27 Den jungen Stier und den Ziegenbock, die als Sündopfer dargebracht wurden und deren Blut versprengt wurde, um das Heiligtum von aller Unreinheit zu befreien, soll man hinaus vor das Lager bringen. Dort müssen sie vollständig verbrannt werden, mit Fell, Fleisch und Eingeweiden. 28 Jeder, der daran beteiligt ist, darf erst wieder ins Lager zurückkehren, wenn er sich und seine Kleider gewaschen hat.

29 Dies alles soll am 10. Tag des 7. Monats geschehen.

Zusätzlich gelten für diesen Tag noch folgende Ordnungen, die ihr stets einhalten müsst: Ihr sollt fasten und euch vor mir beugen. Ihr dürft keinerlei Arbeit verrichten, weder ihr noch die Ausländer, die bei euch wohnen.

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