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Vorschriften bezüglich der Nasiräer (Gottgeweihten)

Und der Herr redete mit Mose und sprach: Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder ein Weib das besondere Gelübde eines Nasiräers[a] tun will, um sich dem Herrn zu weihen, so soll er sich des Weins und starken Getränkes enthalten; Essig von Wein und starkem Getränk soll er nicht trinken; er soll auch keinen Traubensaft trinken und darf weder grüne noch getrocknete Trauben essen.

Solange seine Weihe währt, soll er nichts essen, was vom Weinstock gewonnen wird, weder Kern noch Hülse. Solange das Gelübde seiner Weihe währt, soll kein Schermesser auf sein Haupt kommen; bis die Zeit, die er dem Herrn geweiht hat, vergangen ist, soll er heilig sein; er soll das Haar auf seinem Haupt frei wachsen lassen. Während der ganzen Zeit, für welche er sich dem Herrn geweiht hat, soll er zu keinem Toten gehen. Er soll sich auch nicht verunreinigen an der Leiche seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester; denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupt. Während der ganzen Zeit seiner Weihe soll er dem Herrn heilig sein.

Und wenn jemand bei ihm unversehens und plötzlich stirbt und sein geweihtes Haupt verunreinigt wird, so soll er sein Haupt scheren am Tage seiner Reinigung; am siebenten Tage soll er es scheren. 10 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte bringen. 11 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer machen und ihm Sühne erwirken, weil er sich an einem Entseelten versündigt hat, und soll also sein Haupt an demselben Tage heiligen, 12 daß er dem Herrn die Tage seines Gelübdes halte, und er bringe ein einjähriges Lamm zum Schuldopfer. Aber die vorigen Tage fallen dahin, weil seine Weihe verunreinigt worden ist.

13 Und das ist das Gesetz des Nasiräers: Wenn die Zeit seines Gelübdes erfüllt ist, so soll man ihn vor die Tür der Stiftshütte führen, 14 da soll er dem Herrn sein Opfer bringen, ein einjähriges, männliches, tadelloses Lamm zum Sündopfer, und einen tadellosen Widder zum Dankopfer, 15 und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern.

16 Und der Priester soll es vor den Herrn bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer zurichten. 17 Und er soll dem Herrn den Widder zum Dankopfer bereiten samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Brot; auch soll der Priester sein Speisopfer und sein Trankopfer zurichten.

18 Der Nasiräer aber soll sein geweihtes Haupt scheren vor der Tür der Stiftshütte, und soll sein geweihtes Haupthaar nehmen und es in das Feuer werfen, das unter dem Dankopfer ist.

19 Und der Priester soll von dem Widder die gekochte Vorderkeule nehmen und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll es dem Nasiräer auf seine Hände legen, nachdem er sein geweihtes Haar abgeschoren hat. 20 Und der Priester soll es vor dem Herrn weben. Das ist dem Priester heilig, samt der Webebrust und der Hebekeule. Darnach mag der Nasiräer Wein trinken.

21 Das ist das Gesetz für den Nasiräer, der ein Gelübde tut, und das Opfer, das er dem Herrn für seine Weihe darbringen soll, außer dem, das seine Hand sonst zu leisten vermag. Wie er gelobt hat, so soll er tun, nach seinem Weihegesetz.

Der Segensspruch

22 Und der Herr redete zu Mose und sprach: 23 Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Also sollt ihr zu den Kindern Israel sagen, wenn ihr sie segnen wollt:

24 Der Herr segne dich
und behüte dich!
25 Der Herr lasse dir sein Angesicht leuchtenund sei dir gnädig!
26 Der Herr erhebe sein Angesicht auf dich
und gebe dir Frieden!

27 Also sollen sie meinen Namen auf die Kinder Israel legen, und ich will sie segnen.

Footnotes

  1. 4 Mose 6:2 Nasiräer, d.h. Abgesonderter, Geweihter; Ri 13:5 (FES, LS)

