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26 Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von gezwirnter, weißer Leinwand, von blauem und rotem Purpur und von Scharlach. Cherubim sollst du daran machen von kunstreicher Arbeit.

Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein, die Breite vier Ellen, und sollen alle zehn gleich sein.

Und sollen je fünf zu einem Stück zusammengefügt sein, einer an den andern.

Und sollst Schleifen machen von blauem Purpur an jegliches Stück am Rand, wo die zwei Stücke sollen zusammengeheftet werden;

fünfzig Schleifen an jegliches Stück, daß eine Schleife der andern gegenüberstehe.

Und sollst fünfzig goldene Haken machen, womit man die Teppiche zusammenheftet, einen an den andern, auf daß es eine Wohnung werde.

Du sollst auch eine Decke aus Ziegenhaar machen zur Hütte über die Wohnung von elf Teppichen.

Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen, und sollen alle elf gleich groß sein.

Fünf sollst du aneinander fügen und sechs auch aneinander, daß du den sechsten Teppich zwiefältig machst vorn an der Hütte.

10 Und sollst an jegliches Stück fünfzig Schleifen machen am Rand, wo die Stücke sollen zusammengeheftet werden.

11 Und sollst fünfzig eherne Haken machen und die Haken in die Schleifen tun, daß die Hütte zusammengefügt und eine Hütte werde.

12 Aber vom Überlangen an den Teppichen der Hütte sollst du einen halben Teppich lassen überhangen hinten an der Hütte

13 und auf beiden Seiten je eine Elle, daß das Überlange sei an der Hütte Seiten und auf beiden Seiten sie bedecke.

14 Über diese Decke sollst du eine Decke machen von rötlichen Widderfellen, dazu über sie eine Decke von Dachsfellen.

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