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Entfernung der Unreinen aus dem Lager

Und der Herr redete zu Mose und sprach:

Gebiete den Kindern Israels, dass sie jeden Aussätzigen aus dem Lager hinausschicken, und jeden, der einen Ausfluss hat, und jeden, der an einem Toten unrein geworden ist!

Sowohl Männer als auch Frauen sollt ihr hinausschicken; vor das Lager sollt ihr sie hinausschicken, damit sie nicht ihr Lager verunreinigen, da ich doch in ihrer Mitte wohne!

Und die Kinder Israels machten es so und schickten sie vor das Lager hinaus; wie der Herr zu Mose geredet hatte, genau so machten es die Kinder Israels.

Bußgeld für Veruntreuung

Und der Herr redete zu Mose und sprach:

Sage den Kindern Israels: Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine Sünde begeht, wie die Menschen sie begehen, und gegen den Herrn Untreue verübt, sodass die betreffende Seele Schuld auf sich geladen hat,

so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben: Und zwar soll [der Betreffende] seine Schuld in ihrem vollen Betrag wiedererstatten, und den fünften Teil davon dazufügen und es dem geben, an dem er schuldig geworden ist.

Ist aber kein nächster Blutsverwandter da, dem man die Schuld erstatten kann, so fällt die dem Herrn zu erstattende Schuld dem Priester zu, zusätzlich zu dem Widder der Versöhnung, mit dem man für ihn Sühnung erwirkt.

Ebenso soll jedes Hebopfer von allen heiligen [Gaben], welche die Kinder Israels dem Priester darbringen, ihm gehören;

10 ja, ihm sollen die heiligen [Gaben] eines jeden gehören; wenn jemand dem Priester etwas gibt, so gehört es ihm.

Das Gesetz des Eifersuchtsopfers

11 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

12 Sage den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn die Frau irgendeines Mannes sich vergeht und ihm untreu wird,

13 und es liegt jemand zur Begattung bei ihr, aber es bleibt vor den Augen ihres Mannes verborgen, weil sie sich im Geheimen verunreinigt hat, und es ist weder ein Zeuge gegen sie da noch ist sie ertappt worden;

14 wenn dann der Geist der Eifersucht über ihn kommt, sodass er auf seine Frau eifersüchtig wird, weil sie sich [tatsächlich] verunreinigt hat — oder wenn der Geist der Eifersucht über ihn kommt, sodass er auf seine Frau eifersüchtig wird, obwohl sie sich nicht verunreinigt hat —,

15 so soll der Mann seine Frau zum Priester führen und um ihretwillen ein Opfer für sie bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl. Er soll aber kein Öl daraufgießen noch Weihrauch darauftun; denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer des Gedenkens, damit der Schuld gedacht wird.

16 Und der Priester soll sie herbeiführen und vor den Herrn stellen.

17 Und der Priester soll heiliges Wasser nehmen in einem irdenen Gefäß; und der Priester soll Staub vom Boden der Wohnung nehmen und in das Wasser tun.

18 Dann soll der Priester die Frau vor den Herrn stellen und ihr Haupt entblößen und das Speisopfer des Gedenkens, das ein Speisopfer der Eifersucht ist, auf ihre Hände legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben;

19 und er soll die Frau schwören lassen und zu ihr sagen: »Wenn kein Mann bei dir gelegen hat und wenn du, die du deinem Mann angehörst,[a] nicht in Unreinheit abgewichen bist, so sollst du von diesem bitteren, fluchbringenden Wasser unversehrt bleiben;

20 bist du aber abgewichen, obwohl du deinem Mann angehörst, und hast dich verunreinigt, indem jemand bei dir gelegen hat außer deinem Mann —

21 (und der Priester lasse dann die Frau den Schwur des Fluches schwören, und der Priester sage zu der Frau): Der Herr setze dich zum Fluch und zum Schwur mitten unter deinem Volk, indem der Herr deine Hüfte schwinden und deinen Bauch anschwellen lasse!

22 So soll nun dieses fluchbringende Wasser in deinen Leib eingehen, dass dein Bauch anschwillt und deine Hüfte schwindet!« Und die Frau soll sagen: Amen, Amen!

23 Dann soll der Priester diese Flüche auf eine Rolle schreiben und mit dem bitteren Wasser abwaschen.

24 Und er soll der Frau von dem bitteren, fluchbringenden Wasser zu trinken geben, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringt und ihr zur Bitterkeit wird.

25 Danach soll der Priester das Speisopfer der Eifersucht aus ihrer Hand nehmen und das Speisopfer vor dem Herrn weben und es zum Altar bringen.

26 Und er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen als Teil, der zum Gedenken bestimmt ist,[b] und es auf dem Altar in Rauch aufsteigen lassen und danach der Frau das Wasser zu trinken geben.

27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat, so wird, wenn sie unrein geworden ist und sich an ihrem Mann vergangen hat, das fluchbringende Wasser in sie eindringen und ihr zur Bitterkeit werden, sodass ihr Bauch anschwellen und ihre Hüfte schwinden wird; und die Frau wird mitten unter ihrem Volk ein Fluch sein.

28 Wenn aber die Frau sich nicht verunreinigt hat, sondern rein ist, so wird sie unversehrt bleiben, sodass sie Samen empfangen kann.

29 Das ist das Gesetz der Eifersucht: Wenn eine Frau, obwohl sie ihrem Mann angehört, neben ihrem Mann ausschweift und sich verunreinigt,

30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, dass er auf seine Frau eifersüchtig wird, so soll er die Frau vor den Herrn stellen, damit der Priester mit ihr genau nach diesem Gesetz verfährt.

31 Dann ist der Mann frei von Schuld; jene Frau aber hat ihre Schuld zu tragen.

Notas al pie

  1. (5,19) w. die du unter deinem Mann bist; d.h. unter seiner Obhut und Autorität (vgl. Hes 23,5; 1Mo 16,9).
  2. (5,26) vgl. Fn. zu 3Mo 2,2.

Und der HERR redete mit Mose und sprach:

Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind.

Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne.

Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte.

Und der HERR redete mit Mose und sprach:

Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich;

und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben.

Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird.

Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein.

10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein.

11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte

13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen,

14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein,

15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt.

16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen

17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun.

18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben

19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden.

20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann,

21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse!

22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen.

23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen

24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe.

25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich:

26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben.

27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;

28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden.

29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,

30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz.

31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.