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Die Schuldopfer

Und wenn eine Seele dadurch sündigt, dass sie etwas nicht anzeigt, obwohl sie die Fluchandrohung[a] vernommen hat und Zeuge ist, weil sie es gesehen oder erfahren hat, und so Schuld auf sich bringt;

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Footnotes

  1. (5,1) d.h. vermutlich einen öffentlichen Fluch über den unbekannten Täter und alle, die die Tat gesehen haben und schweigen (vgl. Spr 29,24; Ri 17,2; 4Mo 5,21).

Besondere Bestimmungen für das Sündopfer

»Ein Sündopfer muss dargebracht werden, wenn jemand auf folgende Weise Schuld auf sich lädt:

Jemand hört, wie unter Androhung eines Fluches zur Zeugenaussage aufgerufen wird, und er meldet sich nicht, obwohl er das Verbrechen gesehen oder davon erfahren hat;

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