Add parallel Print Page Options

Das Sabbatjahr

25 Und der Herr redete zu Mose auf dem Berg Sinai und sprach:

Rede mit den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Herrn einen Sabbat feiern.

Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag [des Landes][a] einsammeln.

Aber im siebten Jahr soll das Land seinen Sabbat der Ruhe haben, einen Sabbat für den Herrn, an dem du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst.

Auch was nach deiner Ernte von selbst wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht lesen, weil es ein Sabbatjahr für das Land ist.

Und dieser Sabbat des Landes soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Tagelöhner und deinen Gästen, die sich bei dir aufhalten;

deinem Vieh und den wilden Tieren in deinem Land soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Halljahr (Jubeljahr)

Und du sollst dir sieben Sabbatjahre abzählen, nämlich siebenmal sieben Jahre, sodass dir die Zeit der sieben Sabbatjahre 49 Jahre beträgt.

Da sollst du Hörnerschall ertönen lassen im siebten Monat, am zehnten [Tag] des siebten Monats; am Tag der Versöhnung sollt ihr ein Schopharhorn[b] durch euer ganzes Land erschallen lassen.

10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt im Land eine Freilassung ausrufen für alle, die darin wohnen. Es ist das Halljahr[c], in dem jeder bei euch wieder zu seinem Eigentum kommen und zu seiner Familie zurückkehren soll.

11 Denn das fünfzigste Jahr soll ein Halljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen, auch seinen Nachwuchs nicht ernten, auch seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen.

12 Denn ein Halljahr ist es; es soll euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt.

13 In diesem Halljahr soll jedermann wieder zu seinem Eigentum kommen.

14 Wenn ihr nun eurem Nächsten etwas verkauft oder von eurem Nächsten etwas abkauft, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen;

15 sondern nach der Zahl der Jahre seit dem Halljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl der Erntejahre soll er [es] dir verkaufen.

16 Wenn es viele Jahre sind, sollst du ihm den Kaufpreis erhöhen, und wenn es wenige Jahre sind, sollst du ihm den Kaufpreis verringern; denn eine [bestimmte] Anzahl von Ernten verkauft er dir.

17 So soll nun keiner seinen Nächsten übervorteilen; sondern du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich, der Herr, bin euer Gott!

18 Darum haltet meine Satzungen und bewahrt meine Rechtsbestimmungen und tut sie; so sollt ihr sicher wohnen in eurem Land!

19 Und das Land soll euch seine Früchte geben, dass ihr esst bis zur Sättigung und sicher darin wohnt.

20 Und wenn ihr sagt: Was sollen wir im siebten Jahr essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch unseren Ertrag nicht ein! —

21 so [sollt ihr wissen:] Ich will im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, dass [das Land] den Ertrag für drei Jahre liefern soll;

22 sodass, wenn ihr im achten Jahr sät, ihr [noch] vom alten Ertrag essen werdet bis in das neunte Jahr; dass ihr von dem Alten essen werdet, bis sein Ertrag wieder hereinkommt.

23 Ihr sollt das Land nicht für immer verkaufen; denn das Land gehört mir, und ihr seid Fremdlinge und Gäste[d] bei mir.

24 Und ihr sollt in dem ganzen Land, das euch gehört, die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seinem Eigentum verkauft, so soll derjenige als Löser[e] für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; er soll auslösen, was sein Bruder verkauft hat.

26 Und wenn jemand keinen Löser hat, aber mit seiner Hand so viel erwerben kann, wie zur Wiedereinlösung nötig ist,

27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seinem Eigentum kommt.

28 Wenn er ihn aber nicht entschädigen kann, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; dann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.

29 Wer ein Wohnhaus innerhalb einer ummauerten Stadt verkauft, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Einlösungsrecht.

30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so soll das Haus, das innerhalb der ummauerten Stadt ist, dem Käufer und seinen Nachkommen als unablöslich verbleiben; es soll im Halljahr nicht frei ausgehen.

31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Feld des Landes gleichzurechnen; es besteht Einlösungsrecht, und sie sollen im Halljahr frei ausgehen.

32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Eigentums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht.

33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Halljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israels;

34 aber das Feld des Weideplatzes bei ihren Städten darf nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum.

35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr halten kann, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Gast, damit er bei dir leben kann.

36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann.

37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins geben noch deine Nahrungsmittel um einen Wucherpreis.

38 Ich, der Herr, bin euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.

39 Und wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn nicht Sklavenarbeit tun lassen;

40 wie ein Tagelöhner und Einwohner ohne Bürgerrecht soll er bei dir gelten und dir bis zum Halljahr dienen.

