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18 Ist jemand nach erfolgter Beschneidung berufen worden, so suche er sie nicht rückgängig zu machen; ist jemand in unbeschnittenem Zustand berufen worden, so lasse er sich nicht beschneiden.

19 Beschnitten sein ist nichts und unbeschnitten sein ist auch nichts, wohl aber Gottes Gebote halten.

20 Jeder bleibe in dem Stand, in dem er berufen worden ist.

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