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27 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt,

so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums,

ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge.

Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.

Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge.

Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.

Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann.

Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.

10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.

11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen,

12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben.

13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.

14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.

15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden.

16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.

17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten.

18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen.

19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden.

20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können;

21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein.

22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist,

23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei.

24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei.

25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera.

26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN.

27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte.

28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN.

29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben.

30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.

31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben.

32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN.

33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden.

34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai.

Gelübde und Zehnten

27 Und der Herr redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen:

Wenn jemand dem Herrn ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat.

Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem Herrn opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem [Vieh] dem Herrn gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem Herrn heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem Herrn nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.

14 Wenn jemand sein Haus dem Herrn zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm.

16 Wenn jemand dem Herrn ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für [die Aussaat von] einem Homer[a] Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem Herrn heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu.

22 Wenn aber jemand dem Herrn ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem Herrn geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera.

26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem Herrn schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des Herrn. 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.

28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem Herrn gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem Herrn hochheilig! 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben!

30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem Herrn und sollen dem Herrn heilig sein. 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem Herrn heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden.

34 Das sind die Gebote, die der Herr Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai.

Footnotes

  1. 3 Mose 27:16 ein Homer, etwa 360 Liter (FES)

Über Gelübde und über den Zehnten

27 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

Rede zu den Kindern Israels und sage ihnen: Wenn jemand ein [besonderes] Gelübde tut, so sollst du ihre Seelen folgendermaßen schätzen für den Herrn:

Einen Mann vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Lebensjahr sollst du auf 50 Schekel Silber schätzen nach dem Schekel des Heiligtums.

Ist es aber eine Frau, so sollst du sie auf 30 Schekel schätzen.

Wenn [die Person] zwischen fünf und zwanzig Jahren alt ist, dann sollst du sie auf 20 Schekel schätzen, wenn sie männlich ist, aber auf 10 Schekel, wenn sie weiblich ist.

Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du sie auf 5 Schekel Silber schätzen, wenn sie männlich ist, aber auf 3 Schekel Silber, wenn sie weiblich ist.

Im Alter von 60 Jahren aber und darüber sollst du sie auf 15 Schekel schätzen, wenn sie männlich ist, und auf 10 Schekel, wenn sie weiblich ist.

Ist der Gelobende aber zu arm, um das von dir Geschätzte zu bezahlen, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach dem Verhältnis dessen, was seine Hand aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen.

Ist es aber ein Tier, von dem man dem Herrn ein Opfer darbringt, so soll alles, was man von diesem [Tier] dem Herrn gibt, heilig sein.

10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; wenn es aber jemand auswechselt, ein Tier für das andere, so soll es samt dem zur Auswechslung bestimmten Tier [dem Herrn] heilig sein.

11 Ist es aber irgendein unreines Tier, von dem man dem Herrn kein Opfer darbringen darf, so soll man das Tier vor den Priester stellen;

12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.

13 Will es aber jemand unbedingt wieder auslösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.

14 Wenn jemand sein Haus als dem Herrn heilig weiht[a], so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.

15 Will es aber derjenige auslösen, der es geweiht hat, so soll er den fünften Teil der Schätzungssumme dazugeben; dann gehört es ihm.

16 Wenn jemand dem Herrn ein Stück Feld von seinem Eigentum weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für [die Aussaat von] einem Homer Gerste soll 50 Schekel Silber gelten.

17 Weiht er sein Feld vom Halljahr an, so soll es nach deiner Schätzung gelten.

18 Weiht er aber das Feld nach dem Halljahr, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Halljahr; das soll dann von deiner Schätzung abgezogen werden.

19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es unbedingt wieder auslösen will, so soll er den fünften Teil über die Schätzungssumme hinaus dazulegen, dann bleibt es sein Eigentum.

20 Will er aber das Feld nicht auslösen, oder wenn er das Feld einem anderen verkauft, so kann es nicht mehr ausgelöst werden;

21 sondern das Feld soll, wenn es im Halljahr frei ausgeht, dem Herrn heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Eigentum zu.

22 Wenn aber jemand dem Herrn ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht zu seinen Eigentumsfeldern gehört,

23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schätzung berechnen bis zum Halljahr, und er soll an demselben Tag den Schätzwert geben, als heilig für den Herrn.

24 Aber im Halljahr soll das Feld wieder an den zurückfallen, von dem er es erworben hatte, an denjenigen, dem das Land als sein Eigentum gehörte.

25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen. Ein Schekel macht 20 Gera.

26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem Herrn schon als Erstgeburt gehört; es sei ein Rind oder ein Schaf: Es gehört dem Herrn.

27 Ist es aber ein unreines Tier, so soll man es auslösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht auslösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.

28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes, nichts, das jemand dem Herrn gebannt hat, von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder das Feld seines Eigentums, verkaufen oder auslösen; alles Gebannte ist dem Herrn hochheilig.

29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen auslösen, sondern er soll unbedingt getötet werden.

30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem Herrn; sie sind dem Herrn heilig.

31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten auslösen, der soll den fünften Teil darüber geben.

32 Und was den ganzen Zehnten von Rindern und Schafen betrifft — von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jeweils das zehnte Tier dem Herrn heilig sein.

33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, man soll es auch nicht vertauschen; wenn es aber jemand irgendwie vertauscht, so soll es samt dem Vertauschten heilig sein und darf nicht ausgelöst werden.