41 Dann soll er frei von dir ausgehen und seine Kinder mit ihm, und er soll wieder zu seiner Familie zurückkehren und zum Eigentum seiner Väter kommen.

42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen!

43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.

44 Was aber deinen Knecht und deine Magd anbetrifft, die du haben wirst, so kannst du sie von den Heiden kaufen, die um euch her sind.

45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Gäste, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Sippen bei euch, die in eurem Land geboren sind; diese könnt ihr als Eigentum behalten,

46 und ihr könnt sie als bleibenden Besitz auf eure Kinder nach euch vererben. Diese könnt ihr für immer dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israels, sollt ihr nicht mit Härte herrschen, ein Bruder über den andern!

47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Gastes bei dir etwas erwirbt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, der ein Gast bei dir ist, oder einem Abkömmling von seiner Sippe verkauft,

48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn bestehen; einer von seinen Brüdern kann ihn auslösen;

49 oder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels darf ihn auslösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seiner Familie kann ihn auslösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst auslösen.

50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Halljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll für diese Zeit wie ein Tagelöhner bei ihm sein.

51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten;

52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Halljahr, so soll er es ihm anrechnen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld zurückerstatten.

53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Härte über ihn herrschen vor deinen Augen.

54 Wenn er aber nicht auf einem dieser Wege ausgelöst wird, so soll er im Halljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.

55 Denn die Kinder Israels sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe; ich, der Herr, bin euer Gott.

Footnotes

  1. (25,3) w. seinen Ertrag.
  2. (25,9) d.h. ein Widderhorn, das als Signal bzw. zu besonderen Anlässen in Israel geblasen wurde.
  3. (25,10) w. [Jahr des] Hörnerschalles (hebr. jobel), so genannt nach dem Schall der Widderhörner, die es einleiten sollten.
  4. (25,23) od. Beisassen; d.h. vorübergehender Einwohner (so auch V. 35.40.45.47).
  5. (25,25) od. Erlöser (hebr. goel); d.h. ein Blutsverwandter, der einen Menschen oder Dinge freikauft durch Zahlung eines Lösegeldes.

The Sabbath of the Seventh Year(A)

25 And the Lord spoke to Moses on Mount (B)Sinai, saying, “Speak to the children of Israel, and say to them: ‘When you come into the land which I give you, then the land shall (C)keep a sabbath to the Lord. Six years you shall sow your field, and six years you shall prune your vineyard, and gather its fruit; but in the (D)seventh year there shall be a sabbath of solemn (E)rest for the land, a sabbath to the Lord. You shall neither sow your field nor prune your vineyard. (F)What grows of its own accord of your harvest you shall not reap, nor gather the grapes of your untended vine, for it is a year of rest for the land. And the sabbath produce of the land shall be food for you: for you, your male and female servants, your hired man, and the stranger who dwells with you, for your livestock and the beasts that are in your land—all its produce shall be for food.

The Year of Jubilee

‘And you shall count seven sabbaths of years for yourself, seven times seven years; and the time of the seven sabbaths of years shall be to you forty-nine years. Then you shall cause the trumpet of the Jubilee to sound on the tenth day of the seventh month; (G)on the Day of Atonement you shall make the trumpet to sound throughout all your land. 10 And you shall consecrate the fiftieth year, and (H)proclaim liberty throughout all the land to all its inhabitants. It shall be a Jubilee for you; (I)and each of you shall return to his possession, and each of you shall return to his family. 11 That fiftieth year shall be a Jubilee to you; in it (J)you shall neither sow nor reap what grows of its own accord, nor gather the grapes of your untended vine. 12 For it is the Jubilee; it shall be holy to you; (K)you shall eat its produce from the field.

13 (L)‘In this Year of Jubilee, each of you shall return to his possession. 14 And if you sell anything to your neighbor or buy from your neighbor’s hand, you shall not (M)oppress one another. 15 (N)According to the number of years after the Jubilee you shall buy from your neighbor, and according to the number of years of crops he shall sell to you. 16 According to the multitude of years you shall increase its price, and according to the fewer number of years you shall diminish its price; for he sells to you according to the number of the years of the crops. 17 Therefore (O)you shall not [a]oppress one another, (P)but you shall fear your God; for I am the Lord your God.

Provisions for the Seventh Year

18 (Q)‘So you shall observe My statutes and keep My judgments, and perform them; (R)and you will dwell in the land in safety. 19 Then the land will yield its fruit, and (S)you will eat your fill, and dwell there in safety.

