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4 Mose 15:29-31
Schlachter 2000
4 Mose 15:29-31
Schlachter 2000
29 Es soll ein und dasselbe Gesetz gelten, wenn jemand aus Versehen etwas tut, sowohl für den Einheimischen unter den Kindern Israels als auch für den Fremdling, der in eurer Mitte wohnt.
30 Wenn aber eine Seele vorsätzlich[a] handelt — es sei ein Einheimischer oder ein Fremdling —, so lästert sie den Herrn. Eine solche Seele soll ausgerottet werden mitten aus ihrem Volk;
31 denn sie hat das Wort des Herrn verachtet und sein Gebot gebrochen; eine solche Seele soll unbedingt ausgerottet werden; ihre Schuld ist auf ihr!
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- (15,30) w. mit erhobener Hand.
Schlachter 2000 (SCH2000)
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