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2 Mose 21:1-3
Hoffnung für Alle
2 Mose 21:1-3
Hoffnung für Alle
Die Rechte israelitischer Sklaven und Sklavinnen (5. Mose 15,12‒18)
21 »Gib den Israeliten folgende Gesetze weiter:
2 Wenn ein Israelit sich wegen seiner Armut als Sklave an einen anderen Israeliten verkauft hat, soll er sechs Jahre lang für ihn arbeiten. Im siebten Jahr soll er freigelassen werden, ohne dass ihn jemand freikaufen muss.
3 Ist er unverheiratet gekommen, soll er auch als Lediger wieder gehen. Ist er als Verheirateter gekommen, soll er zusammen mit seiner Frau wieder gehen.
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Hoffnung für Alle (HOF)
Hoffnung für Alle® (Hope for All) Copyright © 1983, 1996, 2002 by Biblica, Inc.®