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27 Wenn ein Rind oder ein Lamm oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an und danach ist es wohlgefällig als Opfergabe zum Feueropfer für den Herrn.

28 Ihr sollt aber kein Rind noch Schaf zugleich mit seinem Jungen schächten am gleichen Tag.

29 Wenn ihr aber dem Herrn ein Lobopfer darbringen wollt, dann opfert es so, dass es euch wohlgefällig angenommen wird.

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