20 ‘And if you say, (T)“What shall we eat in the seventh year, since (U)we shall not sow nor gather in our produce?” 21 Then I will (V)command My blessing on you in the (W)sixth year, and it will bring forth produce enough for three years. 22 (X)And you shall sow in the eighth year, and eat (Y)old produce until the ninth year; until its produce comes in, you shall eat of the old harvest.

Redemption of Property

23 ‘The land shall not be sold permanently, for (Z)the land is Mine; for you are (AA)strangers and sojourners with Me. 24 And in all the land of your possession you shall grant redemption of the land.

25 (AB)‘If one of your brethren becomes poor, and has sold some of his possession, and if (AC)his redeeming relative comes to redeem it, then he may redeem what his brother sold. 26 Or if the man has no one to redeem it, but he himself becomes able to redeem it, 27 then (AD)let him count the years since its sale, and restore the remainder to the man to whom he sold it, that he may return to his possession. 28 But if he is not able to have it restored to himself, then what was sold shall remain in the hand of him who bought it until the Year of Jubilee; (AE)and in the Jubilee it shall be released, and he shall return to his possession.

29 ‘If a man sells a house in a walled city, then he may redeem it within a whole year after it is sold; within a full year he may redeem it. 30 But if it is not redeemed within the space of a full year, then the house in the walled city shall belong permanently to him who bought it, throughout his generations. It shall not be released in the Jubilee. 31 However the houses of villages which have no wall around them shall be counted as the fields of the country. They may be redeemed, and they shall be released in the Jubilee. 32 Nevertheless (AF)the cities of the Levites, and the houses in the cities of their possession, the Levites may redeem at any time. 33 And if a man purchases a house from the Levites, then the house that was sold in the city of his possession shall be released in the Jubilee; for the houses in the cities of the Levites are their possession among the children of Israel. 34 But (AG)the field of the common-land of their cities may not be (AH)sold, for it is their perpetual possession.

Lending to the Poor

35 ‘If one of your brethren becomes poor, and [b]falls into poverty among you, then you shall (AI)help him, like a stranger or a sojourner, that he may live with you. 36 (AJ)Take no usury or interest from him; but (AK)fear your God, that your brother may live with you. 37 You shall not lend him your money for usury, nor lend him your food at a profit. 38 (AL)I am the Lord your God, who brought you out of the land of Egypt, to give you the land of Canaan and to be your God.

The Law Concerning Slavery

39 ‘And if one of your brethren who dwells by you becomes poor, and sells himself to you, you shall not compel him to serve as a slave. 40 As a hired servant and a sojourner he shall be with you, and shall serve you until the Year of Jubilee. 41 And then he shall depart from you—he and his children (AM)with him—and shall return to his own family. He shall return to the possession of his fathers. 42 For they are (AN)My servants, whom I brought out of the land of Egypt; they shall not be sold as slaves. 43 (AO)You shall not rule over him (AP)with [c]rigor, but you (AQ)shall fear your God. 44 And as for your male and female slaves whom you may have—from the nations that are around you, from them you may buy male and female slaves. 45 Moreover you may buy (AR)the children of the strangers who dwell among you, and their families who are with you, which they beget in your land; and they shall become your property. 46 And (AS)you may take them as an inheritance for your children after you, to inherit them as a possession; they shall be your permanent slaves. But regarding your brethren, the children of Israel, you shall not rule over one another with rigor.

47 ‘Now if a sojourner or stranger close to you becomes rich, and one of your brethren who dwells by him becomes poor, and sells himself to the stranger or sojourner close to you, or to a member of the stranger’s family, 48 after he is sold he may be redeemed again. One of his brothers may redeem him; 49 or his uncle or his uncle’s son may redeem him; or anyone who is near of kin to him in his family may redeem him; or if he is able he may redeem himself. 50 Thus he shall reckon with him who bought him: The price of his release shall be according to the number of years, from the year that he was sold to him until the Year of Jubilee; it shall be (AT)according to the time of a hired servant for him. 51 If there are still many years remaining, according to them he shall repay the price of his redemption from the money with which he was bought. 52 And if there remain but a few years until the Year of Jubilee, then he shall reckon with him, and according to his years he shall repay him the price of his redemption. 53 He shall be with him as a yearly hired servant, and he shall not rule with rigor over him in your sight. 54 And if he is not redeemed in these years, then he shall be released in the Year of Jubilee—he and his children with him. 55 For the children of Israel are servants to Me; they are My servants whom I brought out of the land of Egypt: I am the Lord your God.

Footnotes

  1. Leviticus 25:17 mistreat
  2. Leviticus 25:35 Lit. his hand fails
  3. Leviticus 25:43 severity