Bestimmungen für Menschen, die sich Gott weihen

Der Herr sprach zu Mose: »Sag den Israeliten: Wenn ein Mensch, gleich ob Mann oder Frau, ein Gelübde abgelegt hat, sich eine Zeit lang ganz mir, dem Herrn, zu weihen, dann soll er weder Wein noch sonst ein berauschendes Getränk noch Essig zu sich nehmen. Er darf auch keinen Traubensaft trinken und weder frische noch getrocknete Trauben essen. Solange sein Versprechen gilt, soll er nichts verzehren, was aus Trauben zubereitet wird, auch nicht die Kerne oder die Haut der Trauben. Während der ganzen Zeit, in der er sich mir geweiht hat, dient er allein mir. Als Zeichen dafür soll er sein Haar in dieser Zeit nicht schneiden, sondern frei wachsen lassen. Er darf auch nicht in die Nähe eines Toten kommen, solange er mir geweiht ist. Selbst wenn sein Vater, seine Mutter, sein Bruder oder seine Schwester stirbt, darf er sich nicht dadurch verunreinigen, dass er in ihre Nähe kommt. Denn er dient mir, seinem Gott, und soll rein bleiben, solange sein Versprechen gilt.

Wenn jemand plötzlich stirbt, während er in der Nähe ist, wird er unrein und entweiht sein Haar, das er als Zeichen seiner Weihe wachsen ließ. Sieben Tage später soll er sich reinigen und die Haare abschneiden lassen. 10 Am achten Tag muss er mit zwei Turteltauben oder zwei anderen jungen Tauben zum Eingang des heiligen Zeltes gehen und sie dem Priester geben. 11 Dieser bringt die eine Taube als Sündopfer und die andere als Brandopfer dar. So erwirkt der Priester Sühne für den, der durch die Nähe eines Toten unrein geworden ist; noch am selben Tag soll der Priester ihn erneut weihen. 12 Dann soll der Geweihte ein einjähriges Lamm zur Vergebung seiner Schuld opfern. Die Zeit, die er mir versprochen hat, muss nun noch einmal von vorn beginnen. Die Tage vorher zählen nicht, weil er sich durch die Verunreinigung entweiht hat.«

Die Opfer am Ende der Weihe

13 »Weiter gilt für den Menschen, der sich mir, dem Herrn, geweiht hat:

Wenn die Zeit um ist, in der er ganz für mich da war, soll man ihn zum Eingang des heiligen Zeltes führen. 14 Er soll mir drei gesunde, fehlerlose Tiere opfern: zwei einjährige Lämmer – ein männliches für das Brandopfer und ein weibliches für das Sündopfer – und einen Schafbock für das Friedensopfer; 15 außerdem die dazugehörigen Speise- und Trankopfer sowie einen Korb voll Kuchen und Fladenbrote, die aus feinem Weizenmehl ohne Sauerteig gebacken sind. Die Kuchen sollen aus mit Öl vermengtem Mehl zubereitet und die Fladenbrote mit Öl bestrichen sein.

16 Der Priester trägt alle Gaben zum Altar, um sie mir darzubringen: Zuerst das Sündopfer und das Brandopfer, 17 dann folgen der Schafbock als Friedensopfer, der Korb mit den ungesäuerten Broten und Kuchen sowie die übrigen Speise- und Trankopfer. 18 Während der Opferung soll der Gottgeweihte am Eingang des heiligen Zeltes sein langes Haar abschneiden lassen und ins Feuer unter dem Friedensopfer werfen.

19 Wenn dies geschehen ist, holt der Priester eine gekochte Schulter des Schafbocks, einen Kuchen und ein Fladenbrot aus dem Korb und legt alles in die Hände des Geweihten. 20 Dann nimmt er es wieder zurück, hält es in Richtung des Altars hoch und schwingt es hin und her, um zu zeigen, dass es mir, dem Herrn, gehören soll. Dieses heilige Schwingopfer behält der Priester. Er bekommt außerdem als seinen Anteil die Brust und einen Schenkel des Friedensopfers, die er ebenfalls hin- und herschwingt. Wenn die Opfer dargebracht sind, darf der Geweihte wieder Wein trinken.

21 Diese Bestimmungen gelten für jeden, der mir, dem Herrn, in besonderer Weise dienen will. Er muss alle Opfer darbringen, die dieses Gesetz vorschreibt. Er kann auch noch mehr geben. Auf jeden Fall aber soll er das einhalten, was er versprochen hat und was dieses Gesetz verlangt.«

Der priesterliche Segen

22 Der Herr sprach zu Mose: 23 »Sag Aaron und seinen Söhnen, sie sollen die Israeliten mit diesen Worten segnen:

24 ›Der Herr segne dich und behüte dich!
25 Der Herr blicke dich freundlich an und sei dir gnädig!
26 Der Herr wende sich dir in Liebe zu und gebe dir Frieden!‹

27 So sollen sie in meinem Namen zu den Israeliten sprechen, und ich selbst werde mein Volk dann segnen.«