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27 Den Jungstier des Sündopfers aber und den Bock des Sündopfers, deren Blut zur Sühnung in das Heiligtum gebracht worden ist, soll man hinaus vor das Lager schaffen und mit Feuer verbrennen, ihre Haut und ihr Fleisch und ihren Unrat.

28 Und der sie verbrannt hat, wasche seine Kleider und bade seinen Leib im Wasser, und danach kann er in das Lager kommen.

29 Und das soll eine ewig gültige Ordnung für euch sein: Am zehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eure Seelen demütigen und kein Werk tun, weder der Einheimische noch der Fremdling, der in eurer Mitte wohnt.

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