34 Das sind die Gebote, die der Herr Mose aufgetragen hat an die Kinder Israels, auf dem Berg Sinai.

Footnotes

  1. (27,14) od. heiligt; so auch in den folgenden Versen.

Redeeming What Is the Lord’s

27 The Lord said to Moses, “Speak to the Israelites and say to them: ‘If anyone makes a special vow(A) to dedicate a person to the Lord by giving the equivalent value, set the value of a male between the ages of twenty and sixty at fifty shekels[a] of silver, according to the sanctuary shekel[b];(B) for a female, set her value at thirty shekels[c]; for a person between the ages of five and twenty, set the value of a male at twenty shekels[d](C) and of a female at ten shekels[e]; for a person between one month and five years, set the value of a male at five shekels[f](D) of silver and that of a female at three shekels[g] of silver; for a person sixty years old or more, set the value of a male at fifteen shekels[h] and of a female at ten shekels. If anyone making the vow is too poor to pay(E) the specified amount, the person being dedicated is to be presented to the priest, who will set the value(F) according to what the one making the vow can afford.

“‘If what they vowed is an animal that is acceptable as an offering to the Lord,(G) such an animal given to the Lord becomes holy.(H) 10 They must not exchange it or substitute a good one for a bad one, or a bad one for a good one;(I) if they should substitute one animal for another, both it and the substitute become holy. 11 If what they vowed is a ceremonially unclean animal(J)—one that is not acceptable as an offering to the Lord—the animal must be presented to the priest, 12 who will judge its quality as good or bad. Whatever value the priest then sets, that is what it will be. 13 If the owner wishes to redeem(K) the animal, a fifth must be added to its value.(L)

14 “‘If anyone dedicates their house as something holy to the Lord, the priest will judge its quality as good or bad. Whatever value the priest then sets, so it will remain. 15 If the one who dedicates their house wishes to redeem it,(M) they must add a fifth to its value, and the house will again become theirs.

16 “‘If anyone dedicates to the Lord part of their family land, its value is to be set according to the amount of seed required for it—fifty shekels of silver to a homer[i] of barley seed. 17 If they dedicate a field during the Year of Jubilee, the value that has been set remains. 18 But if they dedicate a field after the Jubilee,(N) the priest will determine the value according to the number of years that remain(O) until the next Year of Jubilee, and its set value will be reduced. 19 If the one who dedicates the field wishes to redeem it,(P) they must add a fifth to its value, and the field will again become theirs. 20 If, however, they do not redeem the field, or if they have sold it to someone else, it can never be redeemed. 21 When the field is released in the Jubilee,(Q) it will become holy,(R) like a field devoted to the Lord;(S) it will become priestly property.

22 “‘If anyone dedicates to the Lord a field they have bought, which is not part of their family land, 23 the priest will determine its value up to the Year of Jubilee,(T) and the owner must pay its value on that day as something holy to the Lord. 24 In the Year of Jubilee the field will revert to the person from whom it was bought,(U) the one whose land it was. 25 Every value is to be set according to the sanctuary shekel,(V) twenty gerahs(W) to the shekel.

26 “‘No one, however, may dedicate the firstborn of an animal, since the firstborn already belongs to the Lord;(X) whether an ox[j] or a sheep, it is the Lord’s. 27 If it is one of the unclean animals,(Y) it may be bought back at its set value, adding a fifth of the value to it. If it is not redeemed, it is to be sold at its set value.

28 “‘But nothing that a person owns and devotes[k](Z) to the Lord—whether a human being or an animal or family land—may be sold or redeemed; everything so devoted is most holy(AA) to the Lord.

29 “‘No person devoted to destruction[l] may be ransomed; they are to be put to death.(AB)

30 “‘A tithe(AC) of everything from the land, whether grain from the soil or fruit from the trees, belongs to the Lord; it is holy(AD) to the Lord. 31 Whoever would redeem(AE) any of their tithe must add a fifth of the value(AF) to it. 32 Every tithe of the herd and flock—every tenth animal that passes under the shepherd’s rod(AG)—will be holy to the Lord. 33 No one may pick out the good from the bad or make any substitution.(AH) If anyone does make a substitution, both the animal and its substitute become holy and cannot be redeemed.(AI)’”

34 These are the commands the Lord gave Moses at Mount Sinai(AJ) for the Israelites.(AK)

Footnotes

  1. Leviticus 27:3 That is, about 1 1/4 pounds or about 575 grams; also in verse 16
  2. Leviticus 27:3 That is, about 2/5 ounce or about 12 grams; also in verse 25
  3. Leviticus 27:4 That is, about 12 ounces or about 345 grams
  4. Leviticus 27:5 That is, about 8 ounces or about 230 grams
  5. Leviticus 27:5 That is, about 4 ounces or about 115 grams; also in verse 7
  6. Leviticus 27:6 That is, about 2 ounces or about 58 grams
  7. Leviticus 27:6 That is, about 1 1/4 ounces or about 35 grams
  8. Leviticus 27:7 That is, about 6 ounces or about 175 grams
  9. Leviticus 27:16 That is, probably about 300 pounds or about 135 kilograms
  10. Leviticus 27:26 The Hebrew word can refer to either male or female.
  11. Leviticus 27:28 The Hebrew term refers to the irrevocable giving over of things or persons to the Lord.
  12. Leviticus 27:29 The Hebrew term refers to the irrevocable giving over of things or persons to the Lord, often by totally destroying them.