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Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es.

An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen.

Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt,

die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen.

Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer.

Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges.

Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.

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Weitere Anweisungen für das Schuldopfer

»Diese Anweisungen gelten für das besonders heilige Schuldopfer:

Das Tier für das Schuldopfer soll an derselben Stelle wie die Tiere für das Brandopfer geschlachtet werden. Sein Blut wird ringsum an den Altar gesprengt. Alles Fett muss mir dargebracht werden: der Fettschwanz, das Fett über den Eingeweiden, die Nieren mit dem Fett, das sie bedeckt, sowie der Fettlappen an der Leber. Der Priester verbrennt alles auf dem Altar, es ist ein Schuldopfer für mich, den Herrn. Alle männlichen Angehörigen der Priester dürfen von dem Fleisch essen. Sie sollen es im Bereich des Heiligtums verzehren, denn es gehört zum Opfer und ist darum besonders heilig.

Für das Sünd- und für das Schuldopfer gilt ein und dasselbe: Der Priester, der das Opfer darbringt und damit Sühne erwirkt, soll das Fleisch bekommen.

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