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Gerechtigkeit und Nächstenliebe

23 Du sollst kein falsches Gerücht verbreiten[a]! Leihe keinem Gottlosen deine Hand, sodass du durch dein Zeugnis einen Frevel unterstützt.

Du sollst nicht der Menge folgen zum Bösen und sollst vor Gericht deine Aussagen nicht nach der Menge richten, um das Recht zu beugen.

Du sollst auch den Armen nicht begünstigen in seinem Rechtsstreit.

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Footnotes

  1. (23,1) od. aufnehmen; d.h. weder für dich annehmen noch weiterverbreiten.