davon dazufügen und es dem geben, an dem er schuldig geworden ist.

Ist aber kein nächster Blutsverwandter da, dem man die Schuld erstatten kann, so fällt die dem Herrn zu erstattende Schuld dem Priester zu, zusätzlich zu dem Widder der Versöhnung, mit dem man für ihn Sühnung erwirkt.

Ebenso soll jedes Hebopfer von allen heiligen [Gaben], welche die Kinder Israels dem Priester darbringen, ihm gehören;

10 ja, ihm sollen die heiligen [Gaben] eines jeden gehören; wenn jemand dem Priester etwas gibt, so gehört es ihm.

Das Gesetz des Eifersuchtsopfers

11 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

12 Sage den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn die Frau irgendeines Mannes sich vergeht und ihm untreu wird,

13 und es liegt jemand zur Begattung bei ihr, aber es bleibt vor den Augen ihres Mannes verborgen, weil sie sich im Geheimen verunreinigt hat, und es ist weder ein Zeuge gegen sie da noch ist sie ertappt worden;

14 wenn dann der Geist der Eifersucht über ihn kommt, sodass er auf seine Frau eifersüchtig wird, weil sie sich [tatsächlich] verunreinigt hat — oder wenn der Geist der Eifersucht über ihn kommt, sodass er auf seine Frau eifersüchtig wird, obwohl sie sich nicht verunreinigt hat —,

15 so soll der Mann seine Frau zum Priester führen und um ihretwillen ein Opfer für sie bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl. Er soll aber kein Öl daraufgießen noch Weihrauch darauftun; denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer des Gedenkens, damit der Schuld gedacht wird.

16 Und der Priester soll sie herbeiführen und vor den Herrn stellen.

17 Und der Priester soll heiliges Wasser nehmen in einem irdenen Gefäß; und der Priester soll Staub vom Boden der Wohnung nehmen und in das Wasser tun.

18 Dann soll der Priester die Frau vor den Herrn stellen und ihr Haupt entblößen und das Speisopfer des Gedenkens, das ein Speisopfer der Eifersucht ist, auf ihre Hände legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben;

19 und er soll die Frau schwören lassen und zu ihr sagen: »Wenn kein Mann bei dir gelegen hat und wenn du, die du deinem Mann angehörst,[b] nicht in Unreinheit abgewichen bist, so sollst du von diesem bitteren, fluchbringenden Wasser unversehrt bleiben;

20 bist du aber abgewichen, obwohl du deinem Mann angehörst, und hast dich verunreinigt, indem jemand bei dir gelegen hat außer deinem Mann —

21 (und der Priester lasse dann die Frau den Schwur des Fluches schwören, und der Priester sage zu der Frau): Der Herr setze dich zum Fluch und zum Schwur mitten unter deinem Volk, indem der Herr deine Hüfte schwinden und deinen Bauch anschwellen lasse!

22 So soll nun dieses fluchbringende Wasser in deinen Leib eingehen, dass dein Bauch anschwillt und deine Hüfte schwindet!« Und die Frau soll sagen: Amen, Amen!

23 Dann soll der Priester diese Flüche auf eine Rolle schreiben und mit dem bitteren Wasser abwaschen.

24 Und er soll der Frau von dem bitteren, fluchbringenden Wasser zu trinken geben, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringt und ihr zur Bitterkeit wird.

25 Danach soll der Priester das Speisopfer der Eifersucht aus ihrer Hand nehmen und das Speisopfer vor dem Herrn weben und es zum Altar bringen.

26 Und er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen als Teil, der zum Gedenken bestimmt ist,[c] und es auf dem Altar in Rauch aufsteigen lassen und danach der Frau das Wasser zu trinken geben.

27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat, so wird, wenn sie unrein geworden ist und sich an ihrem Mann vergangen hat, das fluchbringende Wasser in sie eindringen und ihr zur Bitterkeit werden, sodass ihr Bauch anschwellen und ihre Hüfte schwinden wird; und die Frau wird mitten unter ihrem Volk ein Fluch sein.

28 Wenn aber die Frau sich nicht verunreinigt hat, sondern rein ist, so wird sie unversehrt bleiben, sodass sie Samen empfangen kann.

29 Das ist das Gesetz der Eifersucht: Wenn eine Frau, obwohl sie ihrem Mann angehört, neben ihrem Mann ausschweift und sich verunreinigt,

30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, dass er auf seine Frau eifersüchtig wird, so soll er die Frau vor den Herrn stellen, damit der Priester mit ihr genau nach diesem Gesetz verfährt.

31 Dann ist der Mann frei von Schuld; jene Frau aber hat ihre Schuld zu tragen.

Vorschriften für die Nasiräer (Gottgeweihten)

Und der Herr redete zu Mose und sprach:

Rede zu den Kindern Israels und sage ihnen: Wenn ein Mann oder eine Frau sich weiht, indem er das Gelübde eines Nasiräers[d] gelobt, um als Nasiräer für den Herrn zu leben,

so soll er sich von Wein und starkem Getränk enthalten; Essig von Wein und Essig von starkem Getränk soll er nicht trinken; er soll auch keinen Traubensaft trinken und darf weder frische noch getrocknete Trauben essen.

Solange seine Weihe währt, soll er nichts essen, was vom Weinstock gewonnen wird, weder Kern noch Haut.

Solange das Gelübde seiner Weihe währt, soll kein Schermesser auf sein Haupt kommen; bis die Zeit, die er dem Herrn geweiht hat, erfüllt ist, soll er heilig sein; er soll das Haar auf seinem Haupt frei wachsen lassen.

Während der ganzen Zeit, für die er sich dem Herrn geweiht hat, soll er zu keinem Toten gehen.

Er soll sich auch nicht verunreinigen an seinem Vater, an seiner Mutter, an seinem Bruder oder seiner Schwester, wenn sie sterben; denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupt.

Während der ganzen Zeit seiner Weihe soll er dem Herrn heilig sein.

Und wenn wirklich jemand bei ihm unversehens und plötzlich stirbt und sein geweihtes Haupt verunreinigt wird, so soll er sein Haupt scheren am Tag seiner Reinigung; am siebten Tag soll er es scheren.

10 Und am achten Tag soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zu dem Priester an den Eingang der Stiftshütte bringen.

11 Und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern und Sühnung für ihn erwirken, weil er sich durch eine Leiche versündigt hat; und er soll so sein Haupt an demselben Tag heiligen,

12 und er soll dem Herrn [erneut] die Tage seines Gelübdes weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer darbringen. Aber die früheren Tage sind verfallen, weil seine Weihe verunreinigt worden ist.

13 Und das ist das Gesetz des Nasiräers: Wenn die Zeit seiner Weihe erfüllt ist, soll man ihn an den Eingang der Stiftshütte führen,

14 und er soll dem Herrn seine Opfergabe darbringen, ein einjähriges, makelloses Lamm als Brandopfer und ein einjähriges, makelloses weibliches Lamm als Sündopfer und einen makellosen Widder als Friedensopfer,

Footnotes

  1. (4,28) w. unter der Hand.
  2. (5,19) w. die du unter deinem Mann bist; d.h. unter seiner Obhut und Autorität (vgl. Hes 23,5; 1Mo 16,9).
  3. (5,26) vgl. Fn. zu 3Mo 2,2.
  4. (6,2) Nasiräer geht auf die hebr. Wurzel nazar zurück, die bedeutet: sich (Gott) weihen, enthaltsam sein; von der Sünde abgesondert und Gott hingegeben leben.