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Die Schuldopfer

Und wenn eine Seele dadurch sündigt, dass sie etwas nicht anzeigt, obwohl sie die Fluchandrohung[a] vernommen hat und Zeuge ist, weil sie es gesehen oder erfahren hat, und so Schuld auf sich bringt;

oder wenn jemand irgendetwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen Wildes oder das Aas eines unreinen Viehs oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres, und es ist ihm verborgen gewesen, und er wird unrein und schuldig;

oder wenn jemand die Unreinheit eines Menschen anrührt, irgendetwas von alledem, womit man sich verunreinigen kann, und es ist ihm verborgen gewesen, er hat es aber nun erfahren und ist nun schuldig;

oder wenn jemand leichtfertig mit seinen Lippen schwört, Gutes oder Böses tun zu wollen, irgendetwas von dem, was ein Mensch so leichtfertig schwören mag, und es war ihm verborgen, er erkennt es aber nun und hat sich in einer dieser Sachen[b] schuldig gemacht —

wenn er nun durch etwas Derartiges Schuld auf sich gebracht hat, so bekenne er, woran er sich versündigt hat,

und bringe dem Herrn sein Schuldopfer dar für seine Sünde, die er begangen hat, ein weibliches [Tier] vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer, und der Priester soll [damit] Sühnung für ihn erwirken wegen seiner Sünde.

Kann er aber nicht so viel aufbringen, dass es für ein Lamm reicht, so bringe er dem Herrn für das, worin er gesündigt hat, als sein Schuldopfer zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dar; eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer.

Und er soll sie zu dem Priester bringen; dieser aber soll zuerst die zum Sündopfer bestimmte darbringen und ihr unterhalb des Genicks den Kopf abkneifen, ihn aber nicht abtrennen.

Und vom Blut des Sündopfers sprenge er an die Wand des Altars, das übrige Blut aber soll an den Fuß des Altars ausgedrückt werden; es ist ein Sündopfer.

10 Die andere aber soll er als Brandopfer opfern, wie es verordnet ist. Und so soll der Priester für ihn Sühnung erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.

11 Kann er aber auch die zwei Turteltauben oder die zwei jungen Tauben nicht aufbringen, so bringe der, welcher gesündigt hat, als seine Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl als Sündopfer dar. Er soll aber kein Öl darauftun und keinen Weihrauch darauflegen, weil es ein Sündopfer ist.

12 Er soll es zu dem Priester bringen, und der Priester nehme eine Handvoll davon, so viel zum Gedenken bestimmt ist, und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des Herrn in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer.

13 Und so soll der Priester Sühnung für ihn erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem jener Fälle, und es wird ihm vergeben werden. [Das Opfer] aber soll dem Priester gehören wie das Speisopfer.

14 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

15 Wenn eine Seele eine Veruntreuung begeht und sich aus Versehen versündigt an dem, was dem Herrn geweiht ist, so soll sie dem Herrn ihr Schuldopfer bringen, nämlich einen makellosen Widder von der Herde, im Wert von so vielen Silberschekeln, wie du schätzt, nach dem Schekel des Heiligtums, als Schuldopfer.

16 Den Schaden aber, den er dem Heiligtum zugefügt hat, soll er erstatten[c] und noch ein Fünftel davon dazufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll für ihn Sühnung erwirken mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden.

17 Und wenn eine Seele sündigt und irgendetwas von alledem tut, was der Herr verboten hat und man nicht tun soll, auch wenn sie es nicht gewusst hat, so ist sie [dennoch] schuldig und trägt ihre Schuld.

18 Und sie soll dem Priester einen makellosen Widder von der Herde nach deiner eigenen Schätzung zum Schuldopfer bringen, und der Priester soll für sie Sühnung erwirken wegen ihres Versehens, das sie unwissentlich begangen hat; und es wird ihr vergeben werden.

19 Es ist ein Schuldopfer; gewisslich ist sie an dem Herrn schuldig geworden.

20 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

21 Wenn sich jemand versündigt und Untreue begeht gegen den Herrn, indem er seinem Nächsten etwas Anvertrautes oder etwas Hinterlegtes oder etwas Geraubtes ableugnet, oder wenn er seinen Nächsten übervorteilt,

22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet oder einen falschen Eid schwört wegen irgendetwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen kann;

23 wenn er nun sündigt und Schuld auf sich bringt, so soll er den Raub, den er verübt hat, oder das erpresste Gut, das er erpresst hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut wurde, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückerstatten;

24 auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch ein Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tag, da er sein Schuldopfer darbringt.

25 Sein Schuldopfer aber soll er dem Herrn bringen, zum Priester, einen makellosen Widder von der Herde, nach deiner Schätzung als Schuldopfer.

26 Und der Priester soll für ihn Sühnung erwirken vor dem Herrn, und es wird ihm vergeben werden, was irgend er getan hat von alledem, womit man sich schuldig machen kann.

Footnotes

  1. (5,1) d.h. vermutlich einen öffentlichen Fluch über den unbekannten Täter und alle, die die Tat gesehen haben und schweigen (vgl. Spr 29,24; Ri 17,2; 4Mo 5,21).
  2. (5,4) d.h. einer der in V. 1 bis 4 erwähnten Dinge (vgl. V. 5).
  3. (5,16) w. Und das, worin er am Heiligtum gesündigt hat, soll er wiedergutmachen.

Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig.

Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet.

Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet.

Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet.

Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat,

so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf-oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen.

Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,

und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen;

und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer,

10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben.

11 Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer.

12 Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer.

13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer.

14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

15 Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer.

16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben.

17 Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig

18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben.

19